ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
RobertBaranovski: Mit Abwarten und Neueinstellen ist es nicht getan, es sei denn, es wurde ein fixes Zahlungsziel mit Interessenwegfall bei Nichteinhaltung vereinbart. Ansonsten muss der Schuldner regelmäßig per angemessener Nachfrist zur Leistung aufgfordert werden, erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger dann zurücktreten.
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