T-Mobile Abstauberaktion

  • Zitat

    Original geschrieben von TomTom2
    Was passiert eigentlich, wenn ich meine Sim-Karte inkl. sofortiger Kündigiung an VV zurücksende, sobald sie das erste mal, also im 13. Monat, bei mir die 5 Euro abbuchen? Die Abbuchung würde ich dann natürlich auch zurückgehen lassen.


    die werden (wenn die Lastschrift zurückgeht)
    -die Karte sperren
    -ein Inkasso einschalten (wenn darauf keine reaktion)
    -gerichtl. Mahnverfahren starten wenn du darauf nicht reagierst haben die innerhlab 2 Wochen den ollstreckungsbescheid); wenn du dem gerichtl. Mahnverfahren widersprichst können die:
    --die Sache gerichtl. klären oder alles so belassen.


    nach dem ordentlichen Kündigungstermin werden die (wie angekündigt) die bekannten 30EUR versuchen abzuuchen und nach Rücksendung der SIM wieder gutschreiben. deswegen wichtig: Karte nur auf eine Art zurücksenden die belegbar ist (egal zu welchem Zeitpunkt).

  • Zitat

    das Problem ist ja nicht, dass dies auf der Rechnung erscheint (egal an welcher Stelle), sondern dass dieses ab dem 13. Vertragsmonat verfallen soll - und das ist der onat ab dem die Grundgebührbefreiung endet.


    Wie man's nimmt:


    Der negative Rechnungsposten auf den Rechnungen bis Ende 2005 sollte de iure besehen eigentlich fast so gut wie Geld sein, Problem dürfte nur die langwierige Durchsetzung der Ansprüche werden.
    Der Terminus "Übertrag Startguthaben hat dagegen einen etwas informativeren Charakter, hier kann man sich über die zugrundeliegenden Bedingungen des Startguthabens streiten, die der Endkunde im Normalfall nicht belegen kann. Da sind dann Vermittler/Händler und VV gefragt, um in den Raum gestellte Konditionen und Vereinbarungen s auf w belegen zu können.


    Fazit: Wer die Ochsentour über die Juristerei auf sich nehmen will, könnte, ohne auf Konditionsnachweise etc. angewiesen zu sein, durchaus realistische Chancen haben, die neg. Rechnungsbeträge irgendwann einmal in Händen zu halten. Allerdings wird dies wohl in Anbetracht einer Kosten/Nutzen-Relation nur mit Idealismus, RS-Versicherung und Geduld zu bewerkstelligen sein.

  • Der Thread hat sich ja sehr interessant entwickelt.
    Sehr schade finde ich, dass andere Betroffene, die ähnliche Probleme mit Victrovox haben, wohl am allerletzten in einen Thread schauen der "T-Mobile Abstauberaktion" :rolleyes: heißt.
    Aber selbst wenn jemand diesen Thread über die Suche nach VV findet, nach den ersten paar Seiten wird jeder wohl meinen, da findet man nichts mehr, da niemand ahnen kann, dass sich die Sache so weiterentwickelt.


    Könnte man die relevanten Postings ab denen dieser Thread sich vom Werbe-Thread
    zum Problemlöser-Thread für Victorvox-Geschädigte entwickelt vielleicht herauslösen oder verschieben??


    Oder wenigstens diese extrem fehlleitende Überschrift noch etwas ergänzen??

  • Hallo!


    Gestern ein neues Schreiben von VV (siehe unten)...


    BTW. SPARHANDY und PARTNERPLUS haben es wohl gar nicht notwendig auf Mails bezüglich des Verhaltens von VV zu antworten... oder hat wer andere Erfahrungen?!?


    Ein bischen blös, daß ich die Einzugesermächtigung VV entzogen habe, dadurch haben die das Recht (lait AGB) 2,65EUR Baerbeitungsgebühr zu erheben.
    Aber immerhin kommt daraufhin nun immer eine Papier.Rechnung mit Zahlungsschein... nuja schau'mer mal weiter.


    Das Schreiben von VV:


    --
    __
    (_
    __)tephan

  • Es bleibt dabei: VV muss die Korrektheit der Abrechnung nach TKG auf Antrag des Kunden nachweisen. Also die 12 Monate im Antrag und darunter die Unterschrift des Kunden. Ich kann bei dem eine Einheit bildenden Händler- und VV-Vertrag jedenfalls nur eine "kein MU und keine GG"-Aussage finden.
    Einfacher ist es jedoch, beim Händler kündigen und VV zu informieren. Rechtlich braucht man sich mit VV erst gar nicht zu streiten.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Einfacher ist es jedoch, beim Händler kündigen und VV zu informieren. Rechtlich braucht man sich mit VV erst gar nicht zu streiten.


    Das mußt du mir bitte nochmal erklären...ich soll quasi bei Sparhandy den Vertrag kündigen und die müssen dann VV informieren?

  • Hallo!


    ...und sogleich wieder 'ne Antwort an VV rausgefaxt.


    Texte wie folgt:



    Auf der Folgeseite ein Screen-Snapshot vom ersten Posting dieses Threads mit Hinweis auf Aussage "Das Startguthaben verfällt nicht…"


    Außerdem den Kopf des Sparhandy-Vetrags "Kein Mindestumsatz, keine GG, keine Anschlussgebühr,...".


    Mal das Antwortschreiben antworten. Im Prinzip würde ich das ganze schon durch die Instanzen durchziehen... aber der Aufwand dafür... und der Selbstbehalt der RS-Versicherung. Zumal ich für mein überfahrenes und damit defektes M65 bei Ebay auch noch 50 EUR bekommen habe, handelt es sich im Prinzip nur noch um 25 EUR (bei dem man dann noch ein K300i gegenrechnen könnte).

    --
    __
    (_
    __)tephan

  • Auf meiner aktuellen Rechnung steht jetzt das Startguthaben ausgewiesen(zwar netto 43,10) sind dann ja brutto *1,16=50 Euro, passt schon.
    Ist das bei euch anders?


    Kein Hinweis mehr auf den angeblichen Verfall!!


    Auch wenn man jetzt per Mail sein Guthaben erfahren will, wird der Satz, den es vor 2 Monaten immer dazugab "verfällt nach dem 12ten Monat" nicht mehr erwähnt. Das Guthaben wird in die Folgemonate übernommen wird jetzt nur noch geschrieben!


    Also anscheinend ist es jetzt so wie vereinbart unbegrenzt gültig

  • Zitat

    Original geschrieben von TomTom2
    Das mußt du mir bitte nochmal erklären...ich soll quasi bei Sparhandy den Vertrag kündigen und die müssen dann VV informieren?


    Ja, denn der Nachweis, dass der Händler seine versprochenen Konditionen nicht eingehalten hat , ist eindeutiger nachzuweisen.
    Informieren solltest du ja auch den Netzbetreiber, denn du bist ja ein redlicher Kunde und redliche Kunden informieren den Vertragspartner über die für sie nachteilhaften Entwicklungen.


    Da erspart man sich Diskussionen über Startgebühr und Sinn und Zweck des Wortes "Start" und die Frage inwieweit eine woher auch immer abenteuerlich hergeleitete Beschränkung für den Kunden überraschend wäre und wie der Kunde den Tarif verstehen durfte..... ;)


    Tut mir ja leid für Sparhandy, aber VV wird doch wohl noch solange gegen Kunden prozessieren bis der Vertrag eh ausgelaufen ist.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll


  • Hat schon jemand vor 10 Tage auf der vorigen Seite erwähnt ;) .
    Der gestrige Brief an neumi spricht doch Bände....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!