Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Hallo,


    Da meine Frage bezüglich Leasingrate hier anscheinend untergegangen ist oder zu banal war, möchte ich sie nochmals stellen:


    Wie sieht das aus, wenn ich z.B. für ein neues Auto eine gewissen Betrag/M bezahle, ist dort die Volkaskoversicherung bereits inkludiert oder wird diese noch extra verrechnet? Es gibt ja bei den verschiedensten Herstellerseiten bereits einen inkludierten Leasingrechner, der mir einen gewissen Betrag/M ausrechnet. Sollte die Versicherung nicht inkludiert sein, wie wird das gekennzeichnet?

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  • Zitat

    Original geschrieben von unexist
    Wie sieht das aus, wenn ich z.B. für ein neues Auto eine gewissen Betrag/M bezahle, ist dort die Volkaskoversicherung bereits inkludiert oder wird diese noch extra verrechnet? Es gibt ja bei den verschiedensten Herstellerseiten bereits einen inkludierten Leasingrechner, der mir einen gewissen Betrag/M ausrechnet. Sollte die Versicherung nicht inkludiert sein, wie wird das gekennzeichnet?


    In der Regel gehen Steuern und Versicherung zu lasten des Leasingnehmers. Manchmal gibt es bestimmte Herstelleraktionen wo dann die Versicherung von denen übernommen wird, aber die Regel ist es nicht. Und nur so als Hinweis, Leasing lohnt sich für Privatleute in der Regel nicht bzw. eigentlich nie.

  • Hallo


    Habe eine Steuerfrage:


    Ein Ehepaar hat ein Girokonto und diverse Geldanlagen, mit denen Zinsen erwirtschaftet werden. Freistellungsaufträge sind vorhanden. Damit wird der Freibetrag komplett ausgeschöpft.


    Nun hat die Frau noch ein eigenes Konto, für das kein Freistellungsauftrag vorhanden ist und auf dem geringe Zinsen (ca. 5 EUR/Jahr) gut geschrieben werden, Zinsabschlagsteuer wird von der Bank gleich einbehalten. Ist das steuerlich so in Ordnung und erledigt? Oder muss das Konto in der Steuererklärung o.ä. aufgeführt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Ja, hatte es: _ _ . _ . _ _ _ (QAM)


    Danke für die Erklärung.


    Neue Frage: Gibt es in Großbritannien ähnlich wie in Deutschland für Unternehmer eine Pflicht, bei Verkäufen an Privatkunden auf Verlangen eine Rechnung auszustellen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Ist das steuerlich so in Ordnung und erledigt?


    bis einschließlich 2008: Nein
    ab 2009: Ja


    Zitat


    Oder muss das Konto in der Steuererklärung o.ä. aufgeführt werden?


    bis einschließlich 2008: Ja (ggf. müssen noch ein paar Cent nachgezahlt werden oder es werden ein paar Cent zurückgezahlt)
    ab 2009: Nein, kann aber (ggf. kann man ein paar Cent zurückbekommen)

  • Hm Mist. Ich dachte mit der automatischen Bezahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank wäre das alles erledigt. :confused: Es muss also zwingend aufgeführt werden, auch wenn man auf eine Rückzahlung o.ä. verzichtet?


    In 2008 geht es konkret sogar nur um insgesamt ca. 50 Cent an Zinseinnahmen und ca. 18 Cent an gezahlter Zinsabschlagsteuer. Also wirklich "Peanuts".


    Wo muss das denn genau angegeben werden?



    Und werden Positivzinsen eigentlich mit Negativzinsen verrechnet?


    Bspw. ich erhalte in einem Monat 1 EUR an Zinsgutschrift für Guthaben und im nächsten Monat werden mir für Kontoüberziehung 1 EUR an Soll-Gebühren berechnet. Sind die Zinseinnahmen dann 1+-1=0 oder trotzdem 1?



    Sorry falls die Fragen dämlich sind. Steuern sind für mich ein rotes Tuch.

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    Hm Mist. Ich dachte mit der automatischen Bezahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank wäre das alles erledigt. :confused:


    So ist das erst mit der Abgeltungsteuer ab 2009. Die Zinsabschlagsteuer ist eben nur ein Abschlag auf die zu zahlenden Steuern.


    Zitat


    Wo muss das denn genau angegeben werden?


    Mantelbogen Punkt 35 (Seite 2): "Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen betragen nicht mehr als 801 €, bei Zusammenveranlagung 1 602 € (zur Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen bitte Anlage KAP abgeben).", wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen eben über den 801/1602€ liegen muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.
    Im Zweifel einfach mit dem Finanzamt bzw. direkt dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen.


    Zitat


    Und werden Positivzinsen eigentlich mit Negativzinsen verrechnet?


    In der Regel ja.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen eben über den 801/1602€ liegen muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.

    Das liegen sie. D.h. dann aber, dass einfach nur die Summe bei Blatt KAP um in diesem Beispiel 50 Cent erhöht werden müssen und das wars? Die Kontodaten kennt das FA durch die ganzen automatischen Meldungen ja eh schon.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues


    In der Regel ja.


    Sicher?


    Ich könnte also z.B. einen Autokredit aufnehmen (ihr wisst ja, die haben teilweise sehr günstige Zinsen) und die bezahlten Zinsen mit den z.B. auf einem Tageseldkonto erzielten Erträgen verrechnen?


    Würde mich sehr wundern und ist mir nur im Zusammenhang mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften geläufig.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Sicher?


    So kenne ich es vom Girokonto mit gelegentlichen Kreditzinsen im Centbereich- nach ähnlichem war ja gefragt.
    Ansonsten sehe ich aber auch nicht, warum man steuerlich benachteiligt werden sollte bzw. dürfte, wenn man z.B. für x€ eine Wohnung/Haus verkauft hat, das Geld aber nur in Raten+Zinsen (Zinssatz y%) bekommen und zugleich eine neue Wohnung/Haus für x€ auf Kredit mit y% gekauft hat. Da müssten nach meinem Verständnis auch 0€ Zinseinnahmen herauskommen.


    Aber das deutsche Steuerrecht ist für so manche Überraschung gut. Sprich, wenn es um ordentlich Geld geht, sollte da ein Fachmann ran ;)

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