Fragen zum Arbeitsgericht (Zeuge)

  • Muss dieses Jahr warscheinlich dort als Zeuge auftreten.


    Der Aggressor für das war:


    Bin zurzeitb auf einer Gynäkologischen Station, hatten eine Patientin mit fortschreitender Schwangerschaft da. Die hatte öfters Synkopen, die sich aber weder durch Kreislaufstörungen, noch sonstwie erklären liessen. Da ein inneres Konsil kein Ergebnis brachte sollte ein neurologisches Konsil gemacht werden.


    Da es eilte hab ich den Konsilschein direkt dort in der Praxis abgegeben. Leider tat sich daraufhin 2 Tage nichts. Ein Anruf ergab das die dortige Ärztin nichts von dem Konsil wusste. Nen Nachmittag haben die die Praxis auf den Kopf gestellt und dann nen Bündel von nicht erledigten/weitergeleiteten Konsilscheinen bei ner Arzthelferin gefunden.


    Nun wurde der zurecht gekündigt und das ganze geht wohl ans Arbeitsgericht.


    Meine Fragen: Hatte bisher nie mit Gerichten zu tun, wie läuft das ab mit meiner LAdung als Zeuge?


    Muss mir der Arbeitgeber frei geben oder muss ich Urlaub nehmen?


    Wie sieht es aus mit Fahrt- bzw. anderen Unkosten? Werden die mir erstattet?


    Was ist noch zu beachten?

  • Ich kenne das nicht vom AG, sondern nur von Amtsgerichten etc, ich denke aber, das es bei allen gleich ist:


    1. dein AG muss dich freistellen
    2. Kosten werden vom Gericht ersetzt
    3. immer schön die Wahrheit sagen ;)


    greetz,
    autares


    P.S.: Alle Infos werden dir aber auch in der Vorladung mitgeteilt!


  • 1&2 klingen gut, 3 ist eh klar.


    Hab aber trotzdem Bedenken, der Anwalt der Angeklagten wird sicherlich auf ne Falschaussage meinerseits hoffen bzw. mir irgendwelche Stolperstricke/Fangfragen stellen um sein teures Gehalt zu gerechtfertigen .. :mad:

  • Daher ja auch 3. Wenn du immer bei der Wahrheit bleibst, wird dir nichts passieren können. Notfalls springt der Staatsanwalt in die Bresche. Solange du kein Kronzeuge bist, wird man dir auch keine Fallstricke etc. stellen, das sieht man nur im Fernsehen. Offen und frei antworten und die Sache läuft. Immer schön ruhig und vor allem sachlich bleiben. Dir will im Endeffekt ja niemand etwas böses ;)


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    ...Notfalls springt der Staatsanwalt in die Bresche...


    Staatsanwalt beim Arbeitsgericht ;) Man merkt, dass du dich eher in anderen Gerichtbarkeiten auskennst :p

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Staatsanwalt beim Arbeitsgericht ;) Man merkt, dass du dich eher in anderen Gerichtbarkeiten auskennst :p


    Gibt es da keinen? Habe keine Ahnung, war bisher nur bei den richtigen Verhandlungen ;) Aber eine Gegenpartei inkl. Anwalt muss es ja geben, die ihm beistehen werden.


    greetz,
    autares

  • Schon witzig zu sehen welches Bild diese tollen Gerichtsshows auf die Gerichte im wahren Leben werfen. Meine Mutter (Geschäftsleiterin am Arbeitsgericht) wird mittlerweile auch immer wieder gefragt, wie solch eine Verhandlung abläuft und ob da beispielsweise auch rumgeschrien wird oder der Anwalt jemanden so ins Kreuzverhör nimmt, dass man sich aus Angst in Widersprüche verstrickt, weil der Anwalt einem alles im Mund umdreht.


    Um Gottes Willen! Zum Glück läuft in deutschen Gerichten genau das Gegenteil ab. Dort geht alles ruhig und sachlich vonstatten und wenn sich einer im Ton vergereift dann sitzt der vor der Tür und wenn Anwälte den Zeugen das Wort im Mund umdrehen dann meldet sich schon der Richter zu Wort. Am Arbeitsgericht gibt es tatsächlich keinen Staatsanwalt, nur einen Richter und Schöffen sowie die Beklagten und Kläger. Oft ist es auch so, dass gerade beim Arbeitsgericht sich viele selbst verteidigen. An dieser Stelle unterstützt in aller Regel der Richter auch die Verteidigung. Schließlich handelt es sich bei einem Großteil der Kläger um Leute die so schon jeden Cent dreimal umdrehen müssen.


    Also ein Arbeitsgericht ist wirklich keine schlimme Sache und ich vermute fast, dass in deinem Fall deine Aussage garnicht weiter benötigt wird. Das weiß ich aus Erfahrung. Kosten, also Fahrt- sowie Arbeitsausfallkosten werden dir erstattet.


    Stay tuned! Roady

  • Was willst Du denn auch zu dem Vorfall groß sagen?


    Du: " Ich habe den Schein XY am XX.XX.2005 persönlich in der Praxis (zu Händen von Fr. XY (dies aber nur sofern Du Dir beim Namen sicher bist)) abgegeben.
    Zwei Tage später habe ich dort angerufen, weil keine Rückmeldung kam. Der Schein war in der Praxis nicht zu finden."


    Richter: (wenn überhaupt)"Sind Sie sicher den Schein persönlich abgegeben zu haben?"


    Du:"Ja"


    Aussage beendet, Dauer keine 10 Minuten.


    Schließlich haben die lt. Deiner Aussage diverse Scheine gefunden die verschlampt wurden von daher bist Du mit Deinem Schein nicht der eigentliche Grund für die Kündigung und somit für das Verfahren auch nicht wirklich von Interesse.


    By the way: Ist das denn überhaupt schon beim Gericht?
    Selbst wenn würde ich nicht drauf wetten, das Du da vorgeladen wirst um auszusagen


    CH

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