KK-Benutzung von Minderjährigen

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Wird normalerweise nicht gehen, da die natürlich aus Sicherheitsgründen nur an die hinterlegte Adresse des Hauptkartennehmers schicken.


    Wenn die Karte gestohlen wurde, geht es ja auch, wieso sollte es dann nicht bei einer Erstausstellung auch gehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Wenn die Karte gestohlen wurde, geht es ja auch, wieso sollte es dann nicht bei einer Erstausstellung auch gehen?

    Hmmm... ist dann wohl von der Bank/Austellungsstelle abhängig. Bei mir ging es bei Neuausstellung und bei einer abgelaufenen Karte definitiv nicht! Aber da brauchen wir uns ja keinen Kopf machen. Das wird prometheus schon selber rausfinden müssen. ;)

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

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