Höhe der Kaution bei Mietwohnungen?!

  • Hier in München muß man ja schon froh sein, wenn man bei der Provision nicht 2,32 sondern "nur" 2 Monatsmieten Provision/Courtage zahlt. :rolleyes:

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Hi,

    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Hier in München muß man ja schon froh sein, wenn man bei der Provision nicht 2,32 sondern "nur" 2 Monatsmieten Provision/Courtage zahlt. :rolleyes:


    bist Du sicher, dass da nicht noch die MwSt. extra draufkommt? :(


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Agro:
    Die Kaution sollte ja auch eigentlich verzinst werden, oder was sagt da das BGB?
    Du kannst dann zwar mit dem Geld in der Zwischenzeit nix machen, aber immerhin wird es verzinst, sodass du dadurch schon mal nicht minus machst.

  • Zitat

    Original geschrieben von mmg
      Agro:
    Die Kaution sollte ja auch eigentlich verzinst werden, oder was sagt da das BGB?
    Du kannst dann zwar mit dem Geld in der Zwischenzeit nix machen, aber immerhin wird es verzinst, sodass du dadurch schon mal nicht minus machst.


    Klar muss die Kautionssumme marktüblich zugunsten des Mieters angelegt werden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von mmg
    Die Kaution sollte ja auch eigentlich verzinst werden, oder was sagt da das BGB?


    Die Kaution muss von dem Tag an, an dem sie eingezahlt wurde, mindestens mit demselben Zinssatz wie eine Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt werden, d.h. mindestens als klassisches Sparbuch. Wird sie von Anfang an komplett gezahlt, muss sie von Anfang an komplett verzinst werden. Wird sie in Raten gezahlt, muss der jeweils bereits eingezahlte Teil verzinst wurden. Am Ende muss der Vermieter die Zinsen komplett auszahlen. Wenn der Vermieter die Kaution lukrativer als mit einem Sparbuch anlegt, dann muss er auch die lukrativeren Zinsen auszahlen und darf keinesfalls die Differenz einbehalten!


    o2neuling

  • also drei MKM sind ganz normal, das kenne ich von meinen bisherigen mietwohnungen so und auch von den wohnungen die ich für meinen damaligen chef verwaltet habe. es soll aber auch spezielle versicherungen geben, die für die kaution einspringen... ist nur die frage in wie weit die sich rechnen, kommt ja auch darauf an wie lange man vor hat in der wohnung zu bleiben ;)

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Hallo,


    um etwas auf der sicheren Seite zu sein, kann man auch andere Wege gehen, als dem Vermieter die Kaution direkt auszuzahlen:


    - entweder ein Sparbuch anlegen mit Sperrvermerkt und dies dem Vermieter geben, so hat er die Sicherheit, kann aber nicht an das Geld ran ohne Einverständniss des Mieters udn es wird ordnungsgemäss verzinst.


    - Bankbürgschaft für die Kaution, dazu muss das Geld aber bei der Bank angelegt werden - Sparbuch normalerweise. Dann erstellt die Bank eine Bürgschaft darüber die der Vermieter bekommt. Macht im Grunde jede Bank.


    Allerdings kann der Vermieter sagen, er akzeptiert dies nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    Wenn der Vermieter die Kaution lukrativer als mit einem Sparbuch anlegt, dann muss er auch die lukrativeren Zinsen auszahlen und darf keinesfalls die Differenz einbehalten!


    Hast Du hierfür eine Quelle bzw. rechtliche Grundlage? Etwaige Verluste müssten die Mieter schließlich auch nicht tragen. Was spricht denn dagegen, die Kaution vom Mieter in Empfang zu nehmen aber diese nicht anzulegen. Beim Auszug erhält dieser die Kaution zzgl. der theoretisch "ersparten" Sparbuch- oder auch Tagesgeldzinsen zurück. Dies erleichtert schließlich das gesamte Prozedere und die Sparbücher stapeln sich nicht zuhause beim Vermieter :D Deine Aussage würde allerdings zu der überaus mieterfreundlichen Gesetzgebung in Deutschland passen...


    Die Kaution dient übrigens nicht nur dazu, etwaige vom Mieter zu verantwortende Schäden am Ende des Mietverhältnisses begleichen zu können, sondern v.a. auch dazu, die Mieter zu ordentlichem Umgang mit der Mietsache zu animieren. Leider gibt es mehr als genug Leute, die erst dann eine zur Nutzung überlassene Sache wie Eigentum behandeln, wenn sie in irgendeiner Weise finanziell mit dieser verbunden sind. Der Auszug läuft bei Kautions-Mietverhältnissen in der Regel ordentlicher und v.a. rückstandsloser ab, als in Fällen, wo der Vermieter kein finanzielles Pfand mehr hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711


    - entweder ein Sparbuch anlegen mit Sperrvermerkt und dies dem Vermieter geben, so hat er die Sicherheit, kann aber nicht an das Geld ran ohne Einverständniss des Mieters udn es wird ordnungsgemäss verzinst.


    - Bankbürgschaft für die Kaution, dazu muss das Geld aber bei der Bank angelegt werden - Sparbuch normalerweise. Dann erstellt die Bank eine Bürgschaft darüber die der Vermieter bekommt. Macht im Grunde jede Bank.

    Kann es sein, dass Du was durcheinanderbringst? Deine Beschreibung klingt für ich wie eine komplette Vermischung dessen, was ich kenne.


    Ich kenne das nämlich so:


    Variante A ist ein Sparbuch, auf das die Kaution eingezahlt wird. Dieser Betrag wird dann mittels einer Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters "geblockt". D.h. Du bleibst Eigentümer und Besitzer der Summe, aber der Vermieter hat durch das Pfandrecht direkten Zugriff - jedoch nur im Falle einer nötigen Inanspruchnahme der Kaution.
    [small]Vorteil: Im Falle einer möglichen Insolvenz des Vermieters oder der Hausverwaltung verschwindet die Kaution nicht in der Insolvenzmasse.[/small]


    Variante B ist ein sogenannter Mietaval, d.h. die Bank bürgt (Bonität vorausgesetzt) gegen eine einmalige sowie jährliche Gebühr (bei meiner Bank einmalig 25 Euro zzgl. 3% des Nennwerts des Mietavals pro Jahr) dafür, dass der Vermieter im Falle des Falles von der Bank die Kaution ausbezahlt bekommt. Diese Variante ist quasi eine "virtuelle Kautionszahlung" durch den Mieter, der nur die Gebühren zahlen, aber die Summe zu Beginn nicht aufbringen muss. Wenn der Mieter dem Vermieter aber Anlass zur Inanspruchnahme der Kaution gibt, holt sich die Bank die Kohle natürlich postwendend vom Mieter zurück.
    [small]Vorteil: Nur Gebühren, kein Eigenkapitalaufwand zu Beginn.[/small]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Hast Du hierfür eine Quelle bzw. rechtliche Grundlage?


    Die Quelle ist doch in diesem Thread bereits genannt worden, trotzdem:


    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__551.html


    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Etwaige Verluste müssten die Mieter schließlich auch nicht tragen. Was spricht denn dagegen, die Kaution vom Mieter in Empfang zu nehmen aber diese nicht anzulegen. Beim Auszug erhält dieser die Kaution zzgl. der theoretisch "ersparten" Sparbuch- oder auch Tagesgeldzinsen zurück.


    - Etwaige Verluste kann es nicht geben, weil jedes Kreditinstitut die Möglichkeit für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu einem positiven Zinssatz anbietet. Ein Fall, in dem ein Verlust eintreten könnte, kann nicht einmal in der Theorie eintreten, weil er unmöglich ist.
    - Gegen die Nicht-Anlage spricht das Gesetz und konkret die oben genannte Regelung, würde der Vermieter die Kaution nicht anlegen, dann wäre dies erstens eine rechtswidrige Handlung und zweitens würde der Vermieter damit riskieren, dass die Unwirksamkeitsregelung zum Tragen kommt und der Mieter überhaupt keine Kaution mehr zahlen muss.
    - Die "theoretisch ersparten Sparbuch- oder auch Tagesgeldzinsen" existieren nicht, es existieren nur praktische.

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Dies erleichtert schließlich das gesamte Prozedere und die Sparbücher stapeln sich nicht zuhause beim Vermieter :D Deine Aussage würde allerdings zu der überaus mieterfreundlichen Gesetzgebung in Deutschland passen...


    - Um das Prozedere zu erleichtern, bieten alle Kreditinstitute auch die Möglichkeit an, Sparkonten elektronisch zu führen.
    - Das ist keine überaus mieterfreundliche Regelung, sondern überaus gesunder Menschenverstand, denn die Kaution gehört auch in der Zeit, in der der Vermieter die Kontrolle hat, weiterhin dem Mieter, genau wie der Wohnraum auch in der Zeit, in der der Mieter die Kontrolle hat, weiterhin dem Vermieter gehört. Deswegen stehen die Pflege und Erträge dieses Geldes dem Mieter zu, genau wie dem Vermieter die Pflege des Wohnraums zusteht. Dies ist nicht mieterfreundlich, sondern äußerst ausgewogen und gerecht.

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Die Kaution dient übrigens nicht nur dazu, etwaige vom Mieter zu verantwortende Schäden am Ende des Mietverhältnisses begleichen zu können, sondern v.a. auch dazu, die Mieter zu ordentlichem Umgang mit der Mietsache zu animieren. Leider gibt es mehr als genug Leute, die erst dann eine zur Nutzung überlassene Sache wie Eigentum behandeln, wenn sie in irgendeiner Weise finanziell mit dieser verbunden sind.


    Das ist völlig richtig und genau deswegen ist diese Kaution und die Art und Weise, mit der sie behandelt wird, genauestens im Gesetz geregelt. Umso notwendiger ist es, ein Umkippen der Situation in die falsche Richtung zu verhindern, weil das den eigentlichen Sinn der Kaution verfälschen würde.


    Ich führe das übrigens deswegen so aus, weil es nicht nur Mieter gibt, die unsorgsam mit dem Wohnraum umgehen, das kann kein Mensch bestreiten, und um dies zu verhindern, gibt es diese Kautionen. Es gibt auch Vermieter, die unsorgsam mit Geld umgehen, das ihnen nicht gehört und es entweder nicht ausreichend oder aber zu gut anlegen und glauben, den Vorteil einbehalten zu dürfen.


    Nicht dass letzteres so überdurchschnittlich oft vorkommen dürfte, es ist sicherlich eher selten, aber als Mieter sollte man seine Rechte kennen und im Zweifelsfall auch alle paar Jahre oder beim Auszug freundlich um Belege bitten, um zu überprüfen, dass mit dem Eigentum des Mieters sorgsam umgegangen wurde, schließlich schaut sich der Vermieter sein Eigentum beim Auszug des Mieters ja auch ganz genau an und stellt im Zweifelsfall Nachforderungen, um sein Eigentum zu bewahren und sich vor, salopp gesagt, Schlamperei und Beschiss zu schützen.


    o2neuling

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