Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    Wenn es im Mietvertrag steht, dass gestrichen werden muss, bist Du dazu verpflichtet.


    Das ist so allgemein nicht richtig, da es genügend Formulierungen gibt, die unwirksam sind (s. auch oben). Es kommt halt drauf an, vor allem nach einem 3/4-Jahr ..


    Wie so oft bei Rechtsfragen bei TT ...

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Vielleicht hilft dir das weiter, hängt aber wohl von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab.


    MfG Kai


    Für mich klingt das eher nach einer Schönheitsreparaturenklausel, nicht nach eine Endrenovierungsklausel.


    Trotzdem müsste man den Wortlaut kennen, denn auch ein Großteil der Schönheitsreparaturenklauseln ist unwirksam.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Im Vertrag steht folgendes:


    §7 Schönheitsreparaturen


    7.1 Umfang
    Der Mieter verpflichtet sich während der Mietdauer, jedoch spät. bei Auszug, die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen sowie sämtliche andere Anstriche innerhalb der gemieteten Räume.


    7.2 Schönheitsreparaturen bei Umzug
    Die Mietsache wird in neu renovierten Zustand übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die in Anlage 2 dieses VErtrages aufgeführten Tätigkeiten fachgerecht vom Mieter zu erbringen.


    ---------------------


    Anlage 2 ist eine Aufzählung von Hinweisen die beachtet werden müssen, wie z.B. dass die Wohnung mit der Farbe mit weißer Farbe gestrichen werden muss usw.

  • Die Klausel unter 7.1. dürfte unangemessen benachteiligend und damit unwirksam sein. Zwar sieht sie keinen klassischen, starren Fristenplan vor. Jedoch sind die Schönheitsreparaturen zwingend an den Auszug geknüpft. Und damit müssten sie nach dieser Klausel auch erbracht werden, wenn sie technisch noch gar nicht erforderlich sind. Z.B. wenn der Mieter nach Einzug unmittelbar kündigt und nach drei Monaten wieder draußen ist.


    Damit gilt die gesetzliche Regelung, der Vermieter muss diese Reparaturen erbringen.


    Mangels eigener Endrenovierungsklausel kommt eine gesonderte Endrenovierungspflicht auch nicht in Betracht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mal ne kurze Fußball-Frage:


    Zählt eigentlich ein Einwurftor (Also ein Einwurf direkt ins Tor), oder gibt es dann erneut Einwurf?


    Gruß

    Zitat

    „Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr“.


    Zitat von Albert Einstein

  • Kurze Frage zur Packstation:


    Kann ich ein Nachname-Paket über die Packstation verschicken? Sprich, die Daten für die Zahlung durch den Empfänger an der Packstation angeben?



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    Kann ich ein Nachname-Paket über die Packstation verschicken?


    Japp, Vor- und auch Nachname werden akzeptiert! :D


    Zitat


    Sprich, die Daten für die Zahlung durch den Empfänger an der Packstation angeben?


    Ach, du meinst Nachnahme -> Da kommt mir eine ganz verwegene Idee. Ich gebe einfach "nachnahme packstation" bei google ein -> klick

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Im Morgenmagazin hatten sie grade einen batteriebetriebenen Plüsch-Frosch, der "What a Wonderful World" von Lois Armstrong singt. WO BEKOMME ICH DEN? :D

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