Online Händler weigert sich Porto der Rücksendung zu übernehmen

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Und wenn einem die Auflösung zu gering ist, dann schließt man einfach einen externen Monitor an... :top: :rolleyes:



    Stefan


    Bingo Treffer versenkt :D


    Übrigens seit fast einem Jahr zufriedener Aldi-Notebook Besitzer. :)


    Gruß Lokomotive

  • "Auf Kosten des Verkäufers" heißt nicht, dass du es unfrei zurückschicken darfst, sondern dass du die Kosten vorzuleisten hast, und dann vom Unternehmer ersetzt bekommst.


    Da das Notebook wohl einem Warenwert >40€t (und der Verkäufer eine veraltete Widerrufsbelehrung nutzt) hättest du einen Anspruch auf Ersatz der Rückversandkosten.


    Wenn du das Notebook nun "absprachewidrig" unfrei versandt hast, hast du im Wege eines Erst-recht-Schlusses Anspruch auf die tatsächlichen Portokosten, beim normalen Postpaket also auf Zahlung von 7,00€.


    Das "Strafporto", welches dem Händler durch die unfreie Zusendung entstanden ist, muss er dir jedoch nicht ersetzen und wird er wohl mit dem Rückzahlungsanspruch verrechnen wollen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    "Auf unsere Kosten" ist aber nicht "unfrei". Außerdem entstehen bei "unfrei" höhere Kosten, als es notwendig wäre. Da hättest du dich schon mal vorher mit dem Händler in Verbindung setzen müssen.


    Betrachte es als "Lehrgeld" und belasse es dabei.


    Naja, immerhin schreibt der Händler ja "sofort" nach dem Widerruf. Sonst hätte er ja auch schreiben können "erst nach Rücksprache" und zusätzlich einen Hinweis setzen können, dass die Versandkosten sonst nicht erstattet werden.


    Auf jeden Fall aber muss der Händler Dir die Versandkosten erstatten, die tatsächlich auch entstanden wären, wenn Du die Sendung frankiert hättest. Nur die Differenz darf er abziehen. Allerdings spricht er von unversichertem Versand (d.h. nicht ausreichend hoch versichtertem Versand) der durch Deine Sendung erfolgt ist. Er hätte dann vermutlich im Schadensfall versucht, diesen von Dir ersetzt zu bekommen, demnach sollte er jetzt, wo nichts passiert ist, auch die komplette Summe der Versandkosten inkl. Versicherungsgebühr gegebenrechnen. Vielleicht kriegst Du ja noch was raus :D

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Bomfunk99


    Ein Notebook (Asus übrigends) wird nun hauptsächlich mobil und mit dem Touchpad benützt. Und dieses war das schlechteste was ich jeh unter den Fingern hatte. Es war viel zu unsensibel und hat deswegen oft nicht reagiert obwohl ich die Sensibilität auf Max gestellt habe.


    Ich hatte das gleiche Problem. Liegt am Treiber. Neu installiert und läuft bestens...

  • Hi,


    naja, ich finde du hättest einfach mal eine E-Mail an den Händler schicken sollen. Vor dem Versand. Wo ist da denn das Problem? Ist es denn heutzutage zuviel verlangt mit den Leuten einfach zu reden?


    Ich mein, man muß das ja auch so sehen. Wenn das ein größerer Händler ist, hat der auch einen entsprechenden Rücklauf. Und wenn da jeder seine Ware einfach so zurücksendet, herrscht bei dem doch heilloses Chaos.


    Zahl die Differenz zwischen Portokosten und Strafporto der Post und gut ist. Und rede das nächste Mal mit den Leuten, macht das Leben einfacher.


    Bastian

  • Habe mich mit dem Handler geinigt, zahle jetzt die Differenz und beim nächsten Mal ist man schlauer.

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