Frage(n) zum BAföG

  • Ja, die Kohle hätt ich auch gern :D.
    Aber mal im Ernst, ich frag mich bis heute, warum es nicht eine Bagatellbetrags-Grenze gibt (meinetwegen +/- 10 Euro). Was das (Steuer-)Geld sparen könnte!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    In meinem Bekanntenkreis und bei mir selbst hat das Studentenwerk bisher immer den Steuerbescheid als Nachweis und Berechnungsgrundlage verlangt


    Sebastian: Du meinst also, was nicht im Einkommensteuer-Bescheid steht, muss ich auch nicht angeben?


    Und noch zum Einkommensteuer-Bescheid selbst:


    Also ich finde da unter "ab gezahlte Kirchensteuer" 259 DM (in der linken Spalte).
    darunter: "ab erstattete Kirchensteuer" 132 DM in der linken und 127 DM in der rechten Spalte.
    Wenn ich das richtig verstehe, ist die eigentliche KiSteuer, also die die ich auch angeben muss, die 127 DM.


    Und das selbe Spiel wohl auch mit dem Soli?
    Der aber seltsamerweise nur auf dem BAföG-Rechner im Netz relevant zu sein scheint... :confused:


    Irgendwas läuft hier falsch: Zum Ausfüllen dieser BAföG-Unterlagen braucht man ja schon ein Studium... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Electrique
    Du meinst also, was nicht im Einkommensteuer-Bescheid steht, muss ich auch nicht angeben?

    Sagen wir mal so: Deine Eltern mussten Ihre gesamten Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären. Inwieweit sie dieser Pflicht nachkommen, liegt in Ihrer Hand. ;)


    Das Studentenwerk hier vor Ort hat mir jedenfalls gesagt, dass der ESt-Bescheid bzw. die darin aufgeführten Beträge als Berechnungsgrundlage dienen. Und bisher war es bei mir wie gesagt jedesmal so.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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