Kündigung durch Arcor, ohne Mahnungen und Rechnung bekommen zu haben

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneparadies.de
    Rechnungsadresse ist die Adresse an der der Anschluss geschaltet ist.

    Du willst mir doch nicht ernsthaft sagen, dass Arcor bei Umzügen die Rechnungen immer an die alte Adresse verschickt?! Das kann ja wohl nicht Gang und Gebe sein, vor Allem, nachdem ich die Adresse doch an der Hotline ändern ließ - das ist doch ein klarer Beweis für die Inkompetenz des/der zuständigen Arcor-Mitarbeiter(s), dass die eine Adresse im System haben und trotzdem an die alte verschicken. Ich frage mich sowieso, wie die noch die alte Adresse haben konnten, die müsste doch eigentlich überschrieben worden sein - es sei denn, der Hotliner hat damals die Rechnungsadresse nicht überschrieben.
    Naja schwamm drüber, ist jetzt sowieso sinnlos.

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    es sei denn, der Hotliner hat damals die Rechnungsadresse nicht überschrieben.
    Naja schwamm drüber, ist jetzt sowieso sinnlos.



    eben, ein Anruf hätte das alles klären können.
    Es kommt teilweise auch vor, dass keine Telefon Flat geschaltet wird obwohl sie beantrag war.


    Warum hast Du nicht die GHotline angerufen und gefragt ob die neue Adresse im System steht.


    Wer weiß was der Hotliner wo reingeschrieben hat.


    In der Regel wäre auch eine Bestätigung per Post gekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneparadies.de
    Warum hast Du nicht die GHotline angerufen und gefragt ob die neue Adresse im System steht.


    Wer weiß was der Hotliner wo reingeschrieben hat.

    Nun ja, wie schon geschrieben, habe ich nach der Adressänderung noch mehrere Male bei Arcor angerufen, und die Hotliner dudeln einem ja zur Überprüfung jedesmal die aktuelle Adresse vor, und jedesmal sagten sie meine neue Adresse auf, was für mich eine Bestätigung dessen war, dass die Adresse im System ist.


    Im Übrigen hat Arcor noch einen Fehler gemacht: Nach der Anschaltung des neuen Anschlusses funktionierte mein Internetanschluss nicht, lediglich meine Telefonleitung (nach der Entsperrung durch Barzahlung) funktionierte, weshalb ich bei der Technik-Hotline eine Störung meldete.


    Später schaute ich mal im Internet meine Tarifdetails nach, weil ich die Telefonflat abbestellen wollte, und musste feststellen, dass ich garkeinen (!) Internetanschluss mehr hatte, d.h. dieser ist mit der Anschaltung des neuen Anschlusses irgendwie "verloren" gegangen, wer weiß, wer das bei Arcor wieder verbockt hat.


    Aber wie gesagt ist das ja nun auch völlig unerheblich.

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  • Gestern kam nun doch noch ein Antwortschreiben, in dem stand, dass man die Kündigung leider nicht mehr rückgängig machen konnte, sich jedoch freue, dass ich weiterhin Arcor-Kunde bleiben möchte (was ich in meinem Schreiben geäußert hatte) und mir deshalb das Formular für die Beantragung eines neuen Anschlusses samt freigemachtem Umschlag mitgeschickt.


    Da stellen sich mir nun aber noch drei Fragen:


    1. Da es sich um ein Standard-Formular handelt, dürfte ich doch sicherlich auch bei einem Händler bestellen können, oder?


    2. Durch die Kündigung dürfte ich einen Schufa-Eintrag erhalten haben - müsste ich dadurch nicht bei der Beantragung eines neuen Anschlusses abgewiesen werden? Oder hat Arcor evtl. veranlasst, dass ich keinen Schufa-Eintrag bekomme (evtl. veranlasse ich die Tage mal eine Selbstauskunft)? Oder haben die mich vielleicht im System irgendwie markiert, sodass die mich dann als "Neukunden" an Namen oder bisheriger Kundennummer trotz negativer Schufa nehmen würden?


    3. Muss man bei einer vorzeitigen Kündigung seitens des Betreibers bei einem Festnetzanschluss die restlichen Grundgebühren bis zur Mindestvertragslaufzeit nicht noch nachzahlen? Bei Mobilfunkverträgen ist es ja m.W. so.
    Im Kündigungsschreiben stand damals auch, dass ich mich ab sofort an das im Schreiben genannte Inkassobüro wenden soll, von dem aber noch nichts gekommen ist - oder waren die nur für das Eintreiben des fehlenden Betrages von 211,56 EUR zuständig, welchen ich ja schon vorher beglichen hatte?



    Bzgl. Punkt Nr. 2 wollte ich mich eh noch bei Arcor erkundigen (leider geht das ja nur schriftlich und dauert lange), aber vielleicht weiß dazu auch hier zufällig jemand eine Antwort. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Gestern kam nun doch noch ein Antwortschreiben, in dem stand, dass man die Kündigung leider nicht mehr rückgängig machen konnte, sich jedoch freue, dass ich weiterhin Arcor-Kunde bleiben möchte (was ich in meinem Schreiben geäußert hatte) und mir deshalb das Formular für die Beantragung eines neuen Anschlusses samt freigemachtem Umschlag mitgeschickt.


    Da stellen sich mir nun aber noch drei Fragen:


    1. Da es sich um ein Standard-Formular handelt, dürfte ich doch sicherlich auch bei einem Händler bestellen können, oder?


    dem steht nichts im Wege

    Zitat


    2. Durch die Kündigung dürfte ich einen Schufa-Eintrag erhalten haben - müsste ich dadurch nicht bei der Beantragung eines neuen Anschlusses abgewiesen werden? Oder hat Arcor evtl. veranlasst, dass ich keinen Schufa-Eintrag bekomme (evtl. veranlasse ich die Tage mal eine Selbstauskunft)? Oder haben die mich vielleicht im System irgendwie markiert, sodass die mich dann als "Neukunden" an Namen oder bisheriger Kundennummer trotz negativer Schufa nehmen würden?


    Wer sagt denn, dass ein Schufaeintrag erfolgte ?
    Nur weil man eine Rechnung nicht bezahlte wird nicht automatisch ein Schufaeintrag erfolgen.
    Zudem wird nicht gleich alles abgelehnt nur weil ein Schufaeintrag vorhanden ist.
    In einer Schufaauskunft stehen Dinge die den Betreiber überhaupt nicht interessieren.
    Bei der Bank steht z.B. drin wo man noch überall ein Konto hat.
    Ich würde mir die Selbstauskunft sparen und es einfach probieren.


    Zitat


    3. Muss man bei einer vorzeitigen Kündigung seitens des Betreibers bei einem Festnetzanschluss die restlichen Grundgebühren bis zur Mindestvertragslaufzeit nicht noch nachzahlen? Bei Mobilfunkverträgen ist es ja m.W. so.
    Im Kündigungsschreiben stand damals auch, dass ich mich ab sofort an das im Schreiben genannte Inkassobüro wenden soll, von dem aber noch nichts gekommen ist - oder waren die nur für das Eintreiben des fehlenden Betrages von 211,56 EUR zuständig, welchen ich ja schon vorher beglichen hatte?


    Du hast doch die Rechnungen im nachhinein alle bezahlt. Weshalb sollte also noch jemand an dich herantreten und eine Forderung stellen ?
    Die restliche Grundgebühr muss man natürlich nicht bezahlen.
    Auch bei Mobilfunkverträgen ist dies in der Regel nicht üblich und lediglich in Ausnahmefällen wird dies so praktiziert ( z.B. längerer Auslandsaufenthalt )
    Im schlimmsten Fall fordert Arcor die Provision vom Händler zurück.
    Das geht aber auch nur wenn eine Stornoklausel in den Provisionsvereinbahrungen aufgenommen wurde.

  • Interessant, vielen Dank für die Erklärung!@phoneparadies


    Habe heute übrigens ein Schreiben von diesem Inkassobüro bekommen und soll insgesamt 128 EUR zahlen, zwar ist mir nicht ganz klar, woraus die ganzen Posten bestehen, aber u.A. taucht da ein Betrag von 59 EUR mit dem 9.5.05 als Datum auf. Ich schloss zuerst, dass dies der Rechnungsbetrag für den Mai sei (da dieser in den 211 EUR noch nicht enthalten war), jedoch habe ich keine Mai-Rechnung bekommen und außerdem müsste der Betrag ohne Internetanschluss nur 39 EUR betragen, wie es auch in der April Rechnung der Fall war. Naja, werde mal dieses Inkassounternehmen kontaktieren und fragen - blöd nur, dass die auch wieder mal (wie so viele Stellen, die ich in letzter Zeit anrufen muss) eine 0180-Nummer haben, welche mich vom Handy sicherlich mehr als 12 ct/Minute kostet... :rolleyes:

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