ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
Ich will Dir das jetzt nicht alles nochmal erklären, lies bitte einfach die Artikel 63, 67 und 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Erstens hast Du es mir bisher noch gar nicht erklärt :p zweitens steht in den erwähnten Artikeln nichts davon, daß der Kanzler nicht zurücktreten darf. Wenn aber der SPD-Vorsitzende seine Leute zu Enthaltungen (!) auffordert, um die Abstimmung im Gegen-Sinne des Kanzlerantrages sicherzustellen, selber aber dem Kanzler das fortgesetzte Vertrauen zusichert, da kann doch wohl irgend etwas nicht stimmen.
ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
Wer Schröder weghaben will, der kann es nur auf diesem Weg tun, weil ein Rücktritt Schröders einfach nur dazu geführt hätte, dass er solange weiter im Amt bleibt, bis der Bundestag einen neuen wählt, was der 15. Bundestag aufgrund seiner Zusammensetzung aber nicht kann.
Durch diese kühndreiste Aufstellung einer Behauptung wird letztere nicht wahrer. Wieso sollte der Bundestag das nicht können? Na, bemerkst Du Deinen Denkfehler selbst?
Thomas