Fast-Unfall mit 25 km/h Fahrzeug

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Das hab ich ehrlich gesabt noch nie gehört. Hast Du dazu eine Quelle?


    afair war das doch die Gesichte mit rechts überholen, wenn sich auf der linken Spur zähfließender Verkehr gebildet hat.

  • ...soweit ich das im Kopf habe muss man bei einem Überholvorgang min. 20 km/h schneller sein, nicht höchstens...


    weiter denke ich das es auch für den Fahrer eines solchen Fahrzeug recht gefährlich ist... ungeachtet der Rechtslage... ich gehe ja auch nicht ohne zu schauen über eine grüne Ampel... denn wenn ich unter einem Auto lande mag ich zwar im Recht sein, nutzen tut es mir aber in dem Augenblick wenig...

  • Wie sieht es eigentlich mit dem Chrashverhalten solcher Fahrzeuge aus?


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei einem Zusammenstoß viel von solch einem Gefährt übrig bleibt. :rolleyes:


    SunnyStar

  • ich meine auch, daß die 20 km/h die 'geringfügig höhere Geschwindigkeit' ist:


    §7 StVO:
    (2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
    (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.



    Außerorts zumindest halte ich solche Fahrzeuge für unverantwortlich. Mal abwarten, bis die ersten Kids mit ihren Quads oder gedrosselten Serien-Pkw verunglückt sind, dann werden diese Teile außerorts hoffentlich schnell verboten

  • Nein. 20 km/h sind nicht geringfügig und beziehen sich nicht auf das Rechtsüberholen.
    Die 20 km/h (ich habe von 15 gelesen) beziehen sich auf das mind. Plus an Geschwindigkeit, das der Überholende dem Überholtem gegenüber haben muß, um den rückwärtigen Verkehr nicht zu behindern.
    Langsam wird's hier konfus. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Langsam wird's hier konfus. ;)

    Es wird eben ein typischer TT Auto & Verkehr Thread. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Wie sieht es eigentlich mit dem Chrashverhalten solcher Fahrzeuge aus?


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei einem Zusammenstoß viel von solch einem Gefährt übrig bleibt. :rolleyes:


    SunnyStar


    Die Motorwelt hat so einen an die Wand gefahren - sah nicht gut aus!


    Aber so gesehen immernoch sicherer als ne 50er Vespa... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Nein. 20 km/h sind nicht geringfügig und beziehen sich nicht auf das Rechtsüberholen.
    Die 20 km/h (ich habe von 15 gelesen) beziehen sich auf das mind. Plus an Geschwindigkeit, das der Überholende dem Überholtem gegenüber haben muß, um den rückwärtigen Verkehr nicht zu behindern.
    Langsam wird's hier konfus. ;)


    um mal alle vollends konfus zu machen:


    20km/h (bzw. 15km/h von denen du gehört hast) kann man mindestens - und nicht maximal - den zu überholenden links überholen, oder sollte man? wobei aber auch genannt wurde, dass es sich um das überholen auf der rechten seite handeln könnte, wenn die linke spur voll ist?! ...was dann widerum heissen würde, dass es sich nicht um mindestens, sondern um ein maximum handeln würde. allerdings glaube ich zu wissen, dass man hierbei nur mit 10km/h statt der 15 bzw. 20km/h schneller sein darf, wenn man rechts überholt, weil links zu ist.


    wo ist dann aber das maximum, wenn man links überholt? da muss es doch auch eine grenze geben, oder? kann doch nicht sein, dass man z.b. einen motorradfahrer, der nur 100km/h fährt, mit 250km/h überholt. den würde man doch, durch den sog, glatt von der fahrbahn fegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    wo ist dann aber das maximum, wenn man links überholt? da muss es doch auch eine grenze geben, oder? kann doch nicht sein, dass man z.b. einen motorradfahrer, der nur 100km/h fährt, mit 250km/h überholt. den würde man doch, durch den sog, glatt von der fahrbahn fegen.


    Solch ein "Maximum" gibt es nicht.


    SunnyStar

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