ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Nein. 20 km/h sind nicht geringfügig und beziehen sich nicht auf das Rechtsüberholen.
Die 20 km/h (ich habe von 15 gelesen) beziehen sich auf das mind. Plus an Geschwindigkeit, das der Überholende dem Überholtem gegenüber haben muß, um den rückwärtigen Verkehr nicht zu behindern.
Langsam wird's hier konfus.
soll ich vielleicht noch die 107%-Regel in die Runde werfen