ZitatOriginal geschrieben von brasax
z.B. ich war wegen einer bestimmten Sache in Behandlung, habe das der PKV verschwiegen. Jetzt tritt das gleiche Problem wieder auf und ich gehe zum Arzt, nun als Privatpatient. Rechnung geht ja an mich. Solange ich die Rechnung also nicht einreiche, kann die PKV davon doch gar nichts erfahren, oder?
Du weißt schon dass das ein Kündigungsgrund ist?
Aber egal, theoretisch können die das nicht erfahren, wenn du es nicht einreichst. Allerdings hast du bei Vertragsabschluß erlaubt, dass die PKV bei deinen Ärzten die Krankenakte anfordern kann, weiß nicht ob das auch im nachhinein gilt. Grundsätzlich bist du bei der PKV ja mehr oder minder gläsern...