Entweder... oder?
[ ] Du hast den Witz verstanden.
ZitatOriginal geschrieben von VFBler
Wobei im Prinzip allerdings die beiden Abgeordneten im Grundsatz eigentlich recht haben.
Nein, haben sie nicht. Das Verfassungsgericht hat entschieden. Es gibt keine höhere Instanz in diesem Lande. Wenn das BVG feststellt, dass die beiden eben nicht Recht haben, dann haben sie nicht Recht - end of story.
Auch kann von einer "Verbiegung" der Verfassung nicht die Rede sein. Das BVG ist in gewisser Weise die Verfassung, und wenn diese Leute das Grundgesetz mehrheitlich soundso interpretieren, dann ist dies per Definition "Recht".