Bürgel-Auskunft bei Vermietung

  • Hallo,



    ich habe im Jahr 2001 eine Schufa-Selbstauskunft geholt mit dem Ergebnis, dass ich keinerlei Schulden oder andere Zahlungsprobleme jemals hatte.


    Im Jahr 2002 wurden mir kurz hintereinander Handyverträge von Debitel und anschließend von T-Mobile verweigert. Irgendwie ist mir noch bewusst, dass eine Bürgel-Auskunft angefordert wurde.
    Zu dieser Zeit hatte ich allerdings zwei oder drei Handyverträge am Laufen.
    (Alles ohne Schulden)


    Inzwischen habe ich ohne Probleme einen O2-Vertrag abgeschlossen. (2005)


    Mein Problem ist jetzt ein ganz anderes:



    Mein zukünftiger Vermieter wird bei Bürgel anfragen, was ich für einer bin.


    Was wird dort an Daten weitergegeben?
    Falls ich mal eine Handy-Rechnung nicht pünktlich gezahlt habe, bekommt das der Vermieter von Bürgel zu erfahren?



    Viele Grüße

  • Wer ist Dein potentieller Vermieter? Eine Wb-Gesellschaft oder eine Privatperson? Dass Daten bei Bürgel geholt werden, habe ich noch nie gehört.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Wer ist Dein potentieller Vermieter? Eine Wb-Gesellschaft oder eine Privatperson? Dass Daten bei Bürgel geholt werden, habe ich noch nie gehört.


    Bei einigen Wohnungs- und Grundeigentümerverbänden kann man auch als Otto-Normal-Vermieter solche Auskünfte einholen lassen. Kostet ab 20€ aufwärts.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Bürgel-Auskunft bei Vermietung


    Zitat

    Original geschrieben von Panikmobil
    Falls ich mal eine Handy-Rechnung nicht pünktlich gezahlt habe, bekommt das der Vermieter von Bürgel zu erfahren?


    Wenn es eine Rechnung war, dann bestimmt nicht.


    Sollte es aber dauerhafter Zahlungsverzug gewesen sein, die Forderung bereits an eine Inkassogesellschaft abgegeben worden sein oder dir gar deswegen der Vertrag gekündigt worden sein, besteht durchaus die Möglichkeit.


    Soweit ich weiß, wird der FPP der Netzbetreiber sogar von Bürgel betrieben. Und da dir mehrmals Verträge durch andere Provider abgelehnt wurden, spricht alles für eine "Vormerkung" im FPP...


    Ganz gute Informationen gibts hier

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also, soweit ich damals in Rechtskunde aufgepasst habe, dürfen die es doch garnicht, sondern müssen imho auf die freiwillige Selbstauskunft hoffen, das diese stimmt (Eine Fälschung der Daten käme hier einer Urkundenfälschung gleich!).


    Lg


    Nokianer

    Gastronomen sind keine Alkoholiker, nur technikbegeisterte Freaks

  • Wenn Du aber auf der Selbstauskunft, WIE ÜBLICH IN DER WOHNUNGWIRTSCHAFT - einer Abfrage von Schuldnerdatenbanken zustimmst, dann ist es ok

  • Soweit ich weiß muss jeder, der eine Schuldnerdatenbank (Bürgel, Infoscore, etc.) führt den Kunden darauf hinweisen, dass er Daten über diesen hat. Da gibts irgendwo eine gesetzliche Regelung... Außer Du hast unterschrieben, dass auch andere Anbieter als die Schufa Daten sammeln dürfen.

  • Ich zitiere mal von der von booner verlinkten Seite:


    Zitat

    Oft aber wissen die Betroffenen gar nicht, wer über sie was gespeichert hat. Laut Bundesdatenschutzgesetz müssen Auskunfteien den Betroffenen bei der erstmaligen Speicherung informieren – es sei denn, sie haben auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung erlangt. Dieses Schlupfloch wird genutzt, denn bei Vertragsabschlüssen mit Kreditgebern unterschreiben Verbraucher regelmäßig eine Klausel, in der sie über die Möglichkeit von Meldungen an Auskunfteien informiert werden. Was danach über sie gemeldet wird – darüber informiert sie niemand

  • Am Besten lässt Du Dir bei Bürgel Auskunft über die Art der gespeicherten Daten erteilen, dazu sind die IMHO verpflichtet. Keine Ahnung, ob dafür Gebühren anfallen.


    Falls dort was eingetragen ist, kannst Du ggf. dem Vermieter, vorzugsweise bevor dieser die Auskunft einholt, eine Begründung für den Eintrag zukommen lassen. Je nachdem, warum genau der Eintrag entstanden ist, besteht dann noch Hoffnung, es sieht aber natürlich schlechter für Dich aus als wenn gar kein Eintrag vorhanden wäre.


    Manchmal kommt es auch vor, dass fehlerhafte Einträge vorhanden sind.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!