Easy Money deaktiviert bei starker Nutzung

  • Zitat

    Original geschrieben von kball
    die wollen halt alle Leute aus ihren Verträgen ekeln.


    benutzt eine Prepaid Flat und gut ist.


    Den Vertrag hatte ich nunmal - eigentlich nicht um ihn so zu nutzen, sondern wg. eines der üblichen Hardware-Schnäppchen.
    Ich glaube eigentlich nicht, dass ich die Lust dazu habe das eskalieren zu lassen und gerichtlich klären zu lassen, dass o2 da auf dünnstem Eis wandert - irgendwie gibt es auch wichtigere Dinge um seine Nerven zu schonen.
    Klar wird jetzt nur noch von einer fremdregistrierten Loop-Flat ausgehend telefoniert, wobei ja auch hier schon zu lesen war, dass o2 auch die mal sperrt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Diesen Text habe ich leider nicht erwähnt. s. insb. 8.6. und 8.7


    8. Vertragslaufzeit / Kündigung
    8.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
    f) gegen die Pflichten aus Ziffern 5.1b), c), g), h) oder i) verstoßen.


    8.8 Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise zu (insbesondere monatliche Grundgebühren, Basispreise, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.



    Hier nach also 30 % der monatlichen Fixkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.


    M.E. bedenklich, insb. mit 5.1 i. Ich bin kein Jurist, aber mit einer Haftpflichtversicherung dennoch einen Versuch wert, da viele Fragen zu klären wären (z.B. Kann ich dafür verantworlich gemacht werden, dass ein anderen einen Nutzen daraus zieht, dass ich ihn anrufe ? / Wie kann ich einen geringeren Schaden überhaupt nachweisen ? / Sind 30 % angemessen ?).

  • Was in sogenannten AGB steht und was rechtlich gesehen juristisch Bestand hat ist eben ein großer Unterschied. Die können mich als Kunden nicht dafür verantwortlich machen, wenn ich eine Nummer anrufe, wofür der Angerufene für das Gespräch eine Leistung erhält, da ich das als Anrufer überhaupt nicht erkennen kann, ob das der Fall ist. Da kann in den AGB stehen was will, es ist rechtlich nicht haltbar. Ein schadenersatz in dieser Hinsicht ist da niemals berechtigt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Die können mich als Kunden nicht dafür verantwortlich machen, wenn ich eine Nummer anrufe, wofür der Angerufene für das Gespräch eine Leistung erhält, da ich das als Anrufer überhaupt nicht erkennen kann, ob das der Fall ist.


    Das sehe ich genauso.
    Man muss allerdings ehrlicherweise auch auch bedenken, dass wir uns hier natürlich in einer Grauzone bewegen, da kann man o2 in gewisser Weise auch zugestehen dies nun auch zu tun.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Das sehe ich genauso.
    Man muss allerdings ehrlicherweise auch auch bedenken, dass wir uns hier natürlich in einer Grauzone bewegen, da kann man o2 in gewisser Weise auch zugestehen dies nun auch zu tun.


    Wobei man noch sagen muß. daß "O2" ja selbst diesen Loop-Tarif angeboten hat, wo man für eingehende Gespräche eine finanzielle Gegenleistung erhält, dann können Sie eine solche Nutzung nicht in den AGB untersagen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Die "Abmahnung" war übrigens gerade in der Post.
    Kein Buchstabe bezieht sich auf Loop oder EM.
    Das "vertragswidrige Verhalten" bestehe in "dauerhaft gehaltenen Verbindungen" die Netzkapazitäten binden und anderen die Nutzung des Netzes erscheren o.ä.
    Erklären soll ich also, es zu unterlassen dauerhafte Verbindungen aufzubauen. (sowie derartige Verbindungen zu Rufumleitungen und Mailboxerweiterungen?)
    Schon merkwürdig, da es ja sowieso keine dauerhaften Verbindungen geben kann, da sie ja zwangsgetrennt werden.
    Diese Formulierung ist trotzdem weniger angreifbar als irgendein Bezug auf etwas was im Verantwortungsbereich des Angerufenen liegt.
    Möglicherweise hat also die Hotline da etwas ausgeplaudert was sie eigentlich gar nicht sollte.

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    (Kurt Tucholsky)

  • Stellt sich die Frage was nach deren Lesart eine dauerhafte Verbindung darstellt? Ein Gespräch welches 30, 60, 240, 1000 Minuten oder wer weiß wie lange dauert. Die müssen doch klar darlegen, welche Kriterien dafür gelten. Die gibt es aber entweder gar nicht oder sind fließend?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Stellt sich die Frage was nach deren Lesart eine dauerhafte Verbindung darstellt?


    Ich hab nicht nachgefragt.
    Dann wird eben öfter mal aufgelegt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Ich hab nicht nachgefragt.
    Dann wird eben öfter mal aufgelegt.


    Ich schließe darauss, daß du die Abmahnung unterschreibst, richtig? Würde ich nicht machen, solange die keine eindeutigen klar nachvollziehbare Kritieren vorlegen, anstatt schwammiger auslegbare Formulierungen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ach was, ich hab da kein Problem damit diese Formulierung zu unterschreiben. Die Karte nutze ich dann anderweitig.

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