Klage wegen Lidl-Ansteh-Service lohnenswert?


  • Sorry, findest du dies nicht ein wenig lächerlich? Meinst du nicht, Gerichte sollten sich um wichtigere Dinge kümmern, anstatt sich mit solch einer Bagatelle zu beschäftigen? :confused:

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • marlborolights,
    bei allem Respekt, aber denkst Du nicht, dass das jeder für sich selbst bewerten sollte.
    Es gibt Menschen, die verklagen jeden und alles wegen jedem Sch***. Ich gehöre sicherlich nicht dazu. Aber wenn man derart ver***t wird von einem eBayer und aufgrund meiner wöchentlichen Bahnfahrten nach Frankfurt durchaus den einen oder anderen Euro hätte sparen können, sollte man schon überlegen, ob es einem persönlich nicht wert wäre.


    Ich verstehe Dich, es gibt sicherlich zu viele Menschen, die einfach wild drauf los klagen, aber ich denke, Recht sollte auch Recht bleiben - und viele verstehen einfach nicht, dass eBay und das Internet kein rechtsfreier Raum ist, in dem man machen kann, was man so will :)

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • n bissl OT:


    eine ehemalige klassenkameradin meiner freundin hatte mal ihren freund angezeigt, weil der ihr ihren kugelschreiber kaputt gemacht hatte. der typ wurde tatsächlich dazu verdonnert, den kugelschreiber zu ersetzen. sachwert rund 15 euro. :rolleyes: (freundin zeigt eigenen freund an... tss)


    deine situation ist ärgerlich. sicher, du hättest damit einige euro sparen können. aber es hat nunmal nicht geklappt. einfach als "pech gehabt - ärgerlich" abhaken.


    du hast keinen verlust in diesem sinne gemacht, da du ohnehin geld für deine frankfurt-fahrten ausgegeben hättest, wenn diese aktion nicht gewesen wäre. auch hast du ja schließlich selber keine karten bekommen, obwohl du selber angestanden hattest. und der "ansteher" hat ja kein geld bekommen.


    deswegen gleich vor gericht zu ziehen, halte ich etwas für überzogen.


    ...aber jedem das seine.

  • Zitat von Chung77:


    Zitat

    eine ehemalige klassenkameradin meiner freundin hatte mal ihren freund angezeigt, weil der ihr ihren kugelschreiber kaputt gemacht hatte.


    Komm gib doch zu, du bist der Kugelschreiber-Killer :D



    Denke auch das es überzogen ist denn der Anbieter kann ja sagen das er von vorne rein vor hatte xx Karten bei ebay zu verkaufen und nur wenn er mehr bekommen hätte diese dann vergeben hätte.

  • Kurz gesagt:


    Vergiss es.


    Man könnte jetzt seitenlang über das warum und wieso schreiben, hier allerdings mal die extreme Kurzfassung:


    Solange Du Deinen Teil des Schuldverhältnisses (Bezahlung) noch nicht erfüllt hast, kannst Du auch nichts beim Vk einklagen.


    (By the way eigentlich sind solche "Service"-Leistungen bei Ebay doch nicht erlaubt?)


    Sobald Dein Anwalt eine Klage einreicht wird der Vk einwenden, dass Du noch nicht bezahlt hast und damit ist dann schon Schluss.


    Du müsstest also erstmal dem Vk noch 40€ in den Rachen werfen um überhaupt etwas in dieser Richtung starten zu können.


    Ob Du dann allerdings ne reelle Chance hättest was zu erstreiten ist dann doch mehr als ungewiss. Wie willst Du beweisen, dass der Vk nicht nur Tickets für seine Freunde verkauft, aber nicht seine eigenen weil er selbst keine mehr bekommen hat? Oder so etwas ähnliches.
    Sprich: Die Vermutung liegt natürlich nah, dass der Vk gemerkt hat, dass man mehr Kohle macht, wenn man die Tickets selbst verkauft, allein beweisen wirst Du es ihm nicht können.


    Von daher lohnt sich der ganze Aufwand nicht.


    CH

  • Danke ChickenHawk !


    Das wollte ich doch nur hören :)
    Ihr habt Recht, es wird sich nicht lohnen, ist wirklich nur ärgerlich.


    Danke allen für die Tipps, manchmal braucht man halt etwas Feedback von nicht-Betroffenen :top:


    Beste Grüße,
    Krabbenkopf

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Hi,


    nach deinem Beitrag habe ich mir mal meinen Verkäufer angeschaut und siehe da, auch er hat plötzlich Karten.


    Hier 75 Stück (läuft noch):http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…5405&rd=1&ssPageName=WDVW


    Hier 97 Stück (verkauft): http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6531469327


    Hier 30 Stück (verkauft): http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6533250131
    :flop:


    Mal davon abgesehen, dass dieses Verhalten mehr als unfair ist, frage ich mich, woher diese Person diese hohe Anzahl an Karten herbekommen hat.

  • Vengo,
    wie, und der hat Dir auch gesagt, dass es aus der Ansteh-Aktion keine Tickets gab??? Das ist ja fast schon dreist bei den Mengen...


    Vielleicht fragst Du mal vorsichtig nach, was denn wohl das Finanzamt sagen würde, wenn die seine Verkäufe so sehen :D

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Da mich die Stückzahlen in Vengos Posting auch etwas stutzig machen, mal eben die Frage (da ich so'n Ticket noch nicht in der Hand hatte): sind die eigentlich irgendwie gegen Nachmachen geschützt oder könnte man die mit nem guten Kopierer und dem richtigen Papier auch einfach vervielfältigen ?

  • Ich habe auch keines gesehen aber sicher sind die doch bestimmt, sonst wäre der Verlust für die Bahn doch unvorhersehbar.

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