Private Krankenversicherung oder bei der Gesetzlichen KV bleiben?

  • Zitat

    Original geschrieben von DeusExMachina
    Eine Chance auf eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen besteht mit einem Bandscheibenvorfall nicht - jedenfalls keine, die Krankenhausleistungen umfasst.


    Ich seh schon, bei mir scheint das alles ein bisschen komplizierter zu sein, wohl auch, weil fast meine gesamte Familie bei einer Versicherung arbeitet ;)


    Die OP wurde nämlich nicht von meiner PKV bezahlt, sondern von einer Krankenhauszusatzversicherung, die mein Vater vor 25 Jahren für mich abgeschlossen hat. Demnach sollte ich die wohl nicht kündigen (kostet ca. €30 im Monat, wenn ich das richtig im Kopf habe)?


    cheers,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Die OP wurde nämlich nicht von meiner PKV bezahlt, sondern von einer Krankenhauszusatzversicherung, die mein Vater vor 25 Jahren für mich abgeschlossen hat. Demnach sollte ich die wohl nicht kündigen (kostet ca. €30 im Monat, wenn ich das richtig im Kopf habe)?


    Niemals ohne gute Gründe kündigen, in deiner Situation schon gar nicht. Da die Versicherung augenscheinlich auch ohne groß zu murren bezahlt umso mehr. Und wenn ich recht vermute, daß 1/2 Bett Zimmer und Privatabrechnung abgedeckt sind -sonst hätte die ZusatzV wohl kaum bezahlt- sind 30€ ein recht günstiges Vergnügen.
    Was sagt den die Versicherungsfamilie? Schon befragt? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Die OP wurde nämlich nicht von meiner PKV bezahlt, sondern von einer Krankenhauszusatzversicherung, die mein Vater vor 25 Jahren für mich abgeschlossen hat. Demnach sollte ich die wohl nicht kündigen (kostet ca. €30 im Monat, wenn ich das richtig im Kopf habe)?


    Ist im Endeffekt egal, wer die bisherigen Kosten gezahlt hat - interessieren tut nur die Zukunftsprognose. Und die ist halt grundsätzlich bei einem Bandscheibenvorfall schlecht genug, als dass sich keine PKV so jemanden wie uns noch freiwillig ans Bein bindet.
    Im Endeffekt nachvollziehbar, da die Chancen mit uns Gewinn zu machen ausreichend schlecht sind - und so jemanden aufzunehmen spräche für eine schlechte Kalkulation, die heftige Kostensteigerungen in Zukunft sehr wahrscheinlich werden ließe. Wie hieß es doch so schon bei Woody Allen? "In einem Club der Leute wie mich aufnimmt moechte ich gar nicht Mitglied sein." :D

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Was sagt den die Versicherungsfamilie? Schon befragt? :D


    Die haben von KV ja keine Ahnung, das ist das Problem. Zumal meine Familie trotz günstigeren Mitarbeitertarifen kum noch beim AG versichert ist ;)


    Okay, also Krankenhauszusatzversicherung behalten. Über ein Anwartschaftsrecht konnte ich in den Bedingungen meiner PKV nichts lesen, nur das irgendwie ein Recht besteht, eine Anwartschaft vereinbaren zu dürfen?! Ansonsten scheint es eine Anwartschaftsversicherung zu geben, die man abschliessen kann?!


    cheers,
    autares

  • Die Anwartschaftsversicherung ist (einfach gesprochen) ein Tarifwechsel von Deinem bisherigen Tarif in den Anwartschafts-Tarif, d.h. der Vertrag wird weitergeführt, ohne daß Du allerdings (für den Zeitraum der Anwartschaft) Ansprüche auf Leistungen aus dem versicherungsverhältnis hast.


    Dafür ist der Beitrag auch deutlich reduziert.


    Später, wenn Du wieder mehr verdienst, wechselst Du wieder in einen "aktiven" Tarif, aber eben ohne Gesundheitsprüfung.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Okay, also Krankenhauszusatzversicherung behalten. Über ein Anwartschaftsrecht konnte ich in den Bedingungen meiner PKV nichts lesen, nur das irgendwie ein Recht besteht, eine Anwartschaft vereinbaren zu dürfen?!


    Das ist genau was du brauchst, aber frag einfach mal bei der PKV nach. Und laß dir die Möglichkeiten zuschicken.


    Je nach PKV gibt es manchmal neben den 'normalen' 'großen' und auch noch 'kleine' Anwartschaften. Bei der einen wird schon eine Altersrückstellung gebildet und die entscheidest dich schon jetzt für einen konkreten Tarif, kostet mehr, ist dafür später billiger, weil als Eintrittsalter dein jetziges Alter gilt. Bei der anderen erhälst du 'nur' das Recht später einen Tarif (ggf. auch GKV-Zusatzversicherung) ohne Gesundheitsprüfung abschließen zu können, ist in der Anwartschaft billiger, weil noch keine Altersrückstellungen, aber später teuerer, weil Einstiegsalter dann das erreichte Alter ist.

  • Sebastian:


    Dank dir für die Aufklärung. Was ich mich nun frage ist, ob dieses Anwartschaftsrecht grds. jedem scheidenden Mitglied automatisch zugestanden wird, oder ob es nochmal von der Versicherung geprüft wird. Wenn ich nämlich anrufe und frage, ob ich in diesen Tarif wechseln kann und die mein "Vorstrafenregister" sehen, würde selbst ich automatisch sagen, dass es nicht geht. Ich kann dazu aber nichts im Vertrag finden...


    cheers,
    autares


    EDIT:
    kues:


    Das einzige, was ich zu der Anwartschaft in meinen Unterlagen finden kann, lautet:
    Seit dem 01.01.2004 haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, eine kleine Anwrtschaft zu vereinbaren.


    Es geht also beides, die obige Frage bleibt jedoch....

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Kurze Frage dazu, da ich mir auch gerade einige BUV-Angebote eingeholt habe:


    Kann man von seiner Krankenkasse erfahren, bei welchen Ärzten man in den letzten fünf Jahren war? So gut ist mein Erinnerungsvermögen nämlich leider nicht ...



    Die Frage hier finde ich auch interessant! Man läuft damit auch nicht in die Falle Erkrankungen anzugeben, die länger als 5 Jahre zurück liegen bzw. Krankheiten zu vergessen, die ganz knapp drinnen lagen. Weiß hier jemand die Antwort?

    Och danke! Und selbst so?

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Die Frage hier finde ich auch interessant! Man läuft damit auch nicht in die Falle Erkrankungen anzugeben, die länger als 5 Jahre zurück liegen bzw. Krankheiten zu vergessen, die ganz knapp drinnen lagen. Weiß hier jemand die Antwort?


    Wenn man sich noch an seine Ärzte erinnern kann (sofern man nicht öfter umzieht dürfte das ja nicht so schwer sei), so könnte man die ja fragen.
    Die GKV kann einem nicht weiterhelfen. Bei der PKV müßten ja zumindest die eingereichten Rechnungen vorhanden sein, ggf. könnten die also weiterhelfen (wenn man die Rechnungen nicht sogar selbst noch hat- was ja sinnvoll ist).


    Es gibt ja auch Ratschläge bei Versicherungsanträgen -neben der Aufzählung aller noch im Gedächtnis befindlichen Behandlungen- darauf zu verweisen, daß die Versicherung ggf. bei den Ärzten nachfragen kann/darf/sollte.

  • Hallo,


    in der Regel gehen einige Versicherungen dazu über, die vorherigen GKV´s zu befragen und/oder verlangen bei Vertragsabschluss eine ärztliches Zeugniss über den Gesundheitszustand. Dann kannst du dich dann 1 Stunde mit deinem Hausarzt auseinandersetzen - hat mich 50,-€ gekostet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!