Easy Money deaktiviert bei starker Nutzung

  • Zitat

    Original geschrieben von eve123
    wirkt nach einen Zweitaccount


    heißt es nicht "eim" Zweitaccount, wenn man schon alles schreibt wie man spricht?


    Der Gerät schwitzt nicht...

  • Mausklick würde sich das nicht hervorragend zum Aufloopen nutzen lassen?

    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages

  • Mobilcom-Debitel verbietet nur laut AGB Gespräche, bei denen eine Auszahlung oder direkte Gegenleistung an einen selber oder an Dritte erfolgt. Wer also Lust auf Ärger hat, der möge sich einen Crash-Vertrag holen :D. Ich empfehle zum Aufloopen übrigens einen Umzug in die Region Trier. Da ist das Netz nicht mehr so überlastet.

  • Zitat

    Original geschrieben von tarifchaos
    Mobilcom-Debitel verbietet nur laut AGB Gespräche, bei denen eine Auszahlung oder direkte Gegenleistung an einen selber oder an Dritte erfolgt. Wer also Lust auf Ärger hat, der möge sich einen Crash-Vertrag holen :D


    Nach dieser Klausel wäre jegliches netzexterne Gespräch untersagt. Schließlich erfolgt bei jedem Gespräch in Netze außerhalb des o2 Netzes eine Gegenleistung an einen Dritten in der Form einer Interconnectzahlung an den jeweiligen Netzbetreiber des Zielnetzes.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wird in den EM-Alttarifen die EU-Verordnung für Roamingentgelte in EU-Ländern (aktiv 35 Cent, passiv 11 Cent netto/min) von o2 eingehalten?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wird in den EM-Alttarifen die EU-Verordnung für Roamingentgelte in EU-Ländern (aktiv 35 Cent, passiv 11 Cent netto/min) von o2 eingehalten?


    Grad bei ebay gesehen... 280875752601 ...wurde einem der Anwesenden die Nummer gestohlen? Und wie ist das rechtlich, wem gehört nun die Karte?


    (Sorry fürs Quoten, wollte an sich einen neuen Beitrag schreiben)

  • Es kommt darauf an, ob er seinerzeit auch den Kaufpreis erstattet hat.
    Falls ja, sehe ich da rechtlich kein Problem.

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Zitat

    Original geschrieben von 79er
    Es kommt darauf an, ob er seinerzeit auch den Kaufpreis erstattet hat.
    Falls ja, sehe ich da rechtlich kein Problem.


    Hat er wohl nicht, vermute ich mal, sonst würde er ja nicht auf die ganze Vorgeschichte hinweisen, oder?


    Ich denk ja auch, daß eine fehlende Ummeldung noch lange nicht das Eigentum dem Vorinhaber zurückgibt.

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