ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von b.scheuert
hallo.
ich weiss nicht, ob ich damit hier gern gesehen bin.
ich muss so viel wie möglich über steuerhinterziehung erfahren, primär nicht die geschichte um zumwinkel und co.. das thema wurde schon gut breitgetreten, aber wenn es dazu infos geben würde, wäre es auch gut.
mir geht es hauptsächlich um die illegale umgehung der erbschaftssteuer. trusts auf jersey und stiftungen in schweden etc pp... aber natürlich alle möglichkeiten!
die capital hatte einen guten artikel davon, den ich schon verschlungen habe. das erbe war da leider sehr hoch angesetzt, also von 1 mio bis 5 mio vermögen. und es war sehr allgemein gefasst. mir fehlt jetzt noch der punkt meiner recherche, wie man ein vermögen von 500.000 - 1 mio euro am fiskus illegal vorbeischleust!
könnte ich einen thread hier im TT zu dem thema aufmachen?
oder kennt jmd jetzt schon passende websites?
danke!
Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)
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- Geschlossen
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Zitat
wie man ein vermögen von 500.000 - 1 mio euro am fiskus illegal vorbeischleust!
könnte ich einen thread hier im TT zu dem thema aufmachen?
Ich glaube ich kenne Carstens Antwort darauf!
Großartig finde ich im Übrigen auch, dass du dir angesichts einer derartigen Summe den Kleinkramfragen-Thread ausgesucht hast.
Aber wenns schon total daneben ist, dann ist es wohl auch egal an welcher Stelle. -
deswegen frage ich vorweg, ob es geht ein thema dazu zu eröffnen...will ja nix falsch machen
ich muss halt für eine präsentation eine recherche machen, also keine hausaufgaben-frage, keine angst ich suche einfach nur alle nötigen infos dazu...dass es natürlich illegal ist, weiss ich, aber wenn in einer zeitschrift wie der capital eindeutig auf das thema eingegangen wird, sollte doch auch im TT sowas möglich sein... es werden ja keine illegalen sachen gemacht, es werden nur die illegalen sachen beschrieben
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Probiers mal mit ner freundlichen email an peer@bundesfinanzministerium.de
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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zitat
§ 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen(1) 1Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befaßt, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. 2Die Anzeige ist zu erstatten:
1. in der Regel: innerhalb eines Monats, seitdem der Todesfall dem Verwahrer oder Verwalter bekanntgeworden ist;
2. wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes Angehöriger eines ausländischen Staats war und nach einer Vereinbarung mit diesem Staat der Nachlaß einem konsularischen Vertreter auszuhändigen ist: spätestens bei der Aushändigung des Nachlasses.(2) Wer auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben hat, hat dem Finanzamt schriftlich von dem Antrag, solche Wertpapiere eines Verstorbenen auf den Namen anderer umzuschreiben, vor der Umschreibung Anzeige zu erstatten.
(3) Versicherungsunternehmen haben, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen, hiervon dem Finanzamt schriftlich Anzeige zu erstatten.
(4) Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten werden als
Steuerordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Zitat§ 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
(1) 1Zu den Versicherungsunternehmen, die Anzeigen nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes zu erstatten haben, gehören auch die Sterbekassen von Berufsverbänden, Vereinen und anderen Anstalten, soweit sie die Lebens- (Sterbegeld-) oder Leibrenten-Versicherung betreiben. 2Die Anzeigepflicht besteht auch für Vereine und Berufsverbände, die mit einem Versicherungsunternehmen die Zahlung einer Versicherungssumme (eines Sterbegeldes) für den Fall des Todes ihrer Mitglieder vereinbart haben, wenn der Versicherungsbetrag an die Hinterbliebenen der Mitglieder weitergeleitet wird. 3Ortskrankenkassen gelten nicht als Versicherungsunternehmen im Sinne der genannten Vorschrift.
(2) 1Dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 des Gesetzes) sind mit einem Vordruck nach Muster 2 alle Versicherungssummen oder Leibrenten, die einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszuzahlen oder zur Verfügung zu stellen sind, und, soweit dem Anzeigepflichtigen bekannt, das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis) der Person, an die die Auszahlung oder Zurverfügungstellung erfolgt, anzuzeigen. 2Zu den Versicherungssummen rechnen insbesondere auch Versicherungsbeträge aus Sterbegeld-, Aussteuer- und ähnlichen Versicherungen. Bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalls sind der Rückkaufswert und die bis zum Wechsel eingezahlten Prämien oder Kapitalbeiträge sowie der Name und die Anschrift des neuen Versicherungsnehmers anzuzeigen.
(3) 1Die Anzeige unterbleibt bei solchen Versicherungssummen, die auf Grund eines von einem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossenen Versicherungsvertrages bereits zu Lebzeiten des Versicherten (Arbeitnehmers) fällig und an diesen ausgezahlt werden. 2Die Anzeige darf bei Kapitalversicherungen unterbleiben, wenn der auszuzahlende Betrag 1.200 Euro nicht übersteigt.
Noch nen ganz legaler Tip:
wie aus §33 (3) hervorgeht kann man bei Ehegatten etc ganz legal tricksen. Lebensversicherungen müssen über Kreuz abgeschlossen werden, also einer versichert den anderen, nicht jeder sich selbst. Dann ist es idR steuerfrei.
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es geht hier nicht um die §§, ich will wissen was für möglichkeiten es gibt das geld so wegzuschaffen, dass der staat davon nix hat. wie schon geschrieben, trusts oder stiftungen o.ä.. auch dass österreich durch weggefallenes doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr interessant ist.
die ganzen sachen...gibt es gute lektüren zu dem thema?#
zb: http://www.capital.de/finanzen/steuern/betrug/100014499.html
oder
http://www.capital.de/finanzen/steuern/100013809.htmlwie gesagt, hauptthema ist steuerhinterziehung, ein unterpunkt erbschaftssteuerbetrug, ein weiterer wie kleine beträge zw. 500k und 1mio ohne versteuerung vererbt werden können...
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Zitat
Original geschrieben von b.scheuert
dass es natürlich illegal ist, weiss ich, aber wenn in einer zeitschrift wie der capital eindeutig auf das thema eingegangen wird, sollte doch auch im TT sowas möglich sein... es werden ja keine illegalen sachen gemacht, es werden nur die illegalen sachen beschriebenLt. der These können wir ja da auch hier Handyunlocking etc. besprechen, wir machens doch nicht Ich würde mich ja schlapp lachen, wenn mir die Geschichte nicht gerade im Hals stecken geblieben wäre.
Kai
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Im GEZ-Thread scheinen solche Besprechungen erlaubt zu sein -> versuch´s doch mal da!
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Hat von euch jemand einen Tipp für einen kostenlosen Parkplatz in der nähe vom Flughafen Köln/Bonn ? P+R ? 2-3 Stationen mit der S-Bahn zurücklegen wären ok.
Schonmal Danke.
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Im Industriegebiet rund um die Haltestelle Frankfurter Str. müsstest du Umsonstparkplätze finden:
http://maps.google.de/maps?q=k…19312&t=h&z=16&iwloc=addrEdit: Habe den Link nochmal korrigiert!
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