Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Ich habe eine Frage zum Booten von externer Festplatte via USB.


    Diese Option wird regelmäßig von XP/Vista im Bootmenü angeboten. Bis jetzt hat es bei mir im Rahmen von 4 Versuchen mit unterschiedlichen (funktionierenden) OS auf unterschiedlichen externen Festplatten NIE geklappt, auf dies Art und Weise zu booten.


    Der Ladebalken von XP/Vista erscheint noch, dann aber immer Abbruch mit BSOD.


    Woran könnte das liegen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Sprich, wenn es um ordentlich Geld geht, sollte da ein Fachmann ran ;)

    Naja, um ordentlich Geld gehts hier ja eher weniger. Strittiger sind Cent-Beträge, ca. 50 Cent.


    Noch einmal die Frage: D.h. dann aber, dass einfach nur die Summe bei Blatt KAP um in diesem Beispiel 50 Cent erhöht werden müssen und das wars?

  • Beschädigung von Ware im Supermarkt?


    [small]Sorry, der Übersichtlichkeit halber nehme ich einen neuen Beitrag.[/small]


    Folgender Fall:
    Ich kaufe im Supermarkt (d.h. Selbstbedienung) ein und aus Versehen fällt mir am Kühlregal ein Joghurt auf den Fliesenboden, platzt auf und ist dementsprechend kaputt und nicht mehr verkaufbar. Wer trägt den Schaden?


    Bislang war ich der Ansicht, dass ich im Supermarkt bis zur Kasse als Erfüllungsgehilfe des Supermarktbetreibers gelte, da ich ihm die "TanteEmma-Arbeit" abnehme und mir selbst die Artikel organisiere. Daher haftet nach § 278 BGB der Supermarktbetreiber selbst für seinen Schaden. Wie gesagt gilt das Ganze natürlich nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz.


    Nun habe ich allerdings vor Kurzem bei Galileo (sorry, bin nach den Simpsons einfach noch kurz dran geblieben ;)) beim Thema "Rechtsfragen im Supermarkt" erklärt bekommen, dass auch bei Fahrlässigkeit man selbst den Schaden zu tragen und daher zu bezahlen habe.


    Was ist nun richtig?

  • Wurde da doch gesagt, du beschädigst fremdes Eigentum und musst es ersetzen. Nur in der Praxis wird dir kein Supermarkt das in Rechnung stellen. Bei einer Palette Schnaps sieht das wohl anders aus.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Re: Beschädigung von Ware im Supermarkt?


    Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Bislang war ich der Ansicht, dass ich im Supermarkt bis zur Kasse als Erfüllungsgehilfe des Supermarktbetreibers gelte, da ich ihm die "TanteEmma-Arbeit" abnehme und mir selbst die Artikel organisiere. Daher haftet nach § 278 BGB der Supermarktbetreiber selbst für seinen Schaden. Wie gesagt gilt das Ganze natürlich nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz.


    Interessante Ansicht...


    Wenn diese zutreffend wäre, könntest du das ganze Szenario derart vermeiden, dass du dem Personal im Kassenraum einfach deinen Einkaufszettel aushändigst und dir die ersehnten Dinge zusammensuchen lässt.

    Es gehört aber schon nicht zum Pflichtenkreis des Supermarktbetreibers, die Ware für den Käufer zur Kasse bringen zu lassen.


    Zitat


    Nun habe ich allerdings vor Kurzem bei Galileo (sorry, bin nach den Simpsons einfach noch kurz dran geblieben ;)) beim Thema "Rechtsfragen im Supermarkt" erklärt bekommen, dass auch bei Fahrlässigkeit man selbst den Schaden zu tragen und daher zu bezahlen habe.


    Was ist nun richtig?


    Das ist richtig.


    Ggf. ist aber noch ein Mitverschulden des Supermarktbetreibers zu berücksichtigen, z.B. bei wackeliger Aufstellung der Waren oder schlechter Verpackung.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Oh, gut zu wissen. Das überrascht mich nun doch ein wenig. Hatte bisher eigentlich nur Ansichten zur Variante 1 gelesen und bin davon ausgegangen, dass diese richtig sei. Aber wer kann denn schon ahnen, dass Galileo auch mal etwas Richtiges erzählt. :eek:


    Werde meine Ansicht daher als Mythos abhaken...

  • Datei im Internet ablegen und bearbeiten


    Hallo Zusammen,


    ich würde gerne eine Exceldatei ins Internet stellen. Auf diese Datei sollen 2 Leute zugreifen und bearbeiten können.


    Hintergrund ist, dass ich es umständlich finde, sich die Datei in der aktuallisiertesten Version immer gegenseitig zu zumailen.


    Hätte da jemand eine Idee ob und wo so etwas geht?


    Vielen Dank und noch einen schönen Feiertag
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!