ZitatOriginal geschrieben von kues
Was würdest du unter einer Übergangsfrist verstehen? Sobald das Arbeitsverhältnis beginnt bist du (da unter den Versicherungspflichtgrenze) automatisch in der GKV versicherungspflichtig (ggf. also schon ab 1.4 kommt halt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht).
[...]
Die werden dir schon was sinniges anbieten, wenn du denn überhaupt Interesse hast.
Bei Übergangsfrist dachte ich z.B. an einen Monat nachdem man exmtarikuliert wurde. Meine Exma ist nämlich auch zum 31.03. und ich habe irgendwo etwas gelesen, dass man noch 1 Monat nach der Exma in der PKV bleiben kann.
Ich würde schon gerne privatversichert bleiben bzw. werde mich um eine Zusatzversicherung nicht nur für das Krankenhaus bemühen. Meine alte PKV wird mich aber wohl nicht haben wollen, denen habe ich ca. €2400 an Beiträgen gezahlt und schätzungsweise €12.000 gekostet
cheers,
autares