Der XBOX 360 - Thread

  • Hi,


    danke für die ausführliche Antwort. Ich werde mal schauen.


    mfg


    Triple-M

     iPhone 14 Pro  Watch 6 Edelstahl  MacBook Pro Retina 15,4"  TV 4K

  • Nur als Hinweis, die ZDF Mediathek App benötigt kein Gold ;). Und wenn man später doch für alle Gold benötigt, einfach ein Family Gold Pack nehmen!

  • Kurze Frage:


    Habe noch eine "alte" 360er Xbox und heute ein Game gewonnen.


    Forza 4


    Scheint ein älteres Game zu sein. Hat das jemand? Ist es einigermaßen gut zu spielen?

  • Forza ist quasi das Xbox-Gegenstück zur Gran Turismo-Reihe auf der Playstation.


    Wenn Du Spaß an Rennsims hast, machst Du damit absolut nichts verkehrt. Spiele Forza seit dem ersten Teil auf der ersten Xbox und jeder Teil hat mich bisher stundenlang an die Box gefesselt. :)
    Stehst Du allerdings mehr auf Arcade-Racer - z.B. Need4Speed - wirst Du mit Forza nicht so glücklich werden. Dann wirst Du wahrscheinlich die realistische Fahrphysik verfluchen und das Ding nach 10 Minuten genervt in die Ecke werfen. :D


    Hier ein Test zum Spiel: klick mich

    28:6:42:12

  • Da ich im Moment mit dem Gedanken spiel, mir eine gebrauchte X-Box 360 zu kaufen, ich von Konsolen aber wenig bis keine Ahnung habe.


    Gibt es was wichtiges worauf ich achten muss?


    Habe ein Angebot für eine 360 Elite mit 120 GB und 1 Controller und ein Spiel für 88€.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Ich habe meine Spiele bisher immer von DVD gespielt. Werden eigentlich meine Spielstände übernommen, wenn ich die Spiele jetzt nachträglich auf die Platte installiere?

    StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von c-walt
      pirol430: Deine Spielstände sind doch bereits auf der Konsole bzw. in der Cloud. Ein nachträgliches Installieren ist daher kein Problem.


    Das ist mir schon klar. Ich wusste nur nicht, ob die Neuinstallation die bestehenden Spielstände übernimmt.

    StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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