Hallo,
ich habe dieses Mal das erste Mal die Möglichkeit, Computerhardware für 2004 in der Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben.
Mein PC wurde schon früher angeschafft, allerdings habe ich 2004 diverse Hardwarekomponenten (z.B. Festplatte) durch neue ersetzt.
Die neuen Komponenten laufen ja unter "Erhaltungsaufwand" und können normalerweise sofort, auch bei einem Preis über 475,60 €, abgesetzt werden.
Gilt das aber auch, wenn, wie in meinem Fall, keine Abschreibung für einen PC über 3 Jahre läuft?