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  • Ich klinke mich mal hier ein weil es sich in diesem Thread schon seit Monaten nicht mehr um einen Werbethread handelt.


    Ich frage mich schon seit Monaten weshalb die ganzen Kunden sich mit VV rumärgern wo der einzig richtige Ansprechpartner der Händler ist.


    Fakt ist, VV sagt der Händler hätte gewusst dass das SG nur 12 Monate gültig ist, Der Händler sagt er hätte es nicht gewusst.


    Dem Kunden kann es egal sein wer was gesagt hat da in den Vertragsunterlagen nach meinem Wissen nichts davon steht dass das SG verfällt.


    Hat VV recht so ist es das Problem des Händlers der das Angebot beworben hat.
    So wie ich das sehe hat handy4less ein Angebot offeriert welches er nicht selber abgewickelt hat, PP hat ihm (nehme ich an) die Infos so zukommen lassen wie sie hier beworben wurden.


    Demzufolge ist es ein Problem von PP die Sache endgültig zu klären.
    ( In Zusammenarbeit mit handy4less weil es dort beworben wurde )


    Nur mal zum Vergleich, das Angebot war bei uns Topseller mit etlichen Freischaltungen, nur 4 davon haben nun das Problem mit dem SG.
    Gibt es keine andere Lösung werden wir zusätzlich 50,- EUR dem Kunden überweisen und fertig.


    Damit gestehen wir keinen Fehler ein sondern sehen hier eine Lösung die dem Kunden hilft. Natürlich geht das Gerangel dann mit VV weiter aber der Kunde ist aus der Sache raus.


    Wir haben das Angebot so beworben, dass der Kunde davon ausgehen konnte dass das SG nicht verfällt, demzufolge stehen wir dem Kunden gegenüber auch in der Pflicht.


    So einfach ist die ganze Angelegenheit eigentlich für die Kunden.
    Das einzige was der kunde machen sollte ist die Vertragsunterlagen mittels Kopie bei VV vorzulegen um zu zeigen, dass kein Verfall laut Vertrag anfällt.
    Lenkt VV nicht ein muss sich der Händler kümmern ( in vielen Fällen geschieht das schon jetzt )




    Wie gesagt, hier handelt es sich nicht mehr um einen Werbethread weshalb ich jetzt einfach mal meinen Senf dazu abgeben wollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von phoneparadies.de


    Ich frage mich schon seit Monaten weshalb die ganzen Kunden sich mit VV rumärgern wo der einzig richtige Ansprechpartner der Händler ist.


    Mehrere Kunden haben bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Aber diese Rechtsanwälte sind weder auf uns noch auf PartnerPlus zugegangen, sonden haben allesamt VictorVox angeschrieben/angemahnt/verklagt.


    Rechtlich gesehen scheint also VictorVox der richtige Ansprechpartner zu sein.


    Schließlich ist VictorVox in der Leistungspflicht. So wie wir für den Kunden bei VictorVox einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben, sprich, vermittelt haben quasi als "Handelsvertreter" und VictoVox nun die Leistungen hieraus erbringen muss (Bereitstellen des Anschlusses, Abrechnung der Telefonate ect), haben wir für den Kunden bei VictorVox das Startguthaben gekauft und voll bezahlt. Damit ist auch hier VicotVox in der Pflicht, da VictorVox die Gegenleistung bereits in voller Höhe von uns erhalten hat.



    Zitat


    Fakt ist, VV sagt der Händler hätte gewusst dass das SG nur 12 Monate gültig ist, Der Händler sagt er hätte es nicht gewusst.


    Es existert bei keinem meiner Großhändler oder bei mir eine schrifltiche Info von VictorVox, was das Startgutgaben in irgendeiner Form einschränkt.


    Zitat


    Dem Kunden kann es egal sein wer was gesagt hat da in den Vertragsunterlagen nach meinem Wissen nichts davon steht dass das SG verfällt.


    Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Das kann dem Kunden egal sein. Wenn aber die Leistung nicht erbracht wird, dann muss sich der Kunde an den Vertragspartner für diese Leistung wenden, und das ist eindeutig die Firma VictorVox.



    Zitat


    Hat VV recht so ist es das Problem des Händlers der das Angebot beworben hat.


    VictorVox konnte bisher keinen Nachweis erbringen, daß wir je eine Info über eine Beschränkung des Startguthabens erhalten haben



    Zitat


    So wie ich das sehe hat handy4less ein Angebot offeriert welches er nicht selber abgewickelt hat, PP hat ihm (nehme ich an) die Infos so zukommen lassen wie sie hier beworben wurden.


    genau


    Zitat


    Demzufolge ist es ein Problem von PP die Sache endgültig zu klären.
    ( In Zusammenarbeit mit handy4less weil es dort beworben wurde )


    Nein, im Falle des Starguthabens ist der Ansprechpartner für den Kunden der Vertragspartner der Leistung, also VictorVox. Selbstverstänlich versuchen wir auch, dem Kunden hierbei zu helfen.



    Zitat


    Nur mal zum Vergleich, das Angebot war bei uns Topseller mit etlichen Freischaltungen, nur 4 davon haben nun das Problem mit dem SG.


    Bei PartnerPlus und anderen Großhändlern waren mehrere tausend Verträge davon betroffen.


    Zitat


    Gibt es keine andere Lösung werden wir zusätzlich 50,- EUR dem Kunden überweisen und fertig.


    eine noble Geste, für etwas 2 mal zu bezahlen.


    Zitat


    Damit gestehen wir keinen Fehler ein sondern sehen hier eine Lösung die dem Kunden hilft. Natürlich geht das Gerangel dann mit VV weiter aber der Kunde ist aus der Sache raus.


    Eine Lösung wäre es, das Startguthaben bei ViVo für jeden einzelnen Kunden rückabzuwickeln. Wir bekommen das Geld wieder und zahlen es dann an den Kunden aus. Da wird VictorVox aber nicht mitspielen.


    Wenn der Händler nun aus eigenem Antrieb dem Kunden einfach 50 Euro überweist, wird er auf diesen Kosten wohl sitzen bleiben.




    Zitat


    Wir haben das Angebot so beworben, dass der Kunde davon ausgehen konnte dass das SG nicht verfällt,


    ja, das haben wir auch. Schließlich haben wir keine anderen Informationen gehabt. Es gab auch keine Informationen, die interpretationsfähig gewesen sein könnten. Somit mussten auch wir davon ausgehen, daß das Startguthaben über die gesamte Laufzeit hinweg gültig ist.



    Zitat


    demzufolge stehen wir dem Kunden gegenüber auch in der Pflicht.


    moralisch vielleicht. Nur ist weder phoneparadies, noch uns oder PP ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Wir haben mit den Informationen geworben, die uns seitens VictorVox zur Verfügung gestellt wurden.



    Zitat


    So einfach ist die ganze Angelegenheit eigentlich für die Kunden.
    Das einzige was der kunde machen sollte ist die Vertragsunterlagen mittels Kopie bei VV vorzulegen um zu zeigen, dass kein Verfall laut Vertrag anfällt.


    richtig


    Zitat


    Lenkt VV nicht ein muss sich der Händler kümmern ( in vielen Fällen geschieht das schon jetzt )


    so stellt Herr Backes Kunden auch bei Bedarf einige Unterlagen zur Verfügung. In den letzten 8 Monaten hat PartnerPlus auch immer wieder Kontakt zu VictorVox aufgenommen



    Zitat


    brainbug1977 Hallöchen zusammen,


    Also ich hab inzwischen bei meiner und einer anderen Rechnung das Startguthaben angerechnet bekommen.



    Ein Großteil unserer Kunden "ist nun im 13. Monat" . Bisher habe ich keine Info bekommen, daß bei Kunden das Startguthaben nun nicht mehr angerechnet wurde. Es scheint, als daß VictorVox wohl doch eingelenkt hat und seinen Verpflichtungen nach kommt.




    viele Grüße


    Christian

  • nur mal so als Nachtrag:
    Ich möchte nicht, dass hier der Eindruck entsteht dass ich Dir den schwarzen Peter zuschieben will.
    So ist es keineswegs.


    Gleichwohl ist VV nicht der Ansprechpartner für die Kunden.
    Wie Du schon richtig geschrieben hast wurde das SG vom Händler "eingekauft".
    Nun muss er auch zusehen dass diese Leistung geliefert wird.


    Wir stehen in ständigem Kontakt mit VV und unserem Anwalt ( der mir die Zuständigkeit des Händlers übrigens erneut bestätigte )


    In der vergangenen Woche haben wir einen Brief an VV aufsetzen lassen der dem ganzen Spuk ein Ende setzen soll und wohl auch wird.


    Im Fazit gibt es "nur" 2 Lösungen die ich an dieser Stelle aber nicht näher erläutern möchte da der Anwalt ja von uns bezahlt wird ;-)


    Ich denke nicht, dass wir auf den Kosten der SG Erstattung sitzen bleiben.


    Mehr möchte ich an dieser Stelle nicht sagen ...

  • Habe mich jetzt mal in die "Geschichte" reingelesen. Es ist doch Fakt, dass der Ansprechpartner und Auszahler für den Käufer - der Handelsvertreter ist. Und niemand anderes!


    Wie kommt hier eine Handelsvertretung dazu, die Kette* unterbrechen zu wollen!?


    * Forderung Kunde an Handelsvertretung - Forderung Handelsvertretung an Grosshändler - Forderung Grosshändler an Provider

  • Hallo,


    folgender Satz stand in einer Antwort von VV bzgl. meiner Reklamation des Startguthabens bzw. deren Gültigkeit:
    "... Das Startguthaben kann monatlich durch Sie in Anspruch genommen und innerhalb von 12 Monaten ausgeschöpft werden. ..."


    Wenn das jetzt bedeutet, daß das Startguthaben von Juni 2005 bis Mai 2006 gültig wäre, das von 07/05 bis 06/06 usw., dann hätte sich das Problem ja fast erledigt. Nur das Startguthaben des 1. Monats wäre ab dem 13. Monat verfallen und könnte nicht mehr zur Deckung der GG in Anspruch genommen werden. Die GG des 13. Monats deckt dann das Startguthaben des 2. und ein Teil des 3. Monats ab, usw.


    Somit wäre die Chance höher, daß einer der Vertragspartner (bzw. Vermittler, bzw. Händler) den fehlenden Monat GG irgendwie erstattet, wenngleich der Verfall bzw. die Gültigkeit des Startguthabens vertraglich nicht festgelegt ist und somit das Startguthaben nicht verfallen dürfte.


    Habe natürlich nochmals per Email an VV dem Verfall widersprochen und ihnen meine Auffassung des o. a. Satzes dargelegt. Eine Antwort erwarte ich wie immer so nach 6 Wochen. :-(


    "Kleine" Einschränkung folgende Antwort von VV 5 Tage zuvor zum gleichen Thema, aber anderer Kunde:
    "... Ein nicht genutztes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen. Erst nach Vollendung des 13. Vertragsmonats wird ein bis dahin nicht genutztes Guthaben automatisch vom Kundenkonto ausgebucht. ..."


    Gruß


    Honk

  • Ich gehöre auch zu den Betroffenen dieser Aktion. Bestellung über handy4less und PP. Da Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen sollten, habe ich es nach einer Anfrage bei handy4less bei zwei Mails und einem Fax an Victorvox belassen und das 'Startguthaben' mittlerweile komplett verbraucht.


    Ob die Vorgehensweise von VV damit wirklich ein Erfolg war, bezweifele ich dennoch. Ich werde definitiv dort keinen Vertrag mehr abschließen. Zudem warne ich im Bekannten- und Verwandtenkreis jeden davor, sich vertraglich VV 'auszuliefern'. Auch über PP werde ich sicherlich nicht mehr bestellen. Die Überweisung der zugesicherten Auszahlung hat wesentlich länger gedauert als zugesichert und war nur durch mehrmaliges Nachhaken zu erwirken. Zudem ist PP in der Auseinandersetzung mit VV nach meinem Eindruck auf 'Tauchstation' gegangen. Nicht abgeschreckt bin ich dagegen von Bestellungen über handy4less, der IMHO als Vermittler allerdings nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hat. Dennoch war sein Verhalten korrekt und ohne Beanstandungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von honk99

    Wenn das jetzt bedeutet, daß das Startguthaben von Juni 2005 bis Mai 2006 gültig wäre, das von 07/05 bis 06/06 usw., dann hätte sich das Problem ja fast erledigt. Nur das Startguthaben des 1. Monats wäre ab dem 13. Monat verfallen und könnte nicht mehr zur Deckung der GG in Anspruch genommen werden. Die GG des 13. Monats deckt dann das Startguthaben des 2. und ein Teil des 3. Monats ab, usw.


    An sowas dachten wir auch schon und genau so müsste es auch funktionieren :-)

  • Hi Leute,
    ich kann nur sagen, dass bei mir das Startguthaben nicht verfallen ist. D.h es wurde auch nachdem 13.Monat weiter mit der GG verbucht.
    Habe dazu aber an Victorvox einige Faxe schicken müssen.
    Aber es hat sich gelohnt.
    Gruß
    FERRIS

  • ferrismco
    was hast du dennen denn geschickt?
    bei mir wurde jetzt auch erstmalig berechnet.


    edit: es fehlt anscheinend nur ein monat. das läßt sich verschmerzen. toll ist das allerdings trotzdem nicht. ich werde auf jedenfall die finger von vv lassen ;).

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