Quittungsblock / Serviceaufträge / Verträge - wer bekommt das Original?

  • Hallo Leutz...


    Es ist hier im Unternehmen und im Freundeskreis eine Frage aufgekommen die niemand wirklich beantworten kann...


    Wenn ich oder meine Kollegen bei einem Kunden sind und dort Arbeiten verrichte, schreiben wir einen Leistungsnachweis auf durchschreibenden Blöcken (so ähnlich wie Quittungsblöcke). Ich notiere Kunde, geleistete Arbeiten, und irgendwelche zusätzlichen Informationen. Der Kunde unterschreibt, fertig. Später schreiben wir in der Firma daraufhin eine Rechnung.


    Die eigentliche Frage ist jetzt, wer bekommt das Original und wer die Durchschrift?


    Mein kaufmännischer Verstand sagt mir eindeutig, dass ich das Original mit der "echten" Unterschrift behalte, schließlich schreibe ich darauf hin eine Rechnung und möchte auch über die erbrachte Leistung einen eindeutigen Nachweis haben.


    Gängige Praxis und auch die Meinung der meisten Kollegen ist hingegen, dass das Original beim Kunden bleibt und ich mit der Kopie bzw. der Durchschrift zufrieden sein muss.


    Ich komme mir schon fast auf verlorenem Posten vor und wollte daher mal nach Fachmeinungen oder gar handfesten "Beweisen" fragen.


    Egal wie es ausgeht, ich brauche jetzt echt ne Antwort...



    Vielen Dank sagt mr clean

  • Wenn du z.B. einen Mobilfunkvertrag ausfüllst - wer bekommt das Original? Ja, richtig, der Netzbetreiber. Du erhältst "nur" einen Durchschlag.


    Bei den Arbeitsnachweisen würde *ich* es genauso handhaben. Der Kunde bekommt die Kopie, da er ja dann die daraus resultierende Rechnung sowieso im Original erhält.


    Bei Quittungen ist es anders. Der Kunde zahlt dir z.B. etwas, dann hat er auch Anspruch auf eine Originalquittung.

  • Da kann ich Merlin nur voll und ganz zustimmen!!!


    Bei Zahlungen erhält der Zahlende das Original, bei Leistungen der Leistende. So ist es überall üblich und wohl auch wegen Rechtssicherheit so usum.


    Denn, wie du schon gesagt hast, nur mit dem Original deiner Leistungsabrechnung kannst du nachher strittige Sachen belegen. Eine Kopie kann man ansonsten immer noch anfertigen. Aber Originale haben einfach mehr Beweiskraft.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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