Notebook von Steuer absetzen

  • Hallo Leute,


    ich habe gehört, dass das Finanzamt seit neuem davon ausgeht, dass die Anschaffung eines 2. PCs oder eines Notebooks rein beruflichen Zwecken dient und sich daher über 2-3 Jahre komplett von der Steuer absetzen lässt.


    Ist das richtig?


    Ich bräuchte ein Notebook für meine Ausbildung, Schule und späteres Studium.


    Brauche ich irgendeinen Nachweis... ?


    mfg

  • Zitat

    [..f..] Neue Gesetzeslage 2002
    Konntest Du bislang Kosten des heimischen Rechners nur dann geltend machen, wenn mindestens eine berufliche Nutzung von 90 Prozent nachgewiesen werden konnte, so ist diese Regelung ab sofort hinfällig. D.h. alle tatsächlich entstandenen (Anschaffungs)-Kosten sind steuerlich absetzbar!


    ja, das hatte ich auch schon... aber heißt das nun für mich dass es geht oder nicht?
    Ich verstehe das so, dass man die Kosten ganz absetzten kann, aber nur bei beruflicher Nutzung?!


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von FreeStyle-er
    ja, das hatte ich auch schon... aber heißt das nun für mich dass es geht oder nicht?
    Ich verstehe das so, dass man die Kosten ganz absetzten kann, aber nur bei beruflicher Nutzung?!


    mfg


    Du hast noch einen Desktop-PC? Eine Rechnung dazu? Das ist dann der privat genutzte Rechner für das FA.


    Das Notebook wird dann "natürlich" nur beruflich genutzt, und deswegen zu 100% angesetzt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Du kannst selbst einen PC halb, halb nutzen, also 50% Privat, 50% Geschäftlich, und ein Notebook dazu kaufen und das 100% geschäftlich nutzen.


    Einzigst, wenn du nur eines von beidem hast, glaub dir niemand, dass du damit nichts privates machst, ich glaub 10% werden dir immer privat angerechnet.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Hallo,


    Zitat

    Brauche ich irgendeinen Nachweis... ?


    Ja, brauchst du, es ist nicht mehr s sonderlich einfach, mal eben ein Notebook von der Steuer abzusetzen.
    Seit ca. 2 Jahren gelten verschärfte Regelungen. Das Finanzamt kann von dir verlagen, einen Nachweiss vorzulegen, wann du was für wenn mit dem Notebook gemacht hast - so eine Art PC-Fahrtenbuch - in der Regel machen die dies auch.


    Bei beruflicher Nutzung wird fast immer noch ein Bescheinigung des Arbeitsgebers verlangt. Dies ist mir letztes Jahr passiert, mein Finanzamt hat eine anteilige Nutzung des PC´s zu Hause und des Notebooks nicht mehr anerkannt und wollte Nachweisse haben, obwohl ich bereits einige Jahre meine PC/Notebook problemlos absetzen konnte. Ich habe denen eine Bescheinigung meines Arbeitsgebers vorlegen können, das ich keinen Firmen-Notebook habe und meinen privaten beruflich nutze, da ich öfters an verschiedenen Standorten arbeite und von unterwegs Remote-Einwahlmöglichkeiten für Rufbereitschaften nutze. Der Einspruch meiner Steuererklärung wurde dann anerkannt.
    Ich bin mal gespannt, wie dies dieses Jahr laufen wird.

  • Re: Notebook von Steuer absetzen


    Zitat

    Original geschrieben von FreeStyle-er


    Ich bräuchte ein Notebook für meine Ausbildung, Schule und späteres Studium.


    Hast Du innerhalb dieser Zeit eigentlich ein so hohes Einkommen, dass Du überhaupt in die Verlegenheit kommst eine entsprechende Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen?


    Denn:
    Wer nichts (oder nicht genug) verdient, kann auch nichts absetzen, soll heißen Du kannst sofern Du sowieso unter der Grenze bleibst, Dich nicht noch weiter runterrechnen bist Du was vom FA wiederbekommst. ;)


    CH

  • Re: Re: Notebook von Steuer absetzen


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Hast Du innerhalb dieser Zeit eigentlich ein so hohes Einkommen, dass Du überhaupt in die Verlegenheit kommst eine entsprechende Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen?


    Denn:
    Wer nichts (oder nicht genug) verdient, kann auch nichts absetzen, soll heißen Du kannst sofern Du sowieso unter der Grenze bleibst, Dich nicht noch weiter runterrechnen bist Du was vom FA wiederbekommst. ;)


    CH

    Das dachte ich bis zu unserer letzten Steuervorlesung auch.. stimmt aber nicht.
    Denn die Einkommenssteuererklärung gilt auch, wenn man "-" (minus) macht. Dieses Minus kann man z.B. 2 oder 3 Jahre lang durch sein Studium immer weiter "mitnehmen", und wenn man danach besser verdient, also ins "+" kommt, kann man diese vorausgegangene Miese gültig machen.
    Sprich man bekommt dann bis diese Miese beglichen ist brutto = netto ausbezahlt ;)


    Steht im Einkommenssteuergesetz §10D, für die die sich damit beschäftigen möchten.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Soweit richtig, meine Aussage "innerhalb dieser Zeit" bezog sich auf den gesamten SV von Freestyler.


    Er ist lt. Profil 16 Jahre hat also noch ne Menge Zeit vor sich, bevor er mal in die Verlegenheit kommt ins "+" zu kommen, daher würde es wohl kaum reichen, wenn er sich jetzt ein Notebook kauft, da er den Verlustabzug nicht beliebig vor sich her schieben kann. Also jetzt Notebook kaufen und in 6 Jahren abziehen geht nicht...


    CH

  • Vor allen Dingen müßte der Notebookkauf in irgendeiner Form zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit bzw. Betriebsausgaben aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb führen. Als Schüler fällt das imho aus.
    Als Student kann man immerhin noch mit der Berufsausbildung und vorweggenommenen Werbungskosten (wie u.a. Bewerbungskosten) argumentieren, mit 16 hat man in dieser Hinsicht aber schlechte Karten.


    ChickenHawk: Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Verlustvor- oder Rücktrag (für letzteren nur die Verjährung).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!