Fast-Unfall mit 25 km/h Fahrzeug

  • Zitat

    Landwirtschaftlichen Verkehr erkennt man von weitem und kann die Geschwindigkeit frühzeitig anpassen.


    Interessante Theorie und durchaus nachvollziehbar - und was machst Du, wenn dort ein "normaler" PKW mitten auf der Fahrbahn steht bzw. langsam fährt - aus welchen Gründen auch immer?


    Bevor das hier jetzt ausartet: ich bin auch Deiner Meinung, dass diese Kleinstfahrzeuge nicht unbedingt ideal auf deutschen Straßen sind.


    Fakt bleibt aber, dass auch "normale" Autos durchaus mal langsam unterwegs sein können. So schwer das auch klingen mag: damit sollte man immer im eigenen Interesse rechnen und rechtzeitig anhalten können.

  • Zitat

    So kann man das defnitiv nicht sehen.


    So sehen das definitv die Instanzgerichte .


    Wenn da 100 km/h erlaubt sind und eine Kurve hätte nur nen Kurvenradius von 5 m, fährst Du ja auch nicht mit 100 km/h durch, nur weil´s erlaubt ist.


    Und fliegst in dem Bewußtsein " aber erlaubt war´s" in die Botanik, oder?

  • §1 Abs. 2 StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    ...und der langsamfahrer gefährdet meiner meining nach ziemlich doll...

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Zitat

    Original geschrieben von dotwin
    (...)Fakt bleibt aber, dass auch "normale" Autos durchaus mal langsam unterwegs sein können. So schwer das auch klingen mag: damit sollte man immer im eigenen Interesse rechnen und rechtzeitig anhalten können.


    Selbstverständlich können auch "erwachsene" Autos langsam unterwegs sein, aber das ist im Gegensatz zu den 25/45ern nicht die Regel. Ein Kleinstfahrzeug suggeriert durch das Aussehen nicht die geringe Geschwindigkeit, ist aber immer so langsam unterwegs.



    Trotzdem macht ihr es euch mit den Schuldzuweisungen und dem moralisch erhobenen Zeigefinger zu einfach. Was ist denn eine angepasste Geschwindigkeit in einer Kurve? Muss ich auf der Autobahn auf 60 km/h herunterbremsen, weil ich die Kurve nicht komplett einsehen kann?


    Die Gefahr sind die Kleinstfahrzeuge und die nicht einen normalen und allgemein üblichen Fahrstilpflegenden Fahrer eines richtigen Gefährts.


    Edit: Im Übrigen schließe ich mich der genauso korrekten Rechtsauslegung von SilentBob an.



    Stefan

  • Zitat

    Muss ich auf der Autobahn auf 60 km/h herunterbremsen, weil ich die Kurve nicht komplett einsehen kann?


    Im Prinzip: ja


    Allerdings hast Du bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h einen Anhalteweg von ca. 31 Metern (trockene Fahrbahn, ABS) . Auf der Autobahn kannst Du selbst in Kurven deutlich weiter sehen.


    Mit 90 Km/h beträgt Dein Anhalteweg ca. 60 Meter (inklusive Reaktionszeit etc.). Wenn Du weniger weit sehen kannst: runter vom Gas. Sonst schlichtweg schuldhaft und unangepasst.

  • Ist halt immer so ne Sache...


    Der § 1 zieht aber nicht, da diese 25km/h Kisten nun mal offiziell auf der Straße unterwegs sein dürfen.


    Diese Problematik ergibt sich aber auch in anderen Bereichen:


    Da kommt man mit 160-180 km/h auf einer freien Autobahn "angebummelt" und plötzlich lümmelt sich da ein Opel Corsa mit 75km/h auf der linken Spur.
    (Zugegeben die Kurven sind auf Autobahnen nicht ganz so eng...)


    Bei dem Geschwindigkeitsüberschuss den man da drauf hat kommt es einem halt so vor, als ob der andere Verkehrsteilnehmer "steht".


    Von daher hilft leider alles nichts:
    Man muss (schon aus Selbstschutzgründen) halt immer mit der "Dummheit"/Langsamkeit der anderen rechnen.


    Was hilft es mir wenn ich mich auf §1 berufen kann wenn ich mit meinem Motorrad einem Rentner-Touri-Pärchen hinten draufgesemmelt bin, wenn diese (und das ist wörtlich zu verstehen!!) in einer uneinsehbaren Kurve parken(!) um ein Foto vom Wasserfall zu machen...


    CH

  • wie sieht das eigentlich mit dem überholen ansich aus? war da nicht was von max. 20km/h mehr zum fahrzeug, das überholt wird? sprich also:


    auf autobahn: auf der rechten spur fährt einer 80km/h, also darf ich mit max. 100km/h (sofern dies das tempolimit zulässt), das fahrzeug überholen.


    ...wenn nun einer mit 25km/h auf der landstraße entlang eiert, dürfte ich also nur mit maximal 45km/h dran vorbei (um den auch nicht vonner straße zu wehen, wenn man mit 90 sachen vorbeirauscht). allerdings würde man ebenfalls zum hinderhis werden...


    die kisten gehören auf der landstraße einfach verboten!

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    wie sieht das eigentlich mit dem überholen ansich aus? war da nicht was von max. 20km/h mehr zum fahrzeug, das überholt wird? sprich also:


    Das hab ich ehrlich gesabt noch nie gehört. Hast Du dazu eine Quelle?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB
    §1 Abs. 2 StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    ...und der langsamfahrer gefährdet meiner meining nach ziemlich doll...


    Und das kleine Kind am Zebrastreifen, das nicht schaut, bevor es über die Straße rennt, fährst Du dann platt - hat sich ja selbst gefährdet... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    wie sieht das eigentlich mit dem überholen ansich aus? war da nicht was von max. 20km/h mehr zum fahrzeug, das überholt wird?


    Du verwcheselst maximal mit minimal. ;)
    Wäre ja lustig. Du bist mit 200 auf der Bahn unterwegs und mußt, um einen LKW zu überholen auf 110 runterbremsen. :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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