Moin,
vielen Dank für den interessanten Chatverlauf!
Ich habe mir jetzt mal die AGBs noch mal angeguckt:
Unter 6.1 steht, dass das maximale Guthaben 200EUR betragen darf:
Nach Abschluss des Vertrages richtet Telefónica Germany für den Kunden ein Guthabenkonto ein.Der Kunde muss ein Guthaben auf sein Guthabenkonto übertragen, um Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen nutzen zu können. Das Guthabenkonto kann durch Zahlung bestimmter Beträge über die zur Verfügung gestellten Verfahren bis zu einem Maximalbetragvon insgesamt 200,00 EUR aufgeladen werden.
Unter 6.9 steht, dass das Easy-Money-Guthaben nur für Prepaid-Leistungen verbraucht werden kann und nicht ausbezahlt wird:
Der Kunde kann das durch das O2 LOOP Easy Money Minuten-Programm gewährte Guthaben nur fürdie Inanspruchnahme von Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen verbrauchen. Eine Auszahlung des durch dieses Programm gewährten Guthabens erfolgt nicht.
Wir würden ja gerne das Guthaben für Prepaid-Leistungen verbrauchen, aber o2 hindert uns durch die Kündigung daran. Wie ist so etwas rechtlich zu bewerten?