Rechtliche Fragen zum Thema 'Kauf bei Ebay'

  • Wurde denn überhaupt vereinbart, dass da vorleistungspflichtig sein sollst (Vorkasse)?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Sollte man eine Lederausstattung nicht sowieso besser abholen? Ich würde bei dem Preis die Fahrerei in kauf nehmen, um mir die Ware anzusehen, bevor ich sie bezahle.

  • Eisy


    Der Verkäufer muss seinen Text den er da reingeschrieben hat einhalten,oder nicht?
    Er schrieb. Keine Abnützung,wie Neu.


    Also heißt,wenn ein Loch oder so drinn ist,kann man das Ebay melden und da gibt's ja irgendso ein Käuferschutz Programm.


    Wahrscheinlich wird mir nix anderes übrig bleiben,ausser selber hin zu fahren.
    Naja,schau ma mal,werd dann berichten,wie's ausgegangen ist ;)


    Gruss

  • Sicher sollte er das. Aber "wie neu" ist eben eine subjektive Beschreibung. Dazu gibt es hier ja mehr als genug Probleme mit Mobiltelefonen, die auch im TOP-Zustand gewesen sein sollen...
    Ebay denkt zuerst an sich selbst, bevor Du zum Käuferschutzprogramm kommst, hast Du schon eine Menge Streß und Ärger hinter Dir. Wenn sich das vermeiden läßt...

  • Eisy


    Ich hab mich nun für das 'persönliche Abholen' entschieden.
    Nun frag ich mich aber,ob es möglich ist,vom Vertrag zurück treten zu können,falls die Ware doch eine Beschädigung aufweist?
    Ich mein, einfach sagen,das stand nicht drin,das da was beschädigt ist,ich nicht nehme und auch keinen Schadensersatz zahle.
    Geht das?


    Gruss

  • Hi,

    Zitat

    Original geschrieben von rule336
    Ich hab mich nun für das 'persönliche Abholen' entschieden.
    Nun frag ich mich aber,ob es möglich ist,vom Vertrag zurück treten zu können,falls die Ware doch eine Beschädigung aufweist?


    wenn's ein gewerblicher Anbieter ist - ja, denn der eigentliche Vertrag wurde imho ja per Fernabsatz geschlossen!

    Zitat

    Ich mein, einfach sagen,das stand nicht drin,das da was beschädigt ist,ich nicht nehme und auch keinen Schadensersatz zahle.
    Geht das?


    das kannst Du immer machen (auch bei privatem Vk.) - einen pauschalen Schadenersatz kann er eh' knicken, das kann er zigmal reinschreiben... Und wenn Du wirklich einen nicht beschriebenen Fehler findest - umso besser fuer Dich :)


    Gruss,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Zitat

    Original geschrieben von rule336 Na das Angebot ist von Privat [...]


    Zum 3. Mal... ;)

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