Klage wegen Lidl-Ansteh-Service lohnenswert?

  • Hallo,


    ich habe (sicherlich wie so viele andere auch) aus eigener Erfolglosigkeit bei Lidl über eBay von einem Anbieter viermal den "Ticket-Anstehservice" ersteigert.


    Das Ergebnis war ja in ganz Deutschland bekannt, also dachte ich mir, der gute Mann wird auch keine Tickets bekommen haben und habe das Ganze schon abgeschrieben.


    Was mussten meine verweinten Augen da am selben Abend aber sehen - da besitzt der Verkäufer doch die Frechheit und verkauft Lidl-Tickets für horrende Preise in seinen Auktionen!?! Hätte er nicht wenigstens einen anderen Namen nutzen können, damit es die geprellten Bieter des Ansteh-Services nicht bemerken :flop:


    Er redet sich mit seitenlangen E-Mails raus aus der Sache, die ersten negativen Bewertungen hat er schon von einem anderen Bieter erhalten deswegen.


    Meine Frage: eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ist vorhanden. Soll ich es wagen und den Herrn auf Herausgabe bzw. Schadensersatz statt der Leistung verklagen? Was meint Ihr, macht das Sinn?


    Gruß
    Krabbenkopf

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Was haste denn für diesen ominösen Ansteh-Service bezahlt? Also, genauer gefragt, welcher reelle Schaden ist Dir denn entstanden?

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Habe vier mal € 9,90 "bezahlt" (Geld hat er natürlich nicht bekommen).

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Hi,


    dir ist ja kein Schaden entstanden. Und Garantie hast du wohl kaum darauf. Warum willst du dir die Mühe machen und den Rechtsweg einschlagen? Für den Zeitaufwand den du da hast (Anwalt suchen, hingehen, weitere Treffen, evtl. Gericht) kannst du dir reguläre Karten kaufen. Oder dich das nächste Mal selber anstellen.


    Gut, moralisch betrachtet ist sein Verhalten (das des Vekäufers) nicht einwandfrei. Aber rechtlich? Ich weiß nicht...


    Bastian

  • Naja, ich denke, es lohnt sich absolut nicht, wegen sowas vor Gericht zu ziehen. Ob sowas als Klage überhaupt zugelassen würde is eh ne andere Frage...


    Aber mei, wenn Du nen Vollrechtschutz hast - Frage kost ja nix! Und oft hilft schon der Brief eines Anwaltes als "Entscheidungshilfe" ;)


    Charlie


    [EDIT]
    Grad les ichs!
    Dir ist ja kein Schaden entstanden - auf was willste dann Klagen? In DE sind keine evtl.-vielleicht-unter-Umständen-bei-Bodennebel Klagen zugelassen...
    [/EDIT]

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Könnt ihr mich da bitte mal aufklären was es mit dem Anstehservice zu tun hat, habe das leider nicht mitbekommen.

  • Hallo,


    hab ich da nen Verständnisfehler? Er hat doch geschrieben er hätte viermal 9,90EUR bezahlt. Dafür sollte er auch den Service des Anstehens zzgl der Tickets erhalten... Bei den meisten Auktionen hierzu stand doch dass es Geld zurück gibt, falls die Tickets nichtmehr zu bekommen sind. Wieso schreibt ihr dann ihm wäre kein Schaden entstanden?

    Freunde der Sonne

  • Dp|A13kz


    Zitat von krabbenkopf:


    Zitat

    Habe vier mal € 9,90 "bezahlt" (Geld hat er natürlich nicht bekommen).


    Das hat er geschrieben, er scheint das Geld wohl nicht bekommen zu haben, denke mal er hat die Überweisung zurückgezogen.

  • Weil er nichts gezahlt hat!

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Naja, ich verstehe schon, was Ihr meint bzgl. des Schadens.


    Man könnte es aber auch so sehen - ich habe ja aufgrund des Vertrages mit dem Verkäufer einen Herausgabeanspruch für die Tickets. Wenn der Verkäufer nun keine Tickets bekommen hat - okay, akzeptiert.
    Da er ja aber definitv welche hatte, diese aber lieber in Auktionen versteigert hat, ist dies ja eine Pflichtverletzung seinerseits.


    Ich müsste nun meine Tickets regulär kaufen (Fernbeziehung Hamburg-Frankfurt, regulärer Preis mit BC25 ca. 140 Euro), der Schaden ist doch die Differenz zum Kaufpreis der Auktion (€ 9,90 + € 49,90).


    Übrigens, ich habe auch in der Schlange vor Lidl gestanden, um 08:14 Uhr waren alle Karten weg :mad:

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!