Fast-Unfall mit 25 km/h Fahrzeug

  • Zitat

    Original geschrieben von rasputin
    Das siehst Du falsch - mit einem Mofa darf man grundsätzlich nicht auf dem Radweg fahren.


    Jedoch wenn es freigegeben ist für Mofa und das sind die meisten ;)

  • Angepasstes Fahren bedeutet, dass man in Kurven nur so schnell fährt, dass man in dem einsehbaren Bereich (!) sein Auto sicher zum Stehen bringen kann.


    Ergo: Deine Geschwindigkeit war nicht angepasst, sondern unangemessen hoch.


    Auch wenn´s schwer fällt, immer so zu fahren.

  • Exakt. Und zur angemessenen Fahrweise zählt auch das vorausschauende Fahren!
    Klar nerven mich auch solche Kriecher, jedoch ist es IMHO gerade für Ältere (Fußkranke) eine gute Fortbewegungsmöglichkeit!

    Ich habe eine Diät gemacht und fettem Essen und Alkohol abgeschworen - in zwei Wochen verlor ich 14 Tage!


    [small] - Joe E. Lewis - [/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Natürlich wäre ich an einem Unfall schuld gewesen, das steht außer Frage. Dennoch, von unangepasster Geschwindigkeit kann man, glaube ich, in diesem Fall nicht sprechen. 100km/h ist erlaubt, ich fuhr 90km/h. Blöd, daß ich eben ausgerechnet in dieser Situation (Rechtskurve) auf solch ein "Fahrzeug" getroffen bin.


    SunnyStar


    Auszug aus § 3 StVO Geschwindigkeit:


    Zitat

    1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
    ...


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Taylormade
    Angepasstes Fahren bedeutet, dass man in Kurven nur so schnell fährt, dass man in dem einsehbaren Bereich (!) sein Auto sicher zum Stehen bringen kann.
    Ergo: Deine Geschwindigkeit war nicht angepasst, sondern unangemessen hoch.

    So kann man das defnitiv nicht sehen.


    Fakten:


    100 km/h sind erlaubt / ca. 90 km/h lt. Tacho bin ich gefahren


    (das sind vermutlich echte 80-85 km/h)


    Wenn man so fahren würde, daß man bei jedem sofort auftretenden Hinderniss (z.B. Wildwechsel usw...) sofort zum Stehen kommen könnte, dann dürfte man vermutlich nicht schneller als 20 - 30 km/h fahren.


    Ergo:
    Für mich bleiben diese 25 km/h Fahrzeuge defnitiv eine vermeidbare Gefahrenquelle.


    SunnyStar

  • Es geht hier sicher nicht darum, auf Paragraphen herum zu reiten oder das "hätte, wäre, wenn" auszudiskutieren. Zu zitieren, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann ist kurzsichtig und zu einfach. Die Realität entspricht nunmal selten der Theorie.


    Diese 25 oder 45 km/h "Fahrzeuge" sind ausserorts einfach nur gefährlich. Von hinten betrachtet könnte so eine Plastikkiste genauso gut ein kleiner Fiat Seicento oder Daewoo (jetzt Chevrolet) Matiz, Renault Twingo oder ähnliches sein. Rein optisch wirken die Fahrzeuge schneller, als sie wirklich sind. Das ist das Gefährliche an der Sache.


    Landwirtschaftlichen Verkehr erkennt man von weitem und kann die Geschwindigkeit frühzeitig anpassen.


    Wichtig wäre ein generelles Fahrverbot ausserorts für diese Krankenfahrstühle (womit IMHO die 25 km/h Fahrzeuge bezeichnet sind).


    Die 16-Jährigen 45 km/h Schleicher bleiben uns wohl aufgrund der sehr positiven Preisgestaltung (Führerschein ca. 600-900.- €, Fahrzeuge zwischen 8.000 und 12.000 €) in übermäßigen Zahlen erspart.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von dotwin


    Auszug aus § 3 StVO Geschwindigkeit:


    Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

    Das weiß ich natürlich. Nur ist dies leider in der Realität kaum umzusetzen.


    SunnyStar

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Jedoch wenn es freigegeben ist für Mofa

    Aus diesem Grund habe ich "grundsätzlich" geschrieben ;) Das die meisten Radwege für Mofas freigegeben sind möchte ich mal in Frage stellen.

  • dotwin hat es schon auf den Kopf getroffen:


    "Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann."


    Oberstes Gebot im Straßenverkehr: Sichfahrgebot! :rolleyes:


    Wenig wahrscheinlich, aber nicht unmöglich: Nach der Kurve steht ein Kind auf der Fahrbahn - ups, das böse, langsame Kind!

  • Hast Du die letzten Beiträge gelesen?


    Ok nochmals, es geht hier nicht um Paragraphenreiterei.
    Siehe ein paar Beiträge weiter oben. Bitte lesen!


    Vielmehr um die "Gefahrenquelle" dieser 25km/h Fahrzeuge.


    Der Vergleich, daß evtl. ein Kind mitten auf einer Landstraße stehen könnte, hinkt gewaltig.


    SunnyStar :rolleyes: ³


    PS:

    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Oberstes Gebot im Straßenverkehr: Sichfahrgebot! :rolleyes:

    Sichfahrgebot habe ich noch nie gehört.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!