Ich bin der Meinung, das BVerfG sollte die Neuwahlen stoppen. Auch durch das dann entstehende Chaos darf einfach die Vertrauensfrage gem. Art. 68 nicht als Hintertür zum Auflösen des Bundestages ausgenutzt werden.
Sollte es Neuwahlen geben besteht einfach die Gefahr, dass das Recht zur Auflösung vom Bundespräsidenten langsam in die Hände des Bundeskanzlers wandert. Der jeweils mit einer fingierten Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestages bewirken kann...Solang unser GG eine Selbstauflösung des BT nicht erlaubt, sollte man mit sowas vorsichtig sein.