ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von aikoN_Nokia
Fahrrad mitnahme im ICE ist ja nicht gestattet, doch habe ich einen Trick angewandt und nun nen Rüffel von nem Schaffner bekommen!
Also, ich habe mir so ein Fahrradbag ähnlich dem hier:
http://www.bike-discount.de/shop/k352/transport.html
Von nem Kumpel ausgeliehen und mein Bike dort verstaut.
Provokativ (ja ich habs drauf angelegt), hab ich dort auch die Fahrkarten untergebracht.
Gibts da ne Regelung?
Wie groß darf Handgepäck maximal sein?
Handgepäck muss so beschaffen sein, dass es unter oder über dem Sitz untergebracht werden kann. Du darfst jedoch eine sogenannte "Traglast" mitführen, das ist ein Gegenstand der von einer Person getragen werden kann.
Du darfst aber z.B. keine Fluchtwege blockieren oder den Reisekomfort für Mitreisende einschränken, das liegt im Ermessensspielraum des Zugbegleiters. Grundsätzlich ist ein Fahrrad als Traglast ausgeschlossen. Aber: "zusammengeklappte und verpackte handelsübliche Fahrräder" können kostenfrei mitgenommen werden wenn eben der Reisekomfort nicht beeinträchtigt wird, keine Verletzungsgefahr besteht, keine Fluchtwege verstellt sind, Wagenmaterial nicht beschädigt wird usw.