also es gibt diese drei jahres regelung bzw. sie wird kommen ... und der stichtag, bis welchem man aus der gkv gekommen ist, ist vorbei ...
rufe morgen bei deiner gesetzlichen an und frage nach ob sie dich rauslassen würden ... wenn sie dir das bejahen können, am besten schriftlich! dann stelle einen antrag und kündige deine gesetzliche sobald du eine annahmeentscheidung hast ...
bei weiteren fragen gerne auch pn!
Private Krankenversicherung oder bei der Gesetzlichen KV bleiben?
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Zitat
Original geschrieben von Dingens
Moin
ich würde gerne zur privaten wechseln, wegen Bandscheibenvorfall werde ich aber überall abgelehnt..so ist das System:
Grüße
Der DingensIch wurde in der privaten Kasse sogar nach einer Bandscheiben-Operation noch aufgenommen. Zahle allerdings 12% Risikozuschlag dafür. Das ist immer noch viel günstiger als die Gesetzliche. Und dank des Zuschlages sind jegliche Chancen der Versicherung mir darauf bezogene Leistungen (z.B. Krankengymnastik, Kosten alleine ca. 2000 EUR pro Jahr) zu verwehren auf Null gesunken.
Viele Grüßen und immer ein gutes Rückgrat
Thomas -
Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
...
Ich würde mir heute 20 mal überlegen, nochmal von der GKV in die PKV zu wechseln, mit grosser Wahrscheinlichkeit würde ich es nicht mehr machen.
Gerade wo derzeit die politischen Diskussionen über die Gesundheitsreform nach allen Seiten offen sind und keiner weiss, was in 6 Monaten los ist, würde ich von einen Wechsel in die PKV derzeit komplett abraten. ( Das ist derzeit auch die Meinung meines Versicherungsvertreters und der weiss schon warum ).
Das es zu Beitragserhöhungen in der PKV kommen wird, ist fast schon sicher.Hi,
und was meint ihr aus heutiger Sicht?
Sollte man als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben oder doch in die PKV wechseln?
Gruß Gunn
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Ich persönlich würde es immernoch genauso sehen, wie Thomas4711 geschrieben hat.
Übrigens ist es (IMHO erst seit diesem Jahr) so, dass man bei einem Wechsel zu einer PKV nicht nur aktuell, sondern über die letzten drei Jahre hinweg über der Beitragsbemessungsgrenze liegen muss. Ich hatte Anfang des Jahres mal mit einem Wechsel zu einer PKV geliebäugelt und musst dies dabei feststellen. Kommt bei mir leider nicht ganz hin (waren nur 2 Jahre).
Hinzu kommt, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter immer höher werden. Wobei ich z.B. bei der HUK mit meinen 35 Jahren immernoch ca. 150 Euro pro Monat günstiger liegen würde. Wenn sie mich denn nehmen würden...
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Da es sehr stark von deiner persönlichen Situation abhängt und ohne diese kann dir keiner einen Ratschlag geben.
Da ab 2009 der Basistarif bei der PKV zwangseingeführt wird, bedeutet dies bestimmt einen starken Ansteig der Beiträge für alle. -
aus heutiger Sicht meine ich, das man erst mal klären sollte ob man zu denen gehört, die am Jahresanfang verpennt haben diese Frage ernsthaft zu klären!
Dürfte wohl den Großteil derjenigen betreffen, die sich in den nächsten Jahren am liebsten für einen Wechsel entscheiden würden, die aber dann leider -trotz ihrer "freiwilligen" Versicherung- "freiwillig" in der gesetzlichen bleiben müssen
Und das mit den drei Jahren ist eher ein schlechter Scherz, können dann im Einzelfall auch schon mal 6 oder 7 werden!
Vorgehensweise der Bürgerversicherungsvertreter ist sehr durchsichtig: Wenn man sie auf biegen oder brechen eingeführt hätte, wäre auch noch "der letzte Mohikaner" der darf schnell inne PKV abgehauen - hätte das gesetzliche System richtig Kohle gekostet. Deswegen hat man "erst mal" die drei Jahres-Frist eingeführt, um dann wenn keiner mehr raus darf sukzessive die gesetzlichen Leistungen zu cancellen :flop:
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Zitat
Original geschrieben von der_Aachener
Und das mit den drei Jahren ist eher ein schlechter Scherz, können dann im Einzelfall auch schon mal 6 oder 7 werden!
Den Einwand verstehe ich nicht so recht. Warum sollte das so sein? -
Ganz einfach:
Erstens sind es drei Kalenderjahre, nicht 36 Monate. D.h. derjenige dessen Gehalt leider erst zum 01.02. auf >= JAVG (Jahresarbeitsverdienstgrenze) erhöht wird hat erst ab dem nächsten Jahr was davon, da fallen schon mal 11 Monate "unter den Tisch"
Zweitens kann man von der JAVG ein- bzw. überholt werden. D.h., wenn man seit 2,5 KJ über der Grenze verdient und die neue Grenze wird auch nur einen € oberhalb des eigenen Gehalts festgesetzt, darf man den "Monatszähler" mal eben resetten und startet wieder bei null, weil es 3 KJ ununterbrochene Überschreitung erfordert
Drittens kann der ein oder andere eben nicht auf drei zusammenhängende KJ Vollbeschäftigung jenseits der Grenze zurückblicken. Und derzeit ist noch nicht wirklich klar, was passiert, wenn zwischen zwei Stellen eine paar Tage / Wochen Pause liegen, wenn ein paar Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, Elternzeit, etc....
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Zitat
Original geschrieben von der_Aachener
Erstens sind es drei Kalenderjahre, nicht 36 Monate. D.h. derjenige dessen Gehalt leider erst zum 01.02. auf >= JAVG (Jahresarbeitsverdienstgrenze) erhöht wird hat erst ab dem nächsten Jahr was davon, da fallen schon mal 11 Monate "unter den Tisch"
Ja, anders hatte ich das auch nicht verstanden.ZitatZweitens kann man von der JAVG ein- bzw. überholt werden. D.h., wenn man seit 2,5 KJ über der Grenze verdient und die neue Grenze wird auch nur einen € oberhalb des eigenen Gehalts festgesetzt, darf man den "Monatszähler" mal eben resetten und startet wieder bei null, weil es 3 KJ ununterbrochene Überschreitung erfordert
Auch das habe ich so verstanden. In so knappen Fällen sollte i.d.R. ein Gespräch mit dem Chef Abhilfe schaffen - im Zweifel ginge es da ja eher nicht um Riesenbeträge.ZitatDrittens kann der ein oder andere eben nicht auf drei zusammenhängende KJ Vollbeschäftigung jenseits der Grenze zurückblicken. Und derzeit ist noch nicht wirklich klar, was passiert, wenn zwischen zwei Stellen eine paar Tage / Wochen Pause liegen, wenn ein paar Monate Arbeitslosigkeit dazwischen liegen, Elternzeit, etc....
Wobei das bei Leuten, die eh schon in diesem Gehaltsbereich liegen, i.d.R. eher kein Problem sein sollte. Wie gesagt "i.d.R.", die natürlich von Ausnahmen bestätigt wird. -
Hallo Ihr lieben,
ich möchte diesen Thread noch mal vorkramen. Im Moment beschäftige ich mich auch mit dem Thema private Krankenversicherung.
Über aspekt-online habe ich auch einige gute Angebote gefunden.
Nun dachte ich anfangs, dass es bei der PKV ähnlich wie bei der Auto oder sonstigen Versicherungen läuft.
Man ist flexibel und wechselt wenn man es für richtig hät - aber dem ist ja nicht so.
Ich entscheide mich für eine Versicherung und muss dann hinsichtlich der gebildeten "Altersrückstellungen" bleiben sonst gehen die verloren.
Nun sagte mir ein freund, dass man auf jeden Fall darauf achten soll, eine Versicherung in einem großen Konzern zu bekommen. Dann könnte man innerhalb es Konzerns die Produkte wechseln und dann die Rückstellungen vollständig mitnehmen? Kann das mal jemand etwas genauer erklären? Welche sind denn die großen Gesellschaften?
Gruß Thorsten
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