Rechtlich einwandfrei ist die Lösung von o2 keinesfalls. An die SIM-Kartennummer zu gelangen ist nicht schwierig, da reicht der (kurzzeitige) Besitz der Karte aus. Das ist aber juristisch noch lange kein Grund für o2, den Vertrag mit dem eigentlich Vertragsnehmer zu beenden.
Die SIM verbleibt übrigens im Eigentum von o2 (gemäß den Loop AGB). Ein gutgläubiger Eigentumserwerb durch Dritte ist natürlich nicht ausgeschlossen, sofern dieser keine Kenntnis von den AGB zwischen Veräußerer und o2 hatte.
Aber mir soll's Recht sein
Kann ich das mit dem aktuellen Wechselformular machen oder brauche ich zwingend eine ältere Variante davon (zwecks Beibehalt der Konditionen vor dem 1.7.05)? Faxen reicht, oder?