Hallo!
Hier mein erster Post bei Telefon-Treff.de... ich hab mir gedacht, ich lass euch mal an meinen Widerspruch teilhaben, den ich an VV geschickt habe. Bin gleich mehrfach geschädigt - nicht nur durch die katastrophale Auszahlungsmoral von Partner Plus und der Sache mit dem 13. Monat - sondern auch dadurch, dass VV noch nicht mal in der Lage ist, das Startguthaben KORREKT zu verrechnen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte zu meinem Mobilfunkvertrag 0174-xxxxxx eine Reklamation einlegen.
1. Auf folgenden Rechnungsnummern weisen Sie mir ein Guthaben in Höhe von jeweils 5,00 Euro aus:
B016975698 (30.06.2005)
B017378797 (31.07.2005)
B017798081 (31.08.2005)
B018837077 (31.10.2005)
B019311834 (30.11.2005)
Gleichzeitig sichern Sie mir die Gutschrift dieser 5 x 5,00 Euro = 25,00 Euro auf mein Bankkonto zu. Allerdings sind diese Gutschriften bis heute nicht auf mein Konto eingegangen. Wie ich mehreren Berichten im Internet (u.a. http://www.telefon-treff.de, http://www.teltarif.de) entnehmen konnte, haben sie anderen Kunden diese Gutschriften bereits vor einigen Monaten ausbezahlt. Ich erwarte deswegen von Ihnen, die auf diesen Rechnungen ausgewiesenen Gutschriften in Höhe von 25,00 Euro auf mein Konto auszubezahlen oder mir per Verechnungsscheck zu überstellen.
2. In ihrem Schreiben vom 09.12.2005 teilen Sie mir Änderungen bezüglich des Startguthabens mit. Gegen die von ihnen hier dargelegte Praxis lege ich Widerspruch ein.
a) Sie schreiben, dass nicht verbrauchtes Guthaben in den Folgemonat übernommen wird. Dies findet entgegen ihren Angaben jedoch nicht statt. Statt dessen haben Sie mir in der Rechnung B018295327 lediglich das Monatsguthaben von 5,00 Euro abgezogen und die restlichen 1,31 Euro in Rechnung gestellt und abgebucht. Ein Übertrag aus den Vormonate fand also NICHT statt. Auch aus diesem Grunde muss ich von Ihnen die Auszahlung der restlichen Guthaben über 25,00 einfordern.
b) Der Verfall des Startguthabens ist nicht tragbar. Auf dem mir vorliegenden Mobilfunkantrag, den ich bei der Firma Partner Plus GmbH abgeschlossen habe ist eindeutig von einem grundgebührbefreitem Antrag die Rede. Meine Nachfragen vor Abschluss des Vertrags haben zudem ergeben, dass das Startguthaben nicht verfällt und mit allen anfallenden Kosten verrechnet wird. Dadurch haben Sie ihre Bedingungen einseitig zum Nachteil des Kunden verändert.
c) Über die Änderung dieser Praxis haben sie erst auf Reklamation hin informiert.
3. Ab der Rechnung B019794631 (31.12.2005) weisen sie keine Guthaben mehr aus. Ich weise sie deswegen darauf hin, dass ich gemäß Vertragsabschluss eine Verrechnung der ab diesem Zeitpunkt anfallenden Startguthaben mit Telefonumsatz und Grundgebühr auch über den 13. Monat hinaus erwarte.
4. Sollte der bis dahin angesammelte Startguthaben-Betrag (derzeit 25,00 Euro + 8,69 Euro = 33,69 Euro) nicht mit den dann anfallenden Kosten verrechnet werden, behalte ich mir das Recht zur ausserordentlichen Kündigung vor. Genauso behalte ich mir das Recht vor, die dann ungerechtfertigt eingezogenen Gebühren zurückzubuchen und gemäß den mir dann vorliegenden Rechnungen zu verrechnen.
5. Die Maßnahmen in Punkt 4 behalte ich mir auch vor, wenn die mir aus Punkt 1 zugesicherten 25,00 Euro nicht wie vereinbart auf mein Konto ausbezahlt bzw. verrechnet werden.
Hochachtungsvoll,
xxx