T-Mobile Abstauberaktion

  • Gerade durchgekommen. Der Mitarbeiter "konnte" mir zu den ausstehenden Beträgen nichts sagen. Er hätte darauf keinen Zugriff. Der Vorgang wäre in Bearbeitung. Innerhalb der nächsten Woche könnte ich mit einer schriftlichen Äußerung von VV hierzu rechnen.
    Da heisst es wohl gespannt sein!!!

  • Habe heute genau denselben Brief wie eine Seite zuvor erhalten. Anscheinend Standard blättchen die an den reklamierenden Kunden einfach zugesendet wird.


    Naja ich bin ja mal gespannt, ich such jetzt noch den Vertrag raus.
    Bleibt am Ball!

  • Fakt ist: Auf dem vertrag den wir alle unterschrieben haben steht deutlich drauf, dass die 5 Euro übertragbar auf die nächsten Monate sind.

    Dennis Thomsen

  • Vertrag mit VV vs. SH


    Jedoch wird Sparhandy nur die 2. Seite des Vertrages an VV weiterleitet haben. Was zwischen SH und dem Endkunden (wir) ausgemacht wurde (1.Seite), ist eine sogenannte Zusatzvereinbarung. Also müsste man die Ansprüche (sofern Sie nicht erfüllt werden) eigentlich gegenüber SH geltend machen.


    Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege :rolleyes:


    ciao

  • Dito,
    diese Zusatzvereinbarung für das kostenlose Handy und der
    12 Monate keine GG von Victorvox, 50 € nichtverfallbares Startguthaben und die Auszahlung des Restbetrages ist eine Zusatzvereinbarung zwischen mir und Sparhandy, damit hat Victorvox direkt nichts zu tun.


    Sicherlich wird Victorvox Sparhandy diese Merkmale zugesichert haben.


    Also wenn ich das richtig sehe müßten wir uns diese 5€ mal 10 von Sparhandy holen und Sparhandy im Zweifelsfall diese Zusicherung von Victorvox einfordern?!


    Wenn der Rahmenvertrag den Sparhandy vermittelt hat genau dieses zusichert hat, dürfte für Sparhandy da ja kein Problem liegen, ich hoffe nicht, dass Sparhandy einen Fehler in der Angebotsbeschreibung gemacht hat und Victorvox im Recht ist, dann müßten wir ja das Geld bei Sparhandy einfordern und bei der Masse von vermittelten Verträgen, weiß man nie wie lange es so eine GmbH dann noch gibt.


    Das ist jetzt keine Aussage über Sparhandy nur die Vergangenheit zeigt ja wie andere Anbieter/Vermittler reagiert haben.

  • bin durch Zufall (Das Thema paßt ja nun wohl nicht mehr, ist ja eher ein "Viktorvox-Probleme" Thread geworden.


    Habe auch einen Starter mit gleichen Konditionen (Handy, 1 jahr GG-Befreiung, 10*5€ Gutschrift durch VV, 40€ Erstattung) bei handy4less abgeschlossen.


    Auf dem Vertragsblatt von handy4less heißt es dazu: "

    Zitat

    ... Dazu erhalten Sie 50€ Startguthaben (5€ pro Monat), welches mit anfallenden Kosten verrechnet wird"...


    Habe damals auch überlegt, ob das eine Falle ist; aber anfallende Kosten sind auch Grundgebühren.


    Offensichtlich versucht nun VV, das als monatliches Gesprächsguthaben umzudeklarieren, was bei Nichtnutzung verfällt.


    Auch auf meiner Papierrechnung (obwohl OnlineRechnung angekreuzt, kommt Papierrechnung) steht die 5 € Gutschrift auf das Girokonto, gekommen ist natürlich nix. irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, daß das gemeint sei als Gutschrift auf dem Kundenkonto.


    Fritz

  • Zitat

    Original geschrieben von tatanka70
    Auszahlung des Restbetrages ist eine Zusatzvereinbarung zwischen mir und Sparhandy, damit hat Victorvox direkt nichts zu tun.



    die einseitige Vertragsänderung ist von VV ausgeführt worden - ich selbst habe ja die ersten drei Monate alles korrekt auf mein Girokonto ausgezahlt gekriegt.


    Inzwischen habe ich nach tel. Rücksprache mit der Kundenbetreuung) dieser vertragsänderung wiedersprochen und werde darauf schriftlich Bescheid erhalten


    Einer einseitigen Vertragsänderung werde ich _nicht_ zustimmen.
    Ich werde mich allerdings kooperativ verhalten und einer Aufbuchung der Beträge auf das Kundenkonto im Zweifel zustimmen.

  • Zitat

    Jedoch wird Sparhandy nur die 2. Seite des Vertrages an VV weiterleitet haben. Was zwischen SH und dem Endkunden (wir) ausgemacht wurde (1.Seite), ist eine sogenannte Zusatzvereinbarung. Also müsste man die Ansprüche (sofern Sie nicht erfüllt werden) eigentlich gegenüber SH geltend machen.


    Prinzipiell richtig, doch hat VVOX dankenswerterweise durch das besagte Zitat (Girokonto etc.) in der Rechnungslegung m.M. nach eine Leistungspflicht anerkannt, die dann sogar unabhängig von den ursprünglichen Konditionen des Startguthabens (verfallend oder nicht, anrechenbar oder nicht etc.) gelten sollte und für die "Geschädigten" die Frage erübrigt, ob es sich um einer Fehler bei vvox oder sparhandy handelt. Und einseitige Änderungen des Vertragsgegenstandes, sprich Umwidmung schon in der Rechnung zugesagter oder evtl. schon ausgezahlter Leistungen dürften ebenso unwirksam sein....


    Nach Erfahrungen vor einigen Jahren mit der damaligen Deaktivierungsgebühr (Rechnungsstellung trotz BGH-Urteil) hilft m.E. nur eines : hartnäckig bleiben sowie freundlich auf die zugrundeliegende Rechtslage und deren Folgen für vvox hinweisen. Die Hotliner bzw. die Jungs und Mädels an der Kundenfront sind wohl eher gehalten, vorerst alles abzuwimmeln und haben weniger Entscheidungsbefugnisse, wer hartnäckig bleibt, wird zum Backoffice weitergereicht....könnte gut sein, daß man dann dort denjenigen, die sich bis dahin "durchgekämpft" haben, im Einzelfall eher geräuschlos Recht gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von chemistry
    (Rechnungsstellung trotz BGH-Urteil) hilft m.E. nur eines : hartnäckig bleiben sowie freundlich auf die zugrundeliegende Rechtslage und deren Folgen für vvox hinweisen. Die Hotliner bzw. die Jungs und Mädels an der Kundenfront sind wohl eher gehalten, vorerst alles abzuwimmeln und haben weniger Entscheidungsbefugnisse, wer hartnäckig bleibt, wird zum Backoffice weitergereicht....könnte gut sein, daß man dann dort denjenigen, die sich bis dahin "durchgekämpft" haben, im Einzelfall eher geräuschlos Recht gibt.


    mein Telefonat gerade eben:


    - ich widerspreche der vertragsänderung (ist laut Aussage VV keine) und verlange weiterhin Auszahlung bzw. Gutschrift auf das Kundenkonto (ohne dass dieses verfällt). Auch rückwirkend für die vergangenen rechnung ohne Auszahlung.


    Hotline: die Auszahlung war ein Fehler von uns - wir bedauern das. wird dem Kundenkontom gutgeschrieben - ja es verfällt.


    - ich möchte die Aussage (und schriftlich) von ihnen, dass der Betrag wie vereinbart nicht verfällt.


    H: ich leite das nochmals weiter und sie erhalten schriftlich Bescheid.


    usw. usw..... ich persönlich sehe da Konflikt. Empfehlung an jeden: hart bleiben.

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