ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
und die Hauptfrage:
Wäre es tatsächlich so wie unterstellt, hätte ich doch einen anderen Kunden geschädigt, muss dann nicht dieser als Anzeiger auftreten?
Eine Straftat kann grds. jeder anzeigen, man muss nicht Geschädigter sein. Ob das bei einem Antragsdelikt viel bringt, sei mal dahingestellt. Aber der Strafantrag kann ja auch problemlos nachgereicht werden