Sonderkündigungsrecht T-Mobile Relax?

  • Hallo zusammen,


    mein Relax 50-Vertrag läuft demnächst aus und ich habe leider die Kündigungsfrist verpasst. Von einem Bekannten habe ich gehört, dass T-Mobile die AGBs geändert hat und dadurch ein Sonderkündigungsrecht für Relax-Kunden bestünde.


    Meine Frage: Weiß jemand näheres und kann diese Aussage ggf. bestätigen oder verneinen?


    Danke und viele Grüße
    Dan

  • Das kannst du mit ziemlicher Sicherheit vergessen, da dir jede Änderung mitgeteilt wird und du wiedersprechen kannst. Du wirst eben 12 Monate länger relaxen können oder suchst dir ein neues Handy für 24 Monate aus.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Danke für die Antwort.


    Was passiert denn, wenn ich den AGB widerspreche? Die AGB auf der T-Mobile Website sind gültig seit April...


    Und ich dachte der Relax-Tarif verlängert sich um 6 Monate? Steht zumindest in den AGB...

  • Wenn du keine Mitteilung erhalten hast gelten für dich die AGB`s bei Abschluß des Vertrages - dann mußt du eben 6 Monate warten.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Mmh gute Frage... Hat jemand eine Ahnung, ob und ggf. wann es in letzter Zeit eine Änderungsmitteilung der AGB an Relax-Kunden gab?


    Folgendes habe ich gerade in den AGB gefunden:


    2.5 Die ständige Weiterentwicklung der Leistungen kann auch hin und wieder eine Anpassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen. Sollten solche Anpassungen erforderlich werden, wird T-Mobile Ihnen von diesen rechtzeitig Mitteilung machen. Sie haben dann einen Zeitraum von zwei Wochen ab der Mitteilung, um den Anpassungen zu widersprechen und die Vertragsbeziehung mit T-Mobile gemäß Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen, wenn Sie mit den Anpassungen nicht einverstanden sind. Falls Sie nach Ablauf dieser zwei Wochen die Leistungen ohne zu kündigen weiter nutzen, gilt dies als stillschweigende Zustimmung zu den Anpassungen. In jedem Fall wird T-Mobile Sie zusammen mit der Mitteilung der Anpassungen noch einmal gesondert auf die oben beschriebenen Folgen des Verstreichenlassens der zwei Wochen hinweisen.


    VG
    Dan

  • Achtung: Kein Klugscheißerbeitrag!


    Ich wundere mich grad über die stillschweigende Zustimmung. Ich hab grad im Studium breit gelernt, dass es sowas nicht geben kann?! Klärt mich mal auf :)


    Und wie ist denn dass überhaupt? timo beil müsste doch dann bei einem späteren Widerspruch beweisen, dass mir deren Info rechtzeitig zugegangen ist, oder?



    Hat grad zufällig jemand ne Ahnung, wie O2 in Online verträgen das macht? Habe mehr durch zufall mal in das E-Mail postfach geschaut und da waren etlich drin... nicht das O2 sowas als Email verschickt und wer nicht reinschaut hat pech gehabt ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von sysmo
    Ich wundere mich grad über die stillschweigende Zustimmung. Ich hab grad im Studium breit gelernt, dass es sowas nicht geben kann?! Klärt mich mal auf :)


    Zum Thema "Schweigen als Willenserklärung": Grundsätzlich Nein (abgesehen von Kaufleuten), aber: Stillschweigende Zustimmung kann es bei Privatverträgen sehr wohl geben - wenn es vorher vereinbart worden ist! Unterschreibt man also, dass künftige Änderungen Gültigkeit erlangen, sofern man nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegt, ist das gültig (Vodafone hat das schon recht lange in ihren AGB, wenn ich mich recht erinnere; Stichwort: ungewollter Tarifwechsel im Urlaub).


    Beweisen muss eine Behauptung immer derjenige, der sie aufstellt. Sagst Du also, Du musst eine Bedingung nicht erfüllen, weil diese für Dich nich gelte (wenn Du die Änderungserklärung nicht erhalten hast), bist Du dafür Beweispflichtig (Vorzeigen der alten AGB). Pocht die Gegenseite auf eine Klausel aus den neuen AGB, ist sie in der Pflicht, dafür Beweis zu erbringen, dass die Änderung bei Dir erfolgt ist, sprich Vertragsgegenstand geworden ist. Kann sie das (entsprechende Klausel in den alten AGB plus fristgerechte Änderung nach Änderungsmitteilung), bist Du wieder an der Reihe.

  • Zitat

    Original geschrieben von langerxxx
    Mmh gute Frage... Hat jemand eine Ahnung, ob und ggf. wann es in letzter Zeit eine Änderungsmitteilung der AGB an Relax-Kunden gab?


    Ist das wirklich nur für Relax-Kunden, die AGB gelten eigentlich für alle Tarife von T-Mobile. Bin seit über einem Jahr bei T-Mobile und da haben sich die AGB für Bestandskunden nicht geändert.


    Was für Neukunden gilt ist wieder was anderes...


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • ist ja Hammerhart :D


    Bin grad voll sprachlos. Weil das eröffnet ja ziemlich viele Türen. ;)


    warum machen sich es Unternehmen eigentlich so schwer. Ich wette, dass man den größten Scheiß verkaufen könnte, wenn man den Kunden nicht prellen würde, sondern der Kunde das Gefühl hat er weiß zu jeder Sekunde auf was er sich da einlässt.

  • Na js, sooo viele Türe öffnet das auch nicht. Die Widerspurchsfrist muss angemessen bemessen sein etc., ganz ohne Chancen ist man als Kunde gegenüber solcher Änderungen daher auch wieder nicht. Das ganze bezieht sich nur auf Änderungen des bestehenden Vertrags, nicht auf "automatischen" Abschluss weiterer Verträge o.ä. Im Massenverkehr ist es nunmal sinnvoll, Dinge ohne grosses hin und her einseitig ändern zu können, sofern das vorher von beiden auch beabsichtigt war.


    Blöd nur, wenn man 6 Wochen im Urlaub ist, und die Mitteilung daher zu spät liest - das ist eigenes Versäumnis, das an der Frist nichts ändert (sofern man zu der Zeit nicht im Koma gelegen ist...).

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