ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Ist im Ergbebnis eine Erklärung ohne weitergehende Konsequenzen, da notebooksbilliger.de keine zur Entgegennahme von EV zuständige Stelle i.S.d. StGB ist.
Naja schon weitgehend genug, denn ein beurkundeter (=bewiesen) Betrug ist auch etwas feines für § 263 StGB!