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  • Nach meiner Wahrnehmung ist das Urteil bezüglich der Auszahlung nur deswegen so positiv für den Kläger ausgegangen, weil die Beklagte zu spät die Auflistung geliefert hat, woraus genau sich die jeweiligen Guthaben zusammengesetzt haben. Die Frage, ob EM-Guthaben auszuzahlen ist oder nicht, stand überhaupt nicht zur Debatte. Daher wurde sämtliches Guthaben einer monetären Aufladung gleichgestellt. In etwaigen weiteren Prozessen dürfte daher diese Auflistung von vornherein vorliegen, denn tut sie das nicht, kann Telefonica sich den Prozess mangels Erfolgsaussichten ersparen.

  • Nach meiner Wahrnehmung ist das Urteil bezüglich der Auszahlung nur deswegen so positiv für den Kläger ausgegangen, weil die Beklagte zu spät die Auflistung geliefert hat, woraus genau sich die jeweiligen Guthaben zusammengesetzt haben. Die Frage, ob EM-Guthaben auszuzahlen ist oder nicht, stand überhaupt nicht zur Debatte. Daher wurde sämtliches Guthaben einer monetären Aufladung gleichgestellt. In etwaigen weiteren Prozessen dürfte daher diese Auflistung von vornherein vorliegen, denn tut sie das nicht, kann Telefonica sich den Prozess mangels Erfolgsaussichten ersparen.

    Ich denke so eine Auflistung existiert in den o2-Systemen gar nicht (mehr). Der Tarif stammt ja noch aus Viag Interkom Zeiten und was zu o2 und dann später zu Telefonica übertragen wurde und was nicht weiß keiner mehr. Spätere Tarife haben das Problem nicht, da wurde sauber zwischen echtem Guthaben und Bonusguthaben unterschieden und auf getrennten Konten gebucht.

  • Hi@all,


    Meine Frage bezog sich nicht auf Loop EM.

    Sondern auf dem Aufladebonus eines Loop 2010.

    Dieser weist das Reguläre Guthaben durch Aufladung und Bonus Guthaben getrennt auf.


    Offiziell heißt es Bonus Guthaben ist nur nutzbar für SMS und Telefonieren.

  • Du nimmst also an, dass so eine Auflistung nicht zu erstellen ist. Interessant. Laut Urteil existierte sie nämlich und wurde lediglich zu spät beigebracht. Wieviel Aufwand es auch immer gewesen sein mag, sie zu erstellen, es hat sie gegeben. Zu einer qualitativen Bewertung kam es nicht.

    Das sind die Fakten.

    Die kann man natürlich ignorieren und eigene Mutmaßungen und Behauptungen aufstellen. Inwieweit das weiter hilft ist eine andere Frage.

  • Du nimmst also an, dass so eine Auflistung nicht zu erstellen ist. Interessant. Laut Urteil existierte sie nämlich und wurde lediglich zu spät beigebracht. Wieviel Aufwand es auch immer gewesen sein mag, sie zu erstellen, es hat sie gegeben. Zu einer qualitativen Bewertung kam es nicht.

    Das sind die Fakten.

    Genau das sind die Fakten - eine Bewertung der Auflistung wurde nicht vorgenommen. Die Auflistung muss vollständig von Zeitpunkt der Aktivierung der Karte bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung umfassen. Ob o2 letzendlich so eine Auflistung eingereicht hat oder nur eine, die zum Beispiel die letzten 2 Jahre umfasst wäre noch zu klären. Da gibt es noch gesetliche Speicherfristen in den Bilanzen, also ist sehr wahrscheinlich davon auszugehen, dass Buchungen, die schon 10 Jahre zurück liegen bereits gelöscht worden sind. Und EM gibt es ja seit mehr als 10 Jahren...

  • Was vereinbart ist, ist vereinbart worden. Telefónica verpflichtete sich zur Führung des Bonusguthabenkontos. Sollte dies nicht unverhältnismäßig in die Höhe getrieben worden sein, kann man ja um eine Erstattung bitten. Allerdings wird diese im anderen Fall (oder auch bei "zu niedrigen" Summen) wohl nicht mehr erfolgen. Also, geht in den Chat :-) !

  • Was vereinbart ist, ist vereinbart worden. Telefónica verpflichtete sich zur Führung des Bonusguthabenkontos. Sollte dies nicht unverhältnismäßig in die Höhe getrieben worden sein, kann man ja um eine Erstattung bitten. Allerdings wird diese im anderen Fall (oder auch bei "zu niedrigen" Summen) wohl nicht mehr erfolgen. Also, geht in den Chat :-) !

    Bitten? Die steht jedem zu, da muss keiner darum betteln. Die Auszahlung wird man wohl nur über Klage erreichen. Die wird in jedem Fall erfolgen, nur muss man sie wie so vieles bei o2 erstmal auf dem langen Gerichtsweg erstreiten. Der unfähige Chat kann man sich getrost sparen.

  • Du kannst ja gerne statt bitten streiten. Der teure und unnütze Rechtsweg steht jedem Bürger der FRG offen. Und vergiss nicht, du bist als Kunde nicht nur Kaiser, sondern König. Und als Prepaidkunde im reinen Telefoniebereich schon sechshundertsechsundsechzigmal. :-/

  • Hätten Sie es als gesonderter Bonus in Form von Minuten, Bonuspunkten oder andere virtuelle Einheiten geführt hätten sie jetzt nicht das Problem, es wurde aber auf dem Hauptkonto als Geldbeträge gutgeschrieben. Jetzt müssen sie entsprechend alle entschädigen und alles auszahlen.

    nun, vermutlich haben viele User mittlerweile andere e.mailadressen oder die simkarten haben den User gewechselt...oder, oder...


    Ich denke das da viele ihre Forderung nicht durchsetzen können....und vermute mal das o2. Das genauso hofft.


    Letztendlich....erst am Schluss wird abgerechnet und erdt dann wird o2 Klarheit haben ob es billiger würde oder eher zu teuer es genau so zu machen wie sie es machen.

  • Ich habe mal einen Kartentausch auf eine Easy-Money Karte beantragt. Mal sehen, ob die neue noch Easy Money hat. Meine letzte Gutschrift von 0.50 kam am 08.05.2021. Ansonsten, die paar Karten, die ich noch habe, haben mal 5 bis 10 Euro gekostet, und mir schon mehr als 15 Jahre gratis Mobilfunk beschwert, da kann ich nicht meckern.

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