Taxis, Reinigungsfahrzeuge usw. - dürfen die das?

  • Zitat

    Original geschrieben von David328
    vielleicht hat der fahrer einfach nur gepennt und ist aus versehen über rot gefahren?!

    Im Winter hab ich auch schon beobachten können, wie der Streuwagen morgens gegen 6 Uhr quer über die leere Kreuzung gefahren ist. Den hat es nicht gestört, das ich da als einzigster Stand.


    Von daher macht es ja manchmal schon Sinn.

  • Ich glaube kaum daß Ausreden wie "Ich diene der Allgemeinheit" oder "Mein Orangelicht war eingeschaltet" ziehen wenn die Staatsmacht zugegen ist und derartige Verkehrsverstöße beobachtet.


    Oranges Rundumlicht gibt den Fahrern mit Sicherheit keine Sonderrechte, das ist nur ein Warnsignal.


    Wenn die Grünen da sind und solche Aktionen beobachten ist der Führerschein weg wenn die Ampel seit länger als 1 Sekunde rot war. Die Aktion macht man ungefähr 2 Mal, dann fliegt man entweder seitens des Arbeitgebers oder man darf die Straße dauerhaft von Hand fegen weil der Führerscheinentzug länger dauert.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Also definitiv, weder das "Orangelicht" noch das Blaulicht alleine berichtigen über eine rote Ampel zu fahren (nicht nur Einsatzfahrzeuge haben Baulicht auch z.B. Politiker). Über rote Ampeln darf man nur mit eingeschalteltem Blaulicht und Martinshorn, und wenn es kracht, dann kann es trotzdem sein, dass der Fahrer des Einsatzwagens trotzdem eine Teilschuld bekommt.


    Gruß Marcus

  • Zitat

    Original geschrieben von Handy28.de
    Über rote Ampeln darf man nur mit eingeschalteltem Blaulicht und Martinshorn,[...]


    Das stimmt so nicht ganz. Sonderrechte gelten unabhängig von Blaulicht und Martinshorn und erlauben die Mißachtung der StVO, begründen aber keine erweiterten Rechte ggü. anderen Verkehrsteilnehmern. Nur die Inanspruchnahme von Wegerechten erfordert eben Blaulicht und Martinshorn und begünstigt damit ggü. anderen Verkehrsteilnehmern. ;)


    Im Klartext: Polizei und Co. darf im Rahmen der durch die StVO eingeräumten Sonderrechte auch ohne Blaulicht und Martinshorn z.B. das Tempolimit mißachten, hat aber keine Wegerechte und damit z.B. keine Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen o.ä.


    Auch über die rote Ampel darf die Polizei etc. ohne Blaulicht fahren, nur hat sie dabei eben nicht die Rechte gegenüber den vorfahrtsberechtigten anderen Fahrzeugen wie sie es mit Blaulicht und Martinshorn hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Okay, wenn das, was ein TT Mod sagt, im real life zwingende Gültigkeit besitzt, dann bestimme ich hiermit, daß ich für 2005 und 2006 keinerlei Einkommenssteuer zahlen brauche. :);) ...


    Ich wußte noch gar nicht, daß TT ein verkapptes Finanzamts-Forum ist, wo man in Diskussionen seine Steuern bestimmen kann :D . Daher fühle ich mich hier so wohl...

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