Private Krankenversicherung oder bei der Gesetzlichen KV bleiben?

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    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,


    in der Regel gehen einige Versicherungen dazu über, die vorherigen GKV´s zu befragen und/oder verlangen bei Vertragsabschluss eine ärztliches Zeugniss über den Gesundheitszustand. Dann kannst du dich dann 1 Stunde mit deinem Hausarzt auseinandersetzen - hat mich 50,-€ gekostet.


    Muss nicht sein, bei meiner Lebensgefährtin, die gerade neu bei der Debeka aufgenommen wurde, wollten sie gar nichts sehen bzw. attestiert bekommen.


    Allerdings denke ich, wenn man Vorerkrankungen arglistig verschweigt, dass später die private KV die Leistung verweigern kann.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat


    in der Regel gehen einige Versicherungen dazu über, die vorherigen GKV´s zu befragen und/oder verlangen bei Vertragsabschluss eine ärztliches Zeugniss über den Gesundheitszustand. Dann kannst du dich dann 1 Stunde mit deinem Hausarzt auseinandersetzen - hat mich 50,-€ gekostet.


    Wobei die GKV maximal von vorab zugenehmigenden Behandlungen und -ich meine- Krankenhausaufenthalten überhaupt Kenntnis haben. Und ob die GKVen überhaupt Informationen herausgeben, auch wenn man als Versicherter dem zustimmt, erscheint mir zumindest zweifelhaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,


    in der Regel gehen einige Versicherungen dazu über, die vorherigen GKV´s zu befragen und/oder verlangen bei Vertragsabschluss eine ärztliches Zeugniss über den Gesundheitszustand. Dann kannst du dich dann 1 Stunde mit deinem Hausarzt auseinandersetzen - hat mich 50,-€ gekostet.


    Ich fände es gut wenn eine solche uNtersuchung die einzige Grundlage wäre! Dann hätten beide Seiten einen Fixpunkt. Streiterein über eventuell falsch aufgestellte Krankengeschichten gäbe es so nicht!

    Och danke! Und selbst so?

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Allerdings denke ich, wenn man Vorerkrankungen arglistig verschweigt, dass später die private KV die Leistung verweigern kann.


    Sowas nennt sich wohl landläufig Betrug (durch den Versicherten) und die PKV kann ggf. sogar den Vertrag auflösen. Das ggf. sogar, wenn man nur unabsichtlich eine Vorerkrankung/Behandlung nicht angegeben hat.
    Geht es bei Vorsatz/Betrug nicht sogar in Richtung Strafgesetzbuch?

  • Zitat

    Allerdings denke ich, wenn man Vorerkrankungen arglistig verschweigt, dass später die private KV die Leistung verweigern kann.


    Das ist im Normalfall in den Verträgen bereits geregelt, meist im Kleingedrucktem. Kann zu Leistungsverweigerung oder Rückforderung von Leistungen oder sofortiger Vertragsauflösung führen.

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    Original geschrieben von hollyj
    Die Frage hier finde ich auch interessant! Man läuft damit auch nicht in die Falle Erkrankungen anzugeben, die länger als 5 Jahre zurück liegen bzw. Krankheiten zu vergessen, die ganz knapp drinnen lagen. Weiß hier jemand die Antwort?


    Die GKV kann dir schon bestätigen bei wem du alles in Behandlung warst. Voraussetzung dabei ist natürlich, dass auch eine Krankemeldung ausgestellt wurde. Ist das nicht der Fall, kann die Kasse natürlich auch nicht wissen bei wem du alles in Behandlung warst, da die Abrechnungen direkt mit den Kassenärtzlichen Vereinigungen (KV) abgewickelt werden. Ggf. gibt es für dich dort eine Möglichkeit das herauszufinden. Ich weiss z. B. dass Daten über verordnete Medikamente gespeichert werden. Also allein dadurch kann man ja schon feststellen was Sache ist. Ob die Daten allerdings bei den KV'n gespeichert werden, oder bei irgendwelchen Abrechnungszentren der Krankenkassen musst du selbst rausfinden. Ich tippe jedoch eher auf die Abrechnungszentren.


    Gruss

  • Gibt es irgendwo Übersichten zu den Beiträgen zur GKV, wenn man freiwillig dort versichert ist? Oder sind die Beiträge bei allen immer Beitragsbemessungsgrenze * Beitragssatz?

  • Hallo,


    Zitat

    Gibt es irgendwo Übersichten zu den Beiträgen zur GKV, wenn man freiwillig dort versichert ist? Oder sind die Beiträge bei allen immer Beitragsbemessungsgrenze * Beitragssatz?


    Ja, du zahlst den Höchstsatz dann, was auch logisch ist, was auch logisch ist, den niedriger wird er nicht sein.

  • Immerhin ist man ja nicht mehr in der Zwangslage, in der GKV zu bleiben zu müssen, sondern kann frei wählen. Von daher wäre es zumindest nach kaufmännischer Denke naheliegend, den finanziell interessanten Kunden zum Bleiben zu bewegen, auch wenn dies über kleine finanzielle Zugeständnisse geschieht.

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