ZitatOriginal geschrieben von handytim
Du kannst doch nicht allen ernstes etwas als "kostenlos" bewerben, was in Wirklichkeit kostenpflichtig ist.
Ciao
Tim
Doch, leider kannst Du in der Werbung so gut wie alles behaupten, was Du nur willst.
In den Kaufvertrag gehen diese Behauptungen nicht ein und sind deshalb auch nicht einklagbar - siehe auch aktuelle c't bzw. das Editorial der letzten.