ZitatOriginal geschrieben von Dingens
Moin
ich würde gerne zur privaten wechseln, wegen Bandscheibenvorfall werde ich aber überall abgelehnt..
Hast Du es schon bei der HUK probiert? Da bin ich auch mit Vorfall reingekommen...
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ZitatOriginal geschrieben von Dingens
Moin
ich würde gerne zur privaten wechseln, wegen Bandscheibenvorfall werde ich aber überall abgelehnt..
Hast Du es schon bei der HUK probiert? Da bin ich auch mit Vorfall reingekommen...
Moin
Danke, bislang keine Chance..
Grüße
Der Dingens
Hallo,
Zitatich würde gerne zur privaten wechseln, wegen Bandscheibenvorfall werde ich aber überall abgelehnt..so ist das System:
Sei froh, denn damit wirst du nicht mehr glücklich. Die PKV´s machen eine Risikoeinstufung, mit Vorerkrankung bekommt du einen saftigen Beitragsaufschlag. Und gerade Bandscheibenvorfall kann eine Dauererkrankung werden, die keine PKV zahlen will.
Zitatzum anderen gibt es immer ne möglichkeit aus der pkv rauszukommen
Es gibt einen Weg, zurück in die GKV zu kommen, selbst ein Wechsel zu einern anderen PKV ist kaum noch möglich und wenn dann nur mit gewaltigen finanziellen Nachteilen.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze muss du mind. 2 Jahre drunter liegen, vorher geht nichts.
Zitatwenn man die möglichkeit hat sich privat zu versichern, dann muss man abwägen was sinnvoller ist.
Ich würde mir heute 20 mal überlegen, nochmal von der GKV in die PKV zu wechseln, mit grosser Wahrscheinlichkeit würde ich es nicht mehr machen.
Gerade wo derzeit die politischen Diskussionen über die Gesundheitsreform nach allen Seiten offen sind und keiner weiss, was in 6 Monaten los ist, würde ich von einen Wechsel in die PKV derzeit komplett abraten. ( Das ist derzeit auch die Meinung meines Versicherungsvertreters und der weiss schon warum ).
Das es zu Beitragserhöhungen in der PKV kommen wird, ist fast schon sicher.
ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
Es gibt einen Weg, zurück in die GKV zu kommen, selbst ein Wechsel zu einern anderen PKV ist kaum noch möglich und wenn dann nur mit gewaltigen finanziellen Nachteilen.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze muss du mind. 2 Jahre drunter liegen, vorher geht nichts.
Letzteres wäre mir auch neu. Wo soll das denn geregelt sein? Es ist doch vielmehr geregelt, daß die Leute über der Versicherungspflichtgrenze 'versicherungsfrei' sind.
Im übrigen kurz der Wortlaut der 55ziger Regelung (SGB V §6 3a):
Zitat(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Bezieher von
Arbeitslosengeld II.
Hallo,
Sorry, mein Fehler, mind. 1 Jahr muss man unter der Beitraggrenze liegen
--
Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze, können Sie wieder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Wenn Sie das möchten, müssen Sie allerdings nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3.900 € / Monat betragen hat.
--
ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
Es gibt einen Weg, zurück in die GKV zu kommen, selbst ein Wechsel zu einern anderen PKV ist kaum noch möglich und wenn dann nur mit gewaltigen finanziellen Nachteilen.
Ich denke du meinst da das Problem mit den Altersrückstellungen. Vielleicht wird das ja im Rahmen der Gesundheitsreform gelöst, genauso wie die Tatsache das man Kinder einzeln kostenpflichtig versichern muss. Dann wäre die PKV wirklich intressant.
Und wie ist das, wenn man eine KV-Pause gemacht hat und nach 3..5 Jahren zur alten KV zurückkehren wollen würde? Muss man dann auch so eine Nachschnüffelfreigabe für 10 Jahre unterschreiben obwohl man ja bei gar keiner anderen KV war oder geht das auch ohne?
ZitatOriginal geschrieben von Goodzilla
Und wie ist das, wenn man eine KV-Pause gemacht hat und nach 3..5 Jahren zur alten KV zurückkehren wollen würde? Muss man dann auch so eine Nachschnüffelfreigabe für 10 Jahre unterschreiben obwohl man ja bei gar keiner anderen KV war oder geht das auch ohne?
Wenn du PKV meinst, dann sollte man tunlichst die Versicherung weiterlaufen lassen (wie heißt das noch 'Anwartsschaftsversicherung'?). Geringerer Beitrag, kein Anspruch auf Leistungen, aber Anspruch ohne Prüfung wieder voll aufgenommen zu werden (Altersrückstellungen zahlt man in der Zeit normalerweise auch mit).
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Thomas4711
Hallo,
Sei froh, denn damit wirst du nicht mehr glücklich. Die PKV´s machen eine Risikoeinstufung, mit Vorerkrankung bekommt du einen saftigen Beitragsaufschlag. Und gerade Bandscheibenvorfall kann eine Dauererkrankung werden, die keine PKV zahlen will.
Es gibt einen Weg, zurück in die GKV zu kommen, selbst ein Wechsel zu einern anderen PKV ist kaum noch möglich und wenn dann nur mit gewaltigen finanziellen Nachteilen.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze muss du mind. 2 Jahre drunter liegen, vorher geht nichts.
Ich würde mir heute 20 mal überlegen, nochmal von der GKV in die PKV zu wechseln, mit grosser Wahrscheinlichkeit würde ich es nicht mehr machen.
Gerade wo derzeit die politischen Diskussionen über die Gesundheitsreform nach allen Seiten offen sind und keiner weiss, was in 6 Monaten los ist, würde ich von einen Wechsel in die PKV derzeit komplett abraten. ( Das ist derzeit auch die Meinung meines Versicherungsvertreters und der weiss schon warum ).
Das es zu Beitragserhöhungen in der PKV kommen wird, ist fast schon sicher.
das sind pauschalaussagen die du tätigst. natürlich bekommt man bei einer vorerkrankung oftmals einen risikozuschlag, aber dann ist die sache gegessen und du hast vollen! versicherungsschutz. die höhe des risikozuschlag hängt von der diagnose und dem bisherigen krankheitsverlauf ab
zum zweiten absatz wurde ja bereits was gesagt
zum letzten absatz:
es gibt pkv-unternehmen, die ihre beiträge chronisch unterkalkuliert haben und die von veränderungen innerhalb des kundenstammes und auch durch änderungen von aussen dementsprechend hart getroffen werden.
zur politische debatte zum thema gesundheitsreform:
die eckpunkte standen fest und sind auch weitgehend heute morgen so bestätigt worden.
kurzum: für privatversicherte ändert sich erstmal nichts und dass was geändert werden sollte ist rechtlich nicht haltbar ... so wird es bsp. keine mitnahme der alterungsrückstellungen pkv zur gkv ...
Hallo zusammen,
ich hole den Thread mal wieder aus der Versenkung, da das Thema nun auch für mich interessant ist.
Ich bin nun über der sog. Beitragsbemessungsgrenze, allerdings im ersten Jahr. Nun hat mich mein Arbeitgeber als 'freiwillig Gesetzlich versichert' gemeldet, D.h. ich könnte nun, da ich 1 Jahr in folge über dem Mindestsatz war, in die private KV wechseln.
Nun habe ich aber einige sagen gehört, das unsere Regierung die Grenze von 1Jahr auf 3 Jahre angehoben hat? :confused:
Kann mir jemand genaueres dazu sagen? Denn rein finanziell würde ich mich mit der privaten KV wesentlich verbessern. (jung, kerngesund, männlich)
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