Online Händler weigert sich Porto der Rücksendung zu übernehmen

  • Hallo,


    Ich habe mir bei einem Online Händler ein Notebook bestellt, do leider hat sich dann doch herausgestellt das es nicht ganz meinen Erwartungen entspricht (ich hatte auch wirklich die Absicht es zu behalten, kam aber mit dem Touchpad überhaupt nicht klar)


    Habe es dann Unfrei an den Händler zurück geschickt und jetzt kam die Email das die Kosten nicht zu erstatten sein da ich UNFREI versendet habe (die Ware sei dann nicht versichert und man könne sie nicht richtig verrechnen ??)


    In den AGBs steht aber nichts über die Art des Versands:


    (2)Rücksendung der Ware



    Unsere Ware ist sofort nach der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Achten Sie bitte bei der Rücksendung darauf, daß Sie eine geeignete Verpackung benutzen, vorzugsweise die Originalverpackung. Ausnahmsweise sind die Kosten der Rücksendung von Ihnen zu tragen, wenn der Rechnungswert unserer Ware nicht mehr als € 40,00 beträgt. In keinem Fall haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die von uns gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.


    Ich habe also meines Wissens nichts falsch gemacht, und der Händler sollte mir also die Kosten der Rücksendung nicht auferlegen.


    Was meint ihr?


    gruß, Bomfunk

  • Hattest du denn nicht vorher mit dem Händler geklärt, wie die Rücksendung zu erfolgen hat? Einfach unfrei zurücksenden halte ich immer für ziemlich unclever, es gibt genug Händler, die unfreie Sendungen grundsätzlich überhaupt nicht annehmen, was ich auch gut verstehen kann. 99% der Händler lassen dich die Portokosten vorstrecken und erstatten diese dann oder schicken dir vorab eine Freeway-Paketmarke.


    An deiner Stelle würde ich da in freundlichem Ton anrufen und höflich fragen, ob es nicht eine Lösung gibt, die beiden Seiten entgegen kommt (Versandkosten teilen o.ä.).

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"

  • Zitat

    Original geschrieben von Morphium
    Hattest du denn nicht vorher mit dem Händler geklärt, wie die Rücksendung zu erfolgen hat?


    Das war vielleicht etwas voreilig von mir, ich hatte aber gerade erst einen Defekten DSL Router über 1&1 tauschen lassen, und da wurde auch unfrei versendet ohne Probleme.


    Trotzdem, wenn in der AGB nichts über unerwünschten Unfreien Versand steht, es hört sich sogar eher umgekehrt an "auf unsere Kosten" dann kann ich das doch nicht wissen. Soll der Händler halt die AGBs ändern wenn es so ist.


  • "Auf unsere Kosten" ist aber nicht "unfrei". Außerdem entstehen bei "unfrei" höhere Kosten, als es notwendig wäre. Da hättest du dich schon mal vorher mit dem Händler in Verbindung setzen müssen.


    Betrachte es als "Lehrgeld" und belasse es dabei.

  • Eine unfreie Sendung der Post kostet den Empfänger 12.- €. Schickt Dir der Händler eine Paketmarke, sind das im ungünstigsten Fall 7.- €.


    Wir verfahren genauso. Bekommen wir Sendungen unfrei zugeschickt, wird der Differenzbetrag zu unseren Portokosten (5,35 €) in Rechnung gestellt. Das kommt bei uns zwar selten vor, da wir i.d.R. keine Waren im "Fernabsatz" verkaufen, bei einem Onlinhändler, der mehrere hundert Pakete im Jahr zurückgesandt bekommt, ist das dann schon ein gewaltiger Posten an Portokosten.



    Mehr als eine Einigung kannst Du also nicht erwarten. Wenn der Händler kulant ist, teilt er mit Dir die Versandkosten. Ich bin mir sicher, dass der Händler in seinen AGB darauf hinweist, dass die Rücksendung angekündigt werden muss und der Händler dann den Versandweg auswählt.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von SEGA
    Wenn man mit dem Touchpad nicht klarkommt, dann schließt man einfach ne Maus an. :top: :rolleyes:


    Und wenn einem die Auflösung zu gering ist, dann schließt man einfach einen externen Monitor an... :top: :rolleyes:



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von SEGA
    Wenn man mit dem Touchpad nicht klarkommt, dann schließt man einfach ne Maus an. :top: :rolleyes:


    Du scheinst ja nicht unbedingt zu denjenigen zu gehören, die ein Notebook auch mal Mobil einsetzen. Es gibts leider nicht immer die Möglichkeit eine Maus zu verwenden da schlicht weg der Platz dazu fehlt :rolleyes:

     MacBookPro 15“ End 2016 
     iPhone X 64GB Spacegrau 
     Apple Watch Gen. 3 42mm 

  • Sehr witzig! Ich hab doch nen Notebook dass ich auch mal im Garten oder so arbeiten kann, da is die Oberfläche eventuell ein bisschen Blöd für ne Maus!

    Samsung Galaxy S2

  • Also leute..


    Ein Notebook (Asus übrigends) wird nun hauptsächlich mobil und mit dem Touchpad benützt. Und dieses war das schlechteste was ich jeh unter den Fingern hatte. Es war viel zu unsensibel und hat deswegen oft nicht reagiert obwohl ich die Sensibilität auf Max gestellt habe.


    Ich habe dem Händler jetzt angeboten den Differenzbetrag zu übernehmen, ist ja nicht so viel, finde es aber nicht korrekt das ich den gesammten Betrag übernehmen sollte!


    PS. in der AGB steht nichts über eine vorrige Absprache - habe alles kopiert in meinem ersten Beitrag

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