...und warum nicht Dritt- oder Viertaccount?
Easy Money deaktiviert bei starker Nutzung
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Original geschrieben von eve123
wirkt nach einen Zweitaccountheißt es nicht "eim" Zweitaccount, wenn man schon alles schreibt wie man spricht?
Der Gerät schwitzt nicht...
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Mobilcom-Debitel verbietet nur laut AGB Gespräche, bei denen eine Auszahlung oder direkte Gegenleistung an einen selber oder an Dritte erfolgt. Wer also Lust auf Ärger hat, der möge sich einen Crash-Vertrag holen :D. Ich empfehle zum Aufloopen übrigens einen Umzug in die Region Trier. Da ist das Netz nicht mehr so überlastet.
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Zitat
Original geschrieben von tarifchaos
Mobilcom-Debitel verbietet nur laut AGB Gespräche, bei denen eine Auszahlung oder direkte Gegenleistung an einen selber oder an Dritte erfolgt. Wer also Lust auf Ärger hat, der möge sich einen Crash-Vertrag holenNach dieser Klausel wäre jegliches netzexterne Gespräch untersagt. Schließlich erfolgt bei jedem Gespräch in Netze außerhalb des o2 Netzes eine Gegenleistung an einen Dritten in der Form einer Interconnectzahlung an den jeweiligen Netzbetreiber des Zielnetzes.
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http://www.mobilcom-debitel.de…mobilcom-debitel_gmbh.pdf
Aus den AGB der Mobilcom-Debitel Punkt 6.4:
"Verbindungen, die hauptsächlich dazu dienen,
über die Verbindung an sich einen finanziellen Vorteil
zu erlangen oder einem Dritten zu verschaffen, sind
unzulässig."Hauptsächlich ist natürlich schwammig und ggf. von einem Gericht zu klären.
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Wird in den EM-Alttarifen die EU-Verordnung für Roamingentgelte in EU-Ländern (aktiv 35 Cent, passiv 11 Cent netto/min) von o2 eingehalten?
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Wird in den EM-Alttarifen die EU-Verordnung für Roamingentgelte in EU-Ländern (aktiv 35 Cent, passiv 11 Cent netto/min) von o2 eingehalten?Grad bei ebay gesehen... 280875752601 ...wurde einem der Anwesenden die Nummer gestohlen? Und wie ist das rechtlich, wem gehört nun die Karte?
(Sorry fürs Quoten, wollte an sich einen neuen Beitrag schreiben)
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Es kommt darauf an, ob er seinerzeit auch den Kaufpreis erstattet hat.
Falls ja, sehe ich da rechtlich kein Problem. -
Zitat
Original geschrieben von 79er
Es kommt darauf an, ob er seinerzeit auch den Kaufpreis erstattet hat.
Falls ja, sehe ich da rechtlich kein Problem.Hat er wohl nicht, vermute ich mal, sonst würde er ja nicht auf die ganze Vorgeschichte hinweisen, oder?
Ich denk ja auch, daß eine fehlende Ummeldung noch lange nicht das Eigentum dem Vorinhaber zurückgibt.
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