Autounfall mit Auto vom Kumpel - Wie den Schaden regulieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Sehr gewagt, Deine Aussagen. :rolleyes:


    Ganz so gewagt ist das nicht. Wir haben in der Recht Vorlesung im letzten Semester einen solchen Fall durchgespielt. Mir fallen die genauen rechtlicheg Grundlagen aber jetzt aus dem Kopf nicht mehr ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Ist er seinem Freund gegenüber aber nicht schadenersatzpflichtig?


    Ja das ist er! Und genau darum geht es Roaddancer ja auch. Grundsätzlich zahlt die Privat-Haftpflicht von Roaddancer dann nicht, wenn das Fahrzeug von seinem Kumpel geliehen (bzw. gemietet) war. Und zwar beide Schäden nicht, den an der Leitplanke und den am Fahrzeug.


    Die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters ersetzt zunächst den Schaden an der Leitplanke. Dies hätte zur Folge, daß der Fahrzeughalter in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird, darum ist der Fahrzeuglenker grundsätzlich auch zum Ausgleich dieses Schadens verpflichtet.


    Anders könnte die Sachlage hinsichtlich der Regulierung evtl. dann aussehen, wenn der Kumpel mit im Auto saß und beispielsweise wegen eigener Fahruntüchtigkeit Roaddancer darum gebeten hat, das Auto zu führen. Vielleicht kommt dann die Privat-Haftpflicht von Roaddancer für beide Schäden auf. Dies ist aber nur eine Vermutung und bedarf der Abklärung durch einen Kundigen!


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Ganz so gewagt ist das nicht. Wir haben in der Recht Vorlesung im letzten Semester einen solchen Fall durchgespielt. Mir fallen die genauen rechtlicheg Grundlagen aber jetzt aus dem Kopf nicht mehr ein.


    Doch, es ist gewagt. Lies Dir für den Anfang z.B. mal das Urteil durch:
    => http://www.justiz.bayern.de/ol…sse/info/ziv/prziv169.htm

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Doch, es ist gewagt. Lies Dir für den Anfang z.B. mal das Urteil durch:
    => http://www.justiz.bayern.de/ol…sse/info/ziv/prziv169.htm


    Hast du dir auch mal die Begründung des Urteils durchgelesen?


    "Die Beklagte habe den Unfall schuldhaft verursacht. Sie sei mit unangepasster Geschwindigkeit in die Kurve gefahren und habe durch diese Unvorsichtigkeit die Herrschaft über das Fahrzeug verloren. Damit liege eine fahrlässige Sachbeschädigung vor, die nach dem Gesetz grundsätzlich zum Schadensersatz wegen „unerlaubter Handlung" verpflichtet."


    In dem Fall hat die Beklagte fahrlässig (durch überhöhte Geschwindigkeit) den Unfall verursacht und ist somit nach §823 (1) Schadenersatzpflichtig.


    Dies ist bei Roaddancer aber nicht gegeben (wenn man seinen Ausführungen Glauben schenken darf).


    Ich würde dafür natürlich nicht meine Hand ins Feuer legen, aber wenn das vor Gericht geht bin ich mir ziemlich sicher, das Roaddancer nicht zahlen muss, wenn die Umstände dort genauso dargestellt werden wie hier. Das bestätigt auch der Abschnitt "Haftungsbeschränkung" des von dir geposteten Links.

  • Recht hin oder her, ich würde versuchen, mit dem Kumpel eine plus/minus-Halbe/Halbe-Regelung zu treffen.
    Meine Rechtsauffassung ist aber auch, dass hier der Fahrer den Schaden zahlen muss.

  • Zitat

    Original geschrieben von dieker
    Recht hin oder her, ich würde versuchen, mit dem Kumpel eine plus/minus-Halbe/Halbe-Regelung zu treffen.


    Das wäre sicherlich eine vernünftige Lösung, vor allem dann, wenn die Freundschaft noch länger bestehen soll.

  • @1
    Wie kommt ein Auto ins Schleudern, wenn die Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen angemessen war?
    Das einzige, was mir dazu einfällt, sind Fremdeinwirkungen (dekfekte, Gegenstände auf der Fahrbahn oder ähnliches) oder Fahrfehler.


    Und da hier Fremdeinwirkungen deiner Aussage nach ausgeschlossen werden können, bleiben nur noch die Optionen Fahrfehler oder nicht angepasste Geschwindigkeit übrig, die in meinen Augen jeweils eine Schuld zu deinen Ungunsten ergeben würde.


    Sieht in meinen Augen leider schlecht für dich aus.
    Und wegen dem Schaden, der ist vermutlich wesentlich höher als du schätzt. Eventuell sogar ein Totalschaden, kommt aber auf das Auto drauf an.

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur

    [...]


    In dem Fall hat die Beklagte fahrlässig (durch überhöhte Geschwindigkeit) den Unfall verursacht und ist somit nach §823 (1) Schadenersatzpflichtig.


    Dies ist bei Roaddancer aber nicht gegeben (wenn man seinen Ausführungen Glauben schenken darf).


    Das ist eine völlig willkürliche Interpretation des geschilderten Sachverhaltes! :rolleyes:


    Woher nimmst Du Anhaltspunkte dafür, daß hier keine Fahrlässigkeit vorliegt?

  • Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.


    Ich werde morgen mal mit meinem Versicherungsberater sprechen, der kann mir dann ja alles zur Privathaftpflicht sagen. Die Leitplanke ist i.O. da wir nur noch sehr langsam dagegen gerutscht sind, deswegen wird der Schaden am Fahrzeug auch nicht viel größer sein als vermutet. Hoffe ich zumindestens :( So schlimm sieht es zumindestens nicht aus.


    Zum Unfallhergang: Wie gesagt bin ich der Meinung, dass ich nicht zu schnell war, die Kurve ist allerdings sehr tückisch wurde mir im Nachhinein gesagt. Daher war ich vermutlich zu schnell, genau kann ich das nicht sagen. Ich will hier auch nichts schönreden, ich denke dass ein Fahrfehler meinerseits sicher die Ursache gewesen sein wird.


    Stay tuned! Roady

  • Wie sich im Laufe dieses Thread gezeigt hat, kann Dir auch hier bei TT keiner wirklich helfen. (Ehrlich gesagt hat mich das allerdings nicht überrascht..)


    Es schiessen die Spekulationen ins Kraut, weil mit 10 Unbekannten jongliert wird bzw. werden muss.


    Letztlich kann Dir nur "vor Ort" jemand helfen, der alle Variablen kennt und die Sache somit umfassend beurteilen kann - sei es ein Anwalt oder oder oder.


    Ich drück Dir die Daumen, dass Du bzw. Ihr eine gute Lösung findet! :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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