Höhe der Kaution bei Mietwohnungen?!

  • Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    Die Quelle ist doch in diesem Thread bereits genannt worden, trotzdem:


    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__551.html


    Die vorherige Nennung habe ich wohl übersehen, dennoch Danke für's Zitieren. Mir sind somit einige Fälle bekannt, die nicht §551 BGB entsprechen, allerdings nicht zum Nachteil, eher zum Vorteil der Mieter.


    Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    - Etwaige Verluste kann es nicht geben, weil jedes Kreditinstitut die Möglichkeit für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu einem positiven Zinssatz anbietet. Ein Fall, in dem ein Verlust eintreten könnte, kann nicht einmal in der Theorie eintreten, weil er unmöglich ist.
    - Gegen die Nicht-Anlage spricht das Gesetz und konkret die oben genannte Regelung, würde der Vermieter die Kaution nicht anlegen, dann wäre dies erstens eine rechtswidrige Handlung und zweitens würde der Vermieter damit riskieren, dass die Unwirksamkeitsregelung zum Tragen kommt und der Mieter überhaupt keine Kaution mehr zahlen muss.


    - Verluste könnte es sehr wohl geben, sofern von der Sparbuch-Anlage oder vergleichbaren Varianten abgesehen wird. Mit Einwilligung des Mieters wäre nach BGB auch eine Anlage in Aktien, (Heuschrecken;))-Fonds oder ähnlichem möglich.
    - Die Nichtanlage bekommt der Mieter ja nicht zwingend mit, weshalb die Kautions-Unwirksamkeit wohl eher ein Gedankenspiel wäre


    Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    - Die "theoretisch ersparten Sparbuch- oder auch Tagesgeldzinsen" existieren nicht, es existieren nur praktische.


    Nein. Theoretisch "erspart" (i.S.v. angespart) sind diejenigen Zinsen, die ein Betrag dann erwirtschaften würde, wenn er als Spar- oder Tagesgeldeinlage angelegt wäre.

    Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    - Das ist keine überaus mieterfreundliche Regelung, sondern überaus gesunder Menschenverstand, denn die Kaution gehört auch in der Zeit, in der der Vermieter die Kontrolle hat, weiterhin dem Mieter, genau wie der Wohnraum auch in der Zeit, in der der Mieter die Kontrolle hat, weiterhin dem Vermieter gehört. Deswegen stehen die Pflege und Erträge dieses Geldes dem Mieter zu, genau wie dem Vermieter die Pflege des Wohnraums zusteht. Dies ist nicht mieterfreundlich, sondern äußerst ausgewogen und gerecht.


    Dies steht nicht zur Abrede, aber Geld ist im Gegensatz zu Wohneigentum ein Zahlungsmittel und ist nicht an den materiellen Gegenstand gebunden. Dem Mieter kann es also egal sein, ob er "seine Scheine" inkl. Verzinsung oder andere Scheine inkl. Verzinsung erhält, solange der Betrag garantiert ist. Der Wert ist der gleiche, wobei es an diesem Punkt aber wohl zu philsophisch wird, ich aber die Regelung des BGB für sehr rigoros halte.

    Zitat

    Original geschrieben von o2neuling
    Ich führe das übrigens deswegen so aus, weil es nicht nur Mieter gibt, die unsorgsam mit dem Wohnraum umgehen, das kann kein Mensch bestreiten, und um dies zu verhindern, gibt es diese Kautionen. Es gibt auch Vermieter, die unsorgsam mit Geld umgehen, das ihnen nicht gehört und es entweder nicht ausreichend oder aber zu gut anlegen und glauben, den Vorteil einbehalten zu dürfen.


    Das will keiner bestreiten, die Gesetze haben sich schließlich auch nicht nur aus Gefälligkeit gegenüber den i.d.R. finanziell Schwächeren so entwickelt. Leider scheint es aber (auch jenseits von den Reportagen über Mietnomaden & Co.) tatsächlich ein gesellschaftlich verbreitetes Problem zu sein, Eigentum fremder Leute so zu behandeln, als ob es eigenes wäre. Parallelen dazu finden sich bei Mietfahrzeugen, die oft extrem geschunden werden, während beim eigenen die Sicherungen durchbrennen, wenn Kinder in der Nähe Skateboard fahren.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Verluste könnte es sehr wohl geben, sofern von der Sparbuch-Anlage oder vergleichbaren Varianten abgesehen wird. Mit Einwilligung des Mieters wäre nach BGB auch eine Anlage in Aktien, (Heuschrecken;))-Fonds oder ähnlichem möglich.


    Eben, mit Einwilligung. ;) Nein, ernsthaft, folgendermaßen war es gemeint: Wenn der Mieter weiß, dass eine Anlageform mit garantiert positivem Ertrag eingesetzt wird, dann kann er auch den gesamten Ertrag verlangen und dieses "wenn" hat rein rhetorische Bedeutung, weil er es immer weiß, da es nur mit seiner Zustimmung geschehen kann.


    Was im Falle einer Anlageform mit möglicherweise negativem Ertrag geschieht, der der Mieter vorher zugestimmt hat, ist mir unbekannt. Gerecht wäre es, dass er in dem Fall auch den Nachteil mitträgt, weil er ihn durch seine Zustimmung mitzuverantworten hat, jedoch kann der Mieter diesen Fall einfach dadurch ausschließen, dass er nicht zustimmt und muss sich dann eben im günstigsten Fall mit Tagesgeldzinsen zufriedengeben.


    Andererseits wird der Vermieter sicherlich nur einer solchen Anlageform zustimmen, die ihm am wenigsten Arbeit macht, weil er den Ertrag sowieso nicht behalten darf, also läuft es von beiden Interessenlagen her praktisch zwangsläufig auf ein Sparbuch oder Tagesgeld hinaus.

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Die Nichtanlage bekommt der Mieter ja nicht zwingend mit, weshalb die Kautions-Unwirksamkeit wohl eher ein Gedankenspiel wäre


    Sicher? ;) Mein letzter Vermieter hat mir das entwertete Sparbuch von sich aus und ohne jede Nachfrage zusammen mit der letzten Betriebskostenabrechnung ausgehändigt, hätte er das nicht getan, hätte ich höflich danach gefragt. Ob wie bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten wirklich formell mit Belegen gearbeitet werden muss und Einsichtnahme verlangt werden kann, ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt, in der Praxis wird das wohl meistens vorher besprochen und das Besprochene auch eingehalten.


    Gerecht fände ich es, dass mit Belegen gearbeitet werden muss, weil es bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten genauso ist und ich keinen Grund sehe, weshalb diese Dinge unterschiedlich behandelt werden sollten. Das mit dem "der andere bekommt es ja nicht zwingend mit" ist immer eine sehr zweischneidige Sache, es kann stimmen, muss es aber nicht, in diesem Fall weiß ich es nicht. Übrigens: Eine Einstellung nach dem Motto "ich renoviere erst ganz am Schluss, der andere bekommt es ja nicht zwingend mit" wäre auch nicht fair.

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Dem Mieter kann es also egal sein, ob er "seine Scheine" inkl. Verzinsung oder andere Scheine inkl. Verzinsung erhält, solange der Betrag garantiert ist.


    Mir wäre es das nicht und ganz so egal ist es meiner Meinung nach auch nicht. Natürlich ist es nicht genau das konkrete Geld, sondern ein abstrakter Betrag, dieser ist aber sehr wohl zweckgebunden und selbst wenn ich am Ende denselben Betrag hätte, hätte ich ein äußerst ungutes Gefühl dabei, wenn mein Vertragspartner aus diesem Betrag einen Vorteil zieht, der über den eigentlichen Zweck dieses Betrages, nämlich Sicherheit, hinausgeht. ;) Frei nach dem Motto "wenn ich Dir das Geld schon auf begrenzte Zeit geben muss und nicht damit tun und lassen kann, was ich will, dann sollst Du es aus Gründen der Ausgewogenheit auch nicht tun können".

    Zitat

    Original geschrieben von qwasy
    Leider scheint es aber (auch jenseits von den Reportagen über Mietnomaden & Co.) tatsächlich ein gesellschaftlich verbreitetes Problem zu sein, Eigentum fremder Leute so zu behandeln, als ob es eigenes wäre.


    Das ist völlig richtig, gilt aber immer in beiden Richtungen und kann nie eine Einbahnstraße sein. Das soll jetzt keine Unterstellung sein, sondern wirklich nur ein freundlich gemeinter Denkanstoß, weshalb die Regelung möglicherweise doch nicht ganz so rigoros ist, wie Du sie aus Deiner Interessenlage als Vermieter legitimerweise siehst. ;)


    Ich denke, dass der Threadersteller jetzt bescheid weiß. Wenn man eine Wohnung wirklich gerne haben will, dann ist man als Mieter sowieso gut beraten, es dem Vermieter im Rahmen des Annehmbaren so recht wie möglich zu machen, aus dem Grund habe ich meinen letzten Mietvertrag auch trotz Ausschluss der Ratenzahlung unterschrieben, obwohl ich weiß, dass das unwirksam ist, und die Kaution dann auf einmal bezahlt, obwohl ich weiß, dass ich es nicht muss, weil es sowieso wurscht ist, sofern man weiß, dass keine unfairen Absichten des Vertragspartners dahinterstecken.


    o2neuling

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