ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
Die Quelle ist doch in diesem Thread bereits genannt worden, trotzdem:
Die vorherige Nennung habe ich wohl übersehen, dennoch Danke für's Zitieren. Mir sind somit einige Fälle bekannt, die nicht §551 BGB entsprechen, allerdings nicht zum Nachteil, eher zum Vorteil der Mieter.
ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
- Etwaige Verluste kann es nicht geben, weil jedes Kreditinstitut die Möglichkeit für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu einem positiven Zinssatz anbietet. Ein Fall, in dem ein Verlust eintreten könnte, kann nicht einmal in der Theorie eintreten, weil er unmöglich ist.
- Gegen die Nicht-Anlage spricht das Gesetz und konkret die oben genannte Regelung, würde der Vermieter die Kaution nicht anlegen, dann wäre dies erstens eine rechtswidrige Handlung und zweitens würde der Vermieter damit riskieren, dass die Unwirksamkeitsregelung zum Tragen kommt und der Mieter überhaupt keine Kaution mehr zahlen muss.
- Verluste könnte es sehr wohl geben, sofern von der Sparbuch-Anlage oder vergleichbaren Varianten abgesehen wird. Mit Einwilligung des Mieters wäre nach BGB auch eine Anlage in Aktien, (Heuschrecken;))-Fonds oder ähnlichem möglich.
- Die Nichtanlage bekommt der Mieter ja nicht zwingend mit, weshalb die Kautions-Unwirksamkeit wohl eher ein Gedankenspiel wäre
ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
- Die "theoretisch ersparten Sparbuch- oder auch Tagesgeldzinsen" existieren nicht, es existieren nur praktische.
Nein. Theoretisch "erspart" (i.S.v. angespart) sind diejenigen Zinsen, die ein Betrag dann erwirtschaften würde, wenn er als Spar- oder Tagesgeldeinlage angelegt wäre.
ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
- Das ist keine überaus mieterfreundliche Regelung, sondern überaus gesunder Menschenverstand, denn die Kaution gehört auch in der Zeit, in der der Vermieter die Kontrolle hat, weiterhin dem Mieter, genau wie der Wohnraum auch in der Zeit, in der der Mieter die Kontrolle hat, weiterhin dem Vermieter gehört. Deswegen stehen die Pflege und Erträge dieses Geldes dem Mieter zu, genau wie dem Vermieter die Pflege des Wohnraums zusteht. Dies ist nicht mieterfreundlich, sondern äußerst ausgewogen und gerecht.
Dies steht nicht zur Abrede, aber Geld ist im Gegensatz zu Wohneigentum ein Zahlungsmittel und ist nicht an den materiellen Gegenstand gebunden. Dem Mieter kann es also egal sein, ob er "seine Scheine" inkl. Verzinsung oder andere Scheine inkl. Verzinsung erhält, solange der Betrag garantiert ist. Der Wert ist der gleiche, wobei es an diesem Punkt aber wohl zu philsophisch wird, ich aber die Regelung des BGB für sehr rigoros halte.
ZitatOriginal geschrieben von o2neuling
Ich führe das übrigens deswegen so aus, weil es nicht nur Mieter gibt, die unsorgsam mit dem Wohnraum umgehen, das kann kein Mensch bestreiten, und um dies zu verhindern, gibt es diese Kautionen. Es gibt auch Vermieter, die unsorgsam mit Geld umgehen, das ihnen nicht gehört und es entweder nicht ausreichend oder aber zu gut anlegen und glauben, den Vorteil einbehalten zu dürfen.
Das will keiner bestreiten, die Gesetze haben sich schließlich auch nicht nur aus Gefälligkeit gegenüber den i.d.R. finanziell Schwächeren so entwickelt. Leider scheint es aber (auch jenseits von den Reportagen über Mietnomaden & Co.) tatsächlich ein gesellschaftlich verbreitetes Problem zu sein, Eigentum fremder Leute so zu behandeln, als ob es eigenes wäre. Parallelen dazu finden sich bei Mietfahrzeugen, die oft extrem geschunden werden, während beim eigenen die Sicherungen durchbrennen, wenn Kinder in der Nähe Skateboard fahren.